Internationale Studieninteressierte Studienkolleg und Feststellungsprüfung
Für wen ist der Besuch eines Studienkollegs relevant?
Ausländische Studienbewerber:innen benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber:innen eine Qualifikation für ein Universitätsstudium, die sogenannte Hochschulzugangsberechtigung. Wird der ausländische Bildungsabschluss als gleichwertig mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) anerkannt, ist eine direkte Bewerbung für ein Fachstudium an der Universität möglich. Wird der ausländische Bildungsabschluss als nur teilweise vergleichbar mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung anerkannt, müssen die Studienbewerber:innen vor Beginn des Fachstudiums zunächst eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg erfolgreich absolvieren.
Weitere Informationen zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse finden Sie auf dem Infoportal anabin oder auf der Website des DAAD.
Die Feststellungsprüfung am Studienkolleg
Im Studienkolleg werden Studierende gezielt auf die Feststellungsprüfung vorbereitet, die für die Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule erforderlich ist. Nach Abschluss des Studienkollegs wird die Feststellungsprüfung abgelegt. Zusammen mit dem ausländischen Bildungsnachweis stellt sie die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung zur Aufnahme des Fachstudiums an einer deutschen Hochschule dar.
Das Studienkolleg kann entweder an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) oder an einer Universität absolviert werden. Studienkollegs an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bereiten ausschließlich auf ein Studium an Fachhochschulen vor. Eine dort abgelegte Feststellungsprüfung befähigt in der Regel nicht zum Studium an einer Universität.
Eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Studienkollegs in Deutschland finden Sie hier:
Hinweise zu Universitäten und Hochschulen in Deutschland sowie deren Studienangebot finden Sie auf der Website des Hochschulkompass.
Das Studienkolleg der Universität Heidelberg
Das Studienkolleg der Universität Heidelberg bietet zweisemestrige, fachgruppenspezifische Vorbereitungskurse auf die Feststellungsprüfung für ein Hochschulstudium an. Nach einjährigem Besuch des Studienkollegs wird die Prüfung abgelegt. Bei Nichtbestehen kann um ein drittes Semester verlängert und die Prüfung einmal am gleichen Studienkolleg wiederholt werden. Ein Wechsel zu einem anderen Studienkolleg ist meist nicht möglich.
Bewerbung für die Kurse am Studienkolleg
Im Bundesland Baden-Württemberg, zu dem auch Heidelberg gehört, erfolgt eine Bewerbung für die Vorbereitungskurse auf die Feststellungsprüfung nicht beim Studienkolleg selbst, sondern an der baden-württembergischen Hochschule, an der das anschließende Fachstudium durchgeführt werden soll.
Die im Folgenden dargestellten Informationen zum Bewerbungsverfahren richten sich an internationale Studieninteressierte, die die Aufnahme in das Studienkolleg beantragen und das anschließende Fachstudium nach bestandener Feststellungsprüfung an der Universität Heidelberg durchführen möchten.
Studieninteressierte mit deutscher Staatsangehörigkeit finden hier Informationen zur Bewerbung zum Studienkolleg:
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal heiCO und erfordert eine Registrierung auf der Onlineplattform sowie den Upload aller nötigen Unterlagen. Welche Unterlagen gefordert werden, finden Sie unter dem Link „Bewerbungsunterlagen“.
Als Studienfach wählen Sie bitte „Studienkolleg“ und den gewünschten Schwerpunktkurs, der auf den von Ihnen angestrebten späteren Fachstudiengang vorbereitet. Einen Überblick über die an der Universität Heidelberg angebotenen grundständigen Studienfächer mit Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen finden Sie unter dem Link „Alle Studienfächer“. Eine Zuordnung der Studienkollegkurse zu den jeweiligen Studienfächern entnehmen Sie bitte der entsprechenden Übersicht darunter.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen 2-Fach-Studiengang mit einer Prozentstruktur von 50/50 oder 75/25 studieren wollen oder ein Lehramtsstudium anstreben, muss die Feststellungsprüfung für alle von Ihnen beabsichtigten Studienfächer passen.
Bewerbungszeiträume:
- 01. Mai bis 30. Juni für das folgende Wintersemester
- 01. November bis 15. Dezember für das folgende Sommersemester
Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahl- und Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Im Anschluss an Ihre frist- und formgerechte Bewerbung werden Ihre Zeugnisunterlagen geprüft und bewertet. In das Studienkolleg werden nur Studierende mit guten deutschen Sprachkenntnissen (Niveau B2+ des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) aufgenommen. Studienbewerber:innen, die für das Studienkolleg Heidelberg zugelassen wurden, müssen an einer verpflichtenden Aufnahmeprüfung (Deutschprüfung) teilnehmen. Den Termin erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid für das Studienkolleg. Voraussetzung für die Aufnahme ins Studienkolleg ist eine bestandene Aufnahmeprüfung. Eine Befreiung von der Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg an der Universität Heidelberg ist nicht möglich.
Ergänzungsprüfung am Studienkolleg
Internationale Studienbewerber*innen, die nach bestandener Feststellungsprüfung ein Studium in einem Studiengang aufnehmen möchten, zu dem die bereits abgelegte Feststellungsprüfung nicht berechtigt, können unter Umständen zu einer sogenannten Ergänzungsprüfung zugelassen werden.