Zugangs- und Studienvoraussetzungen Ausländerrechtliche Bestimmungen
Je nach Staatsangehörigkeit benötigen ausländische Studierende für ein Studium in Heidelberg ein Einreisevisum sowie eine Aufenthaltserlaubnis. Im Folgenden sind die verschiedenen Fälle beschrieben.
EU-/EWR-STAATSANGEHÖRIGE
Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaats der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum – Island, Liechtenstein, Norwegen) benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum und für das Studium keine Aufenthaltserlaubnis.
Nicht-EU-/EWR-Staatsangehörige
Studierende aus Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, der Schweiz, den Vereinigten Staaten von Amerika sowie aus dem Vereinigten Königreich und Nordirland benötigen für Deutschland kein Einreisevisum und können ihren Aufenthaltstitel innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft in Deutschland beantragen. In diesem Fall ist die Ausländerbehörde des Wohnorts in Deutschland für die Erteilung des Aufenthaltstitels zuständig.
Studierende aus allen anderen Ländern müssen bereits in ihrem Heimatland bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Einreisevisum für Deutschland zu Studienzwecken beantragen. Hierfür müssen neben dem Zulassungsbescheid und dem Nachweis der Finanzierung des Studienaufenthalts in Deutschland die auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung genannten Dokumente eingereicht werden. Da die Wartezeiten zum Teil erheblich sind, sollte die Bewerbung für ein Visum unmittelbar nach Erhalt des Zulassungsbescheids erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass folgende Visatypen in Deutschland nicht in einen Aufenthaltstitel für Studienzwecke geändert werden können: Touristenvisum, Visum nach dem Schengener Abkommen, Geschäftsreisevisum.