Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Erstes Fach | Pharmazie – Staatsexamen |
Staatsangehörigkeit | Afghanistan |
Bildungsabschluss | Ausländische Hochschulzugangsberechtigung |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
Für Studieninteressierte ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung werden die Studienplätze in den Studiengängen mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung - in Heidelberg Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie - direkt von der Universität vergeben.
Die fachspezifische Auswahlsatzung/Zulassungsordnung beschreibt das Verfahren für Bewerber:innen mit deutscher oder EU-/EWR-Staatsangehörigkeit sowie für internationale Bewerber:innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland oder von einer deutschen Auslandsschule (Bildungsinländer). Gemäß der geltenden Vergabeverordnung des Wissenschaftsministeriums des Landes Baden-Württemberg werden von den insgesamt zur Verfügung stehenden Studienplätzen in Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie jeweils 5% an nicht-EU-/EWR-Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Bei der Vergabe dieser Studienplätze richtet sich die Universität Heidelberg nach der Satzung zur Vorabquote (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Molekulare Biotechnologie, Psychologie).
Als internationaler Studienbewerber*in ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben Sie sich online und laden dabei die für die Bewerbung erforderlichen Dokumente als PDF-Dateien hoch. Die Fristen beim Bewerbungsverfahren sind einzuhalten. Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist.
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt direkt an der Universität Heidelberg über das Online-Bewerbungsportal heiCO. Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist.
Bewerbungszeitraum Universität Heidelberg: 01.06. - 15.07.
(Keine Registrierung über Hochschulstart erforderlich)
In den Studienfächern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie stehen jeweils 5% der Studienplätze zur Verfügung. Übersteigt die Zahl der Studienbewerber*innen die Zahl der vorhandenen Studienplätze findet für alle Bewerber*innen ein Auswahlverfahren statt.
Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.