Gebühren für Gasthörer*innen
Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörerin oder Gasthörer erhebt die Universität Heidelberg Gebühren.
Höhe der Gebühren
Die Gasthörergebühren werden gemäß § 17 Landeshochschulgebührengesetz und der Gasthörergebührensatzung der Universität Heidelberg erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden (SWS).
- 1 bis 4 SWS: 51,- €
- 5 bis 6 SWS: 76,- €
- 7 bis 10 SWS: 102,- €
Es können maximal 10 Semesterwochenstunden belegt werden.
In besonderen Ausnahmefällen (Bürgergeld-Empfänger*innen) kann die Gebühr auf Antrag mit einem entsprechenden Nachweis ermäßigt werden.
Gasthörer*innen sind von der jährlichen Grundgebührenpflicht der Universitätsbibliothek Heidelberg ausgenommen.
Zahlung der Gebühren
Sie erhalten eine Rechnung über die Gasthörergebühr. Bitte überweisen Sie den dort angegebenen Betrag auf das dort angegebene Konto der Universität Heidelberg.
Die Anmeldung als Gasthörer*in erfolgt erst nach Eingang der Gebühr. Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Hörerschein für Gasthörer*innen postalisch an die von Ihnen angegebene Adresse.