ASR A1.2 Raumabmessungen und BewegungsflächenRaumabmessungen und Bewegungsflächen

Die ASR A1.2 konkretisiert die Anforderungen an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen.

Die Grundfläche für Arbeitsräume darf 8 m² für den ersten und 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz nicht unterschreiten. Dabei muss jeder Arbeitsplatz eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² haben.

Bewegungsflächen sind dabei zusammenhängende unverstellte Bodenflächen am Arbeitsplatz, die mindestens erforderlich sind, um den Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit wechselnde Arbeitshaltungen sowie Ausgleichsbewegungen zu ermöglichen.

In Abhängigkeit von der Grundfläche muß die lichte Raumhöhe wie folgt ausgeführt sein:

  • bei bis zu 50m² --> mindestens 2,50m
  • bei mehr als 50m² --> mindestens 2,75m
  • bei mehr als 100m² --> mindestens 3,00m
  • bei mehr als 2000m² --> mindestens 3,25m

Abweichungen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Arbeitsräume sind so einzurichten, dass der freie, durch das Volumen von Einbauten nicht verringerte Luftraum für jeden ständig anwesenden Beschäftigten mindestens:

  • 12m³ bei überwiegend sitzender Tätigkeit,
  • 15m³ bei überwiegend nichtsitzender Tätigkeit und
  • 18m³ bei schwerer körperlicher Arbeit

beträgt.

 

Mindestgröße der Bewegungsfläche im Sitzen und Stehen

Die ASR A1.2 gibt konkrete Umsetzungsbeispiele für die Gestaltung von Arbeitsplätzen in Büroräumen an:

  1. Zellenbüro/Einzelbüro: Beispiel für ein Zellenbüro (Einzelbüros entlang der Fassade angeordnet und über einen gemeinsamen Flur zugänglich) jeweils mit Sitz-/Steharbeitstisch, Rollcontainer in Arbeitstischhöhe und Schiebetürenschrank - Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 8,68 m²
  2. Zellenbüro/Einzelbüro: Beispiel für heute übliche Büroarbeit (Kombination zwischen Bildschirmarbeit und „klassischer“ Bürotätigkeit) - Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 12,18 m²
  3. Zwei-Personen-Büro: Beispiel für ein Zwei-Personen-Büro jeweils mit Sitz-/Steharbeitstisch, Rollcontainer in Arbeitstischhöhe, Regalen und Schiebetürenschränken - Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 10,12 m²
  4. Drei-Personen-Büro: In diesem Beispiel bestand die Notwendigkeit, ein Zweipersonenbüro mit einem dritten Arbeitsplatz auszustatten. Durch den Austausch alter CRT-Monitore durch moderne LCD-Bildschirme konnte die Arbeitsplatztiefe von 1000 auf 800 mm verringert werden. Auch konnte auf Flügeltürenschränke durch die inzwischen üblichen ONLINE-Dokumente verzichtet werden - Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 9,54 m²
  5. Die Ausstattung in diesem Gruppenbüro beschränkt sich auf Arbeitstisch mit Freiformplatte, Rollcontainer am Arbeitstisch, Querrollladenschrank und Schiebetürenschränken zur gemeinsamen Nutzung - Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 10,70 m²
  6. Kombibüro: Das Kombibüro in diesem Beispiel nimmt insgesamt viel Grundfläche pro Arbeitsplatz in Anspruch, jedoch ist der „individuelle“ Flächenbedarf pro Einzelbürozelle (Arbeitstisch, Rollcontainer, Schiebetürenschrank) relativ gering - Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 8,91 m²
  7. In diesem Beispiel eines Großraumbüros sind die Arbeitsplätze ausgestattet mit Arbeitstischen, Rollcontainern, persönlichen Schiebetürenschränken und Schiebetürenschränken zur gemeinsamen Nutzung. Außerdem sind Funktionsflächen wie Besprechungsraum, Teeküche und Kommunikationsraum berücksichtigt - Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 16,18 m²

Beispiele für Grundflächen von Arbeitsplätzen in Büroräumen