Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse sind für die Organisation und Durchführung der jeweiligen Prüfung zuständig. Sie setzen sich zusammen aus Mitgliedern der Fakultäten und Institute. Sie sind Anlaufstelle für die Anmeldung zur Prüfung, die Verlängerung von Prüfungsfristen, Entscheide über Härtefallanträge sowie Anrechnungsbescheinigungen. Formulare und Merkblätter finden sie im Downloadcenter.

Bachelor, Master, Promotion und kirchliche Prüfungen

Abhängig vom angestrebten Studienabschluss bilden Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Fakultäten und Institute den zuständigen Prüfungsausschuss. Vorzulegen sind das Studienbuch, Immatrikulationsnachweis und Originale der Leistungsnachweise. Die Ausschüsse entscheiden über die Anträge der Studierenden zu Anliegen wie Prüfungsfristen, Härtefälle und Anrechnungen von Leistungen.

Die Prüfungsausschüsse finden sie im LSF-Einrichtungsverzeichnis unter den Fakultäten verlinkt.

 

Lehramt an Gymnasien

Zuständig für die Administration des Abschlussverfahrens des Master of Education, Profillinie Lehramt Gymnasium, (u.a. Anmeldung zur Masterarbeit)  ist das Prüfungsamt der HSE; das HSE-Prüfungsamt unterstützt auch die Arbeit des zentralen Prüfungsausschuss M.Ed.

Zuständiges Prüfungsamt für das Staatsexamen 'Lehramt an Gymnasien' ist das Landeslehrerprüfungsamt. Für die Zwischenprüfungen sowie für Anerkennungs- und Anrechnungsfragen von Studienleistungen ist der Zwischenprüfungsausschuss des jeweiligen Faches, bzw. der entsprechenden Fakultät zuständig. Bei Anrechnungsfragen sind Studienbuch, Immatrikulationsnachweis und Leistungsnachweise vorzulegen.

Umfangreiche Informationen und Links zu folgenden Themen:

  • Zuständigkeiten
  • Anmeldung zur Prüfung
  • Prüfungsdurchführung
  • Immatrikulation während der Prüfungsphase?

Kontakt

Landeslehrerprüfungsamt -Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsuhe
Hebelstr. 2
76133 Karlsruhe
Telefon +49 721 926-0

Rechtswissenschaft

Fragen zur Ersten juristischen Prüfung/ Ersten juristischen Staatsprüfung:

  • zur Staatsprüfung (JAPrO 2002) bzw. zur Ersten juristischen Staatsprüfung (JAPrO 1993):
    Landesjustizprüfungsamt
    Urbanstraße 32
    70182 Stuttgart
  • zur Universitätsprüfung:
    Prüfungsamt der Juristischen Fakultät, Elke Langenkämper
    Juristisches Seminar, Friedrich-Ebert-Anlage 6-10, Zimmer 006
    69117 Heidelberg
    Tel. (06221) 54-7440
     Sprechzeiten: Montag und Mittwoch 8:30-12:00 Uhr sowie von 14:00-16:00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr.

Anrechnungen/Anerkennungen (Orientierungsprüfung/Zwischenprüfung):
Prüfungsamt der Juristischen Fakultät, Elke Langenkämper
Juristisches Seminar, Friedrich-Ebert-Anlage 6-10, Zimmer 006
69117 Heidelberg
Tel. (06221) 54-7440
 Sprechzeiten: Montag und Mittwoch 8:30-12:00 Uhr sowie von 14:00-16:00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr.

Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie

Regierungspräsidium Stuttgart – Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Medizin Tel. (07 11) 9 04 32 40
Zahnmedizin Tel. (07 11) 9 04 32 31
Pharmazie Tel. (07 11) 9 04 32 42

Für Medizin, sofern Sie in Baden-Württemberg geboren oder in Baden-Württemberg für diesen Studiengang bereits zugelassen sind, andernfalls das Prüfungsamt des Geburtslandes. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, dann ist für das folgende Amt zuständig:

Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Landesversorgungsamt Nordrhein-Westfalen
Postfach 30 06 63
40406 Düsseldorf

Für Zahnmedizin, sofern Sie bereits in Baden-Württemberg für Zahnmedizin immatrikuliert sind. Bei anderen Studierenden ist das Bundesland des Hauptwohnsitzes zuständig. Bekanntlich wird Studierenden, die nicht Zahnmedizin studieren, die Anrechnung durch Bescheid nur in Aussicht gestellt. Diese schriftlichen Landesprüfungsamt-Zusagen reichen für die Quereinstiegs-Bewerbung aus. Die endgültige Anrechnung durch das Landesprüfungsamt des Studienortes erfolgt erst nach Einschreibung.

Für Pharmazie, sofern Sie in Baden-Württemberg bereits für das Studium der Pharmazie eingeschrieben oder zugelassen sind, andernfalls das Prüfungsamt des Landes, in dem Sie Pharmazie studieren bzw. für das Sie eine Zulassung erhalten haben. Bei Studierenden, die eine Einschreibung oder Zulassung für das Pharmaziestudium bei einer Universität im Geltungsbereich der Approbationsordnung für Apotheker noch nicht erlangt haben, ist das Prüfungsamt des Landes zuständig, in dem Sie geboren sind. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, so ist das Prüfungsamt des Landes Hessen zuständig:

Hessisches Landesprüfungsamt für Heilberufe – Nebenstelle Pharmazie
Adickesallee 36,
60322 Frankfurt,
Tel. 0 69/1 53 50.

Jeder Anfrage soll ein Immatrikulationsnachweis beigefügt werden, damit nicht schon wegen der Zuständigkeit zeitraubende Rückfragen erforderlich werden. Im Original sind vorzulegen: Studienbuch, Immatrikulationsnachweis, Leistungsnachweise und ggf. Äquivalenzbescheinigungen. Die Geburtsurkunde ist als beglaubigte Kopie vorzulegen.