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Universitätsverwaltung

Die Universitätsverwaltung führt auf Grundlage der Vorgaben der Hochschulleitung die Geschäfte der Universität. Sie gliedert sich in acht Dezernate und drei Stabsstellen. Leiter der Universitäts­verwaltung ist der Kanzler, der zugleich auch dem Rektorat angehört.

Aufgabe der Universitätsverwaltung ist es, Serviceleistungen für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für die Studierenden zu erbringen und die Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre sowie für ein erfolgreiches Studium zu optimieren.

Dezernate