Bewerbung zum Studienkolleg - Bewerbungsunterlagen

Internationale Staatsangehörige, die vor der Aufnahme eines Fachstudiums die Feststellungsprüfung ablegen müssen, beantragen über das Online-Portal heiCO die Zulassung zum Studienkolleg für den gewünschten Schwerpunktkurs mit den folgenden Unterlagen:

  • Zeugnis der Hochschulreife*, das im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulstudium berechtigt (z.B. Abitur, Baccalauréat, GCE - A&O-Levels, School Leaving Certificate etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten.
    Die Übersetzung des Abschlusszeugnisses von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche oder Englische muss ebenfalls hochgeladen werden.
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse; zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2+ des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden; die Liste der akzeptierten Zertifikate finden Sie unten.*
  • Nur gültig für deutsche Staatsangehörige und deutsche Doppelstaatsangehörige: Bescheinigung des Regierungspräsidiums über die Anerkennung der ausländischen Bildungsnachweise.
  • Falls zutreffend:  Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen einschließlich der dazugehörigen Liste mit Einzelnoten und – sofern vorhanden – der Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule.
  • Falls zutreffend: Alle erworbenen Hochschul- und Universitätszeugnisse (Colleges, Akademien etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten pro Studiensemester oder Studienjahr.
  • Falls zutreffend: Alle erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) pro Semester oder Studienjahr, sofern der Studiengang noch nicht abgeschlossen wurde. 

    *Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass keine Bewerbungsunterlagen nachgereicht werden können: Sollte Ihr Zeugnis der Hochschulreife oder Ihr Sprachnachweis B2+ zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegen, ist eine Bewerbung leider nicht möglich. In diesem Fall können Sie sich erst zum darauffolgenden Semester bewerben. 

Akzeptierte Zertifikate für die Bewerbung zum Studienkolleg (B2+)

Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung zum Studienkolleg nur die unten aufgeführten Sprachzertifikate akzeptiert werden können: 

  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat B2 mit mindestens 65 Punkten in allen Teilbereichen (oder Goethe-Zertifikat C1, C2)
  • onSET-Deutsch: Zertifikat des B2-Kernbereichs (oder C1, C2)
  • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) Zertifikat B2 (ZB2) mit mindestens 53 Punkten im schriftlichen Teil („gut“ oder „sehr gut“) und 23 Punkten im mündlichen Teil („gut“ oder „sehr gut“) (oder ÖSD Zertifikat C1, C2)
  • telc Deutsch B2-Zertifikat mit mindestens 240 Punkten („gut“ oder „sehr gut“) (oder telc Deutsch C1, telc Deutsch C1 Hochschule)
  • TestDaF-Zertifikat mit Niveau TDN 3 in allen vier Prüfungsteilen (oder höher)
  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber auf Niveau DSH-1 (mit mindestens 62% im schriftlichen und mündlichen Teil) 

Für Personen, die sich bereits im deutschen Bildungssystem befinden: 

  • Mittlere Reife (Realschulabschluss) von einem deutschen Gymnasium oder vergleichbarer Abschluss (Österreich, Schweiz) mit einer Note von 3,0 oder besser im Fach Deutsch in Kombination mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Heimatland
  • Zeugnis über abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland mit einer Note von 3,0 oder besser im Fach Deutsch in Kombination mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Heimatland

Hinweise zu ausländischen Zeugnissen / Bildungsnachweisen

Bildungsnachweise (Zeugnisse, Transcripts of Records, Bescheinigungen über Hochschulaufnahemprüfungen,…) müssen immer im Original, in der Originalsprache des Herkunftslandes und (außer bei deutsch- oder englischsprachigen Bildungsnachweisen) zusätzlich in englischer oder deutscher Übersetzung beeidigter Übersetzer*innen hochgeladen werden. Die Übersetzung eines Bildungsnachweises durch einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche oder Englische ist im Original hochzuladen. Kann das Original nicht hochgeladen werden, ist die amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des vereidigten Übersetzers hochzuladen.