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Regelungen Vergabe von Webkits

Das Content-Management-System der Universität, Webkit, stellt unterschiedliche technische Lösungen für die Erstellung von Websites universitärer Einheiten bereit. 

Das geeignete Format hängt primär davon ab, ob eine Website für eine Einrichtung oder für ein zeitlich begrenztes Projekt erstellt werden soll – und wie viele Inhalte die Website umfassen soll.

1. Web-Auftritt für Einrichtungen

Fakultäten, Institute, Seminare und zentrale Betriebseinrichtungen

  • Standardweg (viele Inhalte): In der Regel kann jede Einrichtung der Universität eigene Webkit-Instanz erhalten.
  • Kompakte Lösung (wenig Inhalte): Falls eine Einrichtung nur wenige Seiten benötigt, werden Sie als Seitenbereich in die Website ihrer Elterneinrichtung (z. B. der Fakultät oder der Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtung) integriert.
  • Microsite-Lösung: Falls eine Einrichtung wenige Inhalte hat, aber eine Integration bei der Elterneinrichtung technisch oder organisatorisch nicht möglich ist (z. B. weil die Elterneinrichtung selbst noch kein Webkit nutzt), erhält sie eine Microsite.

2. Web-Auftritt für Projekte

Zeitlich begrenzte Vorhaben mit eigenem Budget und spezifischem Thema

Projekte werden nur seltenen Ausnahmefällen als eigene Webkit-Instanz geführt. Die Vergabe für Projekte folgt dieser Logik:

  • Integration (Normalfall): Projekte werden als Seitenbereich innerhalb des Webkits der zuständigen Elterneinrichtung angelegt.
  • Eigenständiges Webkit (Ausnahme): Nur wenn ein Projekt keine Elterneinrichtung hat und über sehr viele Inhalte verfügt, kann eine eigene Instanz vergeben werden.
  • Microsite für Projekte: Projekte ohne Elterneinrichtung, die nur einen geringen Umfang haben, erhalten eine Microsite.

Definitionen / Begriffserklärungen

  • Webkit-Instanz: Umfangreiche, eigenständige Website mit eigener Hauptnavigation und einer Subdomain (www​.example.uni-heidelberg​.de)
  • Microsite: Kleine Website oder One-Pager auf dem universitären Microsites-Webkit mit einer eindeutigen Adresse (www​.sites.uni-heidelberg​.de/example)
  • Einrichtung: Im Landeshochschulgesetz verankerte Einheiten wie Fakultäten, Institute oder zentrale Einheiten
  • Projekt: Thematisch fokussiertes, meist zeitlich begrenztes Vorhaben mit eigenem Budget.
  • Elterneinrichtung: Die Instanz, die organisatorisch oder finanziell übergeordnet ist (z. B. ist die Fakultät die Elterneinrichtung eines Instituts)