Gebühren für Gasthörer*innen

Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in erhebt die Universität Heidelberg Gebühren.

Höhe der Gebühren

Die Gasthörergebühren werden gemäß § 17 Landeshochschulgebührengesetz und der Gasthörergebührensatzung der Universität Heidelberg erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden (SWS).

  • 1 bis 4 SWS: 51,- €
  • 5 bis 6 SWS: 76,- €
  • 7 bis 10 SWS: 102,- €

Es können maximal 10 Semesterwochenstunden belegt werden.

In besonderen Ausnahmefällen (Bürgergeld-Empfänger*innen) kann die Gebühr auf Antrag mit einem entsprechenden Nachweis ermäßigt werden

Von der Gebühr für die Ausstellung des Benutzungsausweises der Universitätsbibliothek sind Gasthörer*innen befreit, wenn Sie bei der Anmeldung in der UB einen aktuellen Hörerschein für Gasthörer*innen vorlegen.

Zahlung der Gebühren

Bitte beachten Sie: Künftig finden Sie den zu zahlenden Betrag, die Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck sowie den aktuellen Beitragsstatus in Ihrem heiCO-Account unter Studienbeitragsstatus. Diesen können Sie folgendermaßen aufrufen: Klicken Sie zunächst auf die Kachel Meine Bewerbungen, dann auf Bewerbung-Status, anschließend auf Einschreibung und zuletzt auf den Link Semesterbeitrag.

Die Anmeldung als Gasthörer*in erfolgt erst nach Eingang der Gebühr.