Gasthörer*innen

Wer Interesse hat an Vorlesungen der Universität Heidelberg teilzunehmen, ohne dabei als ordentlicher Studierender eingeschrieben zu sein, kann sich als Gasthörer*in anmelden. Dabei besteht die Möglichkeit, Vorlesungen verschiedenster Fachrichtungen zu besuchen.

Anmeldung

Um sich als Gasthörer*in anzumelden, bedarf es keiner besonderen Qualifikation. Ein besonderer Schulabschluss ist nicht erforderlich (s. Landeshochschulgesetz § 64).

Als Gasthörer*in müssen Sie sich über das Online-Bewerbungsportal heiCO anmelden (siehe Anleitung im Link auf der rechten Seite).

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an gasthoerende@zuv.uni-heidelberg.de

Teilen Sie uns bitte alle Lehrveranstaltungen mit, an denen Sie teilnehmen möchten. Die vollständige Liste finden Sie im Link auf der rechten Seite.

Hinweis: Bitte wählen Sie das entsprechende Semester aus.

Als Gasthörer*in erhalten Sie eine Uni-ID. Dazu müssen Sie einen Scan Ihres Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite) in heiCO hochladen. Die Uni-ID ist eine universitätsweite Identifikationsnummer. Mit ihr können Sie unter anderem die IT-Dienste des Universitätsrechenzentrums (URZ) sowie die Dienste im landesweiten Verbund der baden-württembergischen Universitäten nutzen.

Anmeldefrist

Die Anmeldung für das Sommersemester sollte zwischen dem 01. März und dem 30. April und für das Wintersemester zwischen dem 01. August und dem 31. Oktober erfolgen.

INFORMATIONEN ZUR VERANSTALTUNGSWAHL

Bitte beachten Sie, dass Sie als Gasthörer*in nur an Lehrveranstaltungen teilnehmen dürfen, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. 

Bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen in zulassungsbeschränkten Studiengängen kommt es zu Verzögerungen, da wir zunächst die Bestätigung der jeweiligen Dozentin bzw. des Dozenten einholen müssen, ob noch Plätze für Gasthörer*innen verfügbar sind.

Falls es sich bei der gewünschten Lehrveranstaltung nicht um eine Vorlesung handelt, benötigen wir die schriftliche Genehmigung der Dozentin/des Dozenten. Bitte füllen Sie dazu das Formular „Bestätigung für Gasthörer*innen” aus und laden Sie es mit der Unterschrift der Dozentin/des Dozenten sowie dem Institutsstempel im Anschluss als PDF-Datei in Ihrem heiCO-Account hoch.

Gasthörer*innen werden zu Prüfungen nicht zugelassen. Im Gasthörerstudium erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studiengangs nicht anerkannt. Sie erhalten keinen Studierendenausweis (Campuscard).

Weitere Informationen

Gebühren für Gasthörer*innen

Für Gasthörer*innen fallen besondere Gebühren an, die sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden richten.