Internationale StudieninteressierteVoraussetzungen für ein Studium

Vor dem Start ins Studium sind einige Zugangs- und Studienvoraussetzungen zu beachten.

Alle Studiengänge an der Universität Heidelberg sind zugangsbeschränkt. Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines Fachstudiums ist eine Hochschulzugangsberechtigung sowie der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse. Je nach gewähltem Studiengang sind darüber hinaus weitere Zugangs- und Studienvoraussetzungen zu erfüllen. So bauen beispielsweise Master-Studiengänge grundsätzlich auf einem bereits vorhandenen und anerkannten Hochschulabschluss (i.d.R. Bachelor) auf. Je nach Staatsangehörigkeit benötigen internationale Studierende zur Einreise nach Deutschland ein Studienvisum und zur Durchführung ihres Studienaufenthalts einen gültigen Aufenthaltstitel . 

Hochschulzugangsberechtigung

Die Hochschulzugangsberechtigung stellt die grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines grundständigen Studiums an einer Hochschule dar. Die Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen erfolgt nach form- und fristgerecht eingegangener Bewerbung für einen Studiengang im Rahmen des Zulassungsverfahrens.

Bei der Bewertung ausländischer Bildungsnachweise richtet sich die Universität Heidelberg nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. 

Wird ein ausländischer Bildungsabschluss als nur teilweise vergleichbar mit der deutschen Hochschulzugangsvoraussetzung (i.d.R. Abitur)  anerkannt, kann gemäß den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vor Aufnahme eines grundständigen Studiums  die Teilnahme an einer Feststellungsprüfung am Studienkolleg beantragt werden.

Links

Bewertung ausländischer Bildungsnachweise

Studienkolleg und Feststellungsprüfung

Masterstudiengänge

Bewerber*innen müssen für einen Masterstudiengang ein erfolgreich abgeschlossenes, erstes Universitätsstudium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule nachweisen, das sie dazu berechtigt, den gewünschten Masterstudiengang aufzunehmen. Die Zugangsbeschränkung eines jeden Masterstudiengangs ist in der fachspezifischen Zulassungsordnung bzw. Studien- und Prüfungsordnung festgelegt und kann u. a. durch das Erfordernis überdurchschnittlicher Prüfungsergebnisse im grundständigen Studiengang oder bestimmter Berufserfahrung definiert werden.  

Links

Auswahlsatzungen/Zulassungsordnungen Master

Studien- und Prüfungsordnungen

Sprachkenntnisse

Zugangsvoraussetzung für alle grundständigen Studiengänge (mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Heidelberg sowie für alle deutschsprachigen Masterstudiengänge sind sehr gute Deutschkenntnisse. Die erforderlichen Deutschkenntnisse müssen vor Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden. 

Einzelne Studiengänge fordern darüber hinaus Sprachkenntnisse in den modernen und / oder den alten Sprachen als Studienvoraussetzung. Teilweise können diese auch während des Studiums nachgeholt werden, falls sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch nicht oder in einem nicht ausreichendem Umfang vorhanden sind. 
Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie in den jeweiligen Auswahlsatzungen/Zulassungsordnungen sowie in den Prüfungs- und Studienordnungen.

Fachspezifische Anforderungen

Für einzelne  Studienfächer, z.B. für Studienfächer, die einer Zulassungsbeschränkung oder einem Aufnahmeprüfungsverfahren unterliegen, werden weitere Qualifikationen verlangt. Diese Qualifikationen sind in den fachspezifischen Auswahlsatzungen/Zulassungsordnungen bzw. Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt. 

Bitte beachten Sie: Für internationale Studienbewerber*innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gelten für grundständige Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (Uniinternes Auswahlverfahren, Dialogorientiertes Serviceverfahren und Verfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer) die in der geltenden Hochschulzulassungsverordnung auf Grundlage des geltenden Hochschulzulassungsgesetzes bzw. in der geltenden Vergabeverordnung Stiftung genannten Auswahlkriterien. Über Nachweise zusätzlicher Qualifikationen und Anforderungen für grundständige Studiengänge mit Aufnahmeprüfungsverfahren, für grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und für Masterstudiengänge informieren für alle Bewerbergruppen die fachspezifischen Auswahlordnungen/Zulassungssatzungen bzw. Studien- und Prüfungsordnungen. 

Links

Studien- und Prüfungsordnungen

Ausländerrechtliche Bestimmungen (Einreise/Visum)

Je nach Staatsangehörigkeit benötigen ausländische Studierende für die Aufnahme eines Studiums an der Universität Heidelberg ein Einreisevisum sowie eine Aufenthaltserlaubnis.

Links

Einreise und Visum

Für die Einreise nach Deutschland und das Studium sind die ausländerrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Auswärtiges Amt

Weitere Informationen zur Erteilung von Einreisevisa und Aufenthaltstiteln erteilen die deutschen Auslandsvertretungen.