Gebühren für Gasthörer*innen
Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in erhebt die Universität Heidelberg Gebühren.
Höhe der Gebühren
Die Gasthörergebühren werden gemäß § 17 Landeshochschulgebührengesetz und der Gasthörergebührensatzung der Universität Heidelberg erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden (SWS).
- 1 bis 4 SWS: 51,- €
- 5 bis 6 SWS: 76,- €
- 7 bis 10 SWS: 102,- €
Es können maximal 10 Semesterwochenstunden belegt werden.
In besonderen Ausnahmefällen (Bürgergeld-Empfänger*innen) kann die Gebühr auf Antrag mit einem entsprechenden Nachweis ermäßigt werden
Von der Gebühr für die Ausstellung des Benutzungsausweises der Universitätsbibliothek sind Gasthörer*innen befreit, wenn Sie bei der Anmeldung in der UB einen aktuellen Hörerschein für Gasthörer*innen vorlegen.
Zahlung der Gebühren
Bitte beachten Sie: Künftig finden Sie den zu zahlenden Betrag, die Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck sowie den aktuellen Beitragsstatus in Ihrem heiCO-Account unter Studienbeitragsstatus. Diesen können Sie folgendermaßen aufrufen: Klicken Sie zunächst auf die Kachel Meine Bewerbungen, dann auf Bewerbung-Status, anschließend auf Einschreibung und zuletzt auf den Link Semesterbeitrag.
Die Anmeldung als Gasthörer*in erfolgt erst nach Eingang der Gebühr.