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Deutsche und Internationale StudieninteressierteErgänzungsprüfung am Studienkolleg

Studienbewerber*innen, die nach bestandener Feststellungsprüfung ein Studium in einem Studiengang aufnehmen möchten, zu dem die abgelegte Feststellungsprüfung nicht berechtigt, können unter Umständen zu einer sogenannten Ergänzungsprüfung zugelassen werden.

In der Regel wird die Ergänzungsprüfung am selben Studienkolleg abgelegt, an der die vorangegangene Feststellungsprüfung abgelegt wurde. Eine nicht bestandene Ergänzungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Die  Ergänzungsprüfung  am Studienkolleg der Universität Heidelberg wird in der Regel als externe Prüfung abgelegt.
Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme ist eine obligatorische Beratung am Studienkolleg der Universität Heidelberg. Im Beratungsgespräch sind einschlägige Fachkenntnisse im Bereich des geplanten Studiums über den Schulabschluss hinaus nachzuweisen. Termine erhalten Sie per E-Mail nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Bitte beachten Sie: Der Antrag auf eine Ergänzungsprüfung ist separat von der Bewerbung auf einen Studienplatz zu stellen. Die Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität Heidelberg ist erst möglich, nachdem die Ergänzungsprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass nicht alle Studiengänge zu jedem Semester beginnen. Es gibt Studiengänge, die jeweils nur zum Wintersemester beginnen.

Eine Teilnahme an der Ergänzungsprüfung ist nicht möglich, wenn Sie

  • im betreffenden Semester ein anderes Studienkolleg besuchen oder dafür immatrikuliert sind
  • an einem Studienkolleg die Feststellungsprüfung endgültig nicht bestanden haben.

Bewerbungsfristen

Bewerbungen für die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung können während der folgenden Bewerbungszeiträume angenommen werden:

  • Bewerbung ab 1. bis 30. April für die Ergänzungsprüfung im Juli
  • Bewerbung ab 1. bis 31. Oktober für die Ergänzungsprüfung im Januar/Februar