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Regelungen Domainvergabe

Allgemein

Webangebote der Universität Heidelberg sind  innerhalb der zentralen Domain uni-heidelberg​.de zu führen. Ein Betrieb außerhalb dieses Adressraums (Externe Domains) ist lediglich in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Grundsätzlich werden sämtliche Webangebote auf universitätseigenen Servern gehostet; die technische Einrichtung erfolgt durch das Universitätsrechenzentrum (URZ).

Subdomains

Die Vergabe von Subdomains von uni-heidelberg​.de (z. B. example​.uni-heidelberg​.de) ist genehmigungspflichtig. Über entsprechende Anträge entscheidet die Rektoratsabteilung Kommunikation und Marketing im Auftrag des Rektorats. Hiervon ausgenommen ist die Einrichtung von Adressen auf der vierten Ebene (z. B. example​.example​.uni-heidelberg​.de.: Diese bedürfen keiner Genehmigung durch das Rektorat; über deren Vergabe entscheidet die jeweilige Einrichtung in Eigenverantwortung.

Externe Domains

Die Vergabe externer Domains (z. B. example​.de) ist genehmigungspflichtig. Über entsprechende Anträge entscheidet die Rektoratsabteilung Kommunikation und Marketing im Auftrag des Rektorats.

Vergabekriterien für Subdomains

Für die Benennung von Subdomains gelten die folgenden verbindlichen Kriterien:

1. Eindeutigkeit

Adressnamen dürfen weder bereits belegt, noch für die Kommunikation zentraler universitärer Anliegen reserviert sein. Zu diesen Adressenamen zählen:

  • zentrale universitäre Begriffe (z. B. „studium“, „forschung“, „transfer“ oder „international“)
  • Allgemeinbegriffe (z. B. „buch“, „freiheit“, „roboter“ oder „genom“)
  • Namen, die von anderen, bzw. mehreren universitären Einrichtungen oder Diensten beansprucht werden könnten (z. B. „sport“ oder „3d“)

2. Konsistenz

Zwischen der gewählten Adresse und dem Inhalt der Zielseite muss eine eindeutige Beziehung bestehen. Um diese Erkennbarkeit zu gewährleisten, muss das gewählte Label auf der Zielseite prominent platziert sein – beispielsweise in der Hauptüberschrift oder im Seitentitel.

  • nicht möglich: thermo​.​uni-heidelberg.​de für die Website eines Instituts für Umweltwissenschaften
  • möglich: medienzentrum​.uni-heidelberg​.de für die Website eines Kompetenz-- und Medienzentrums

3. Abkürzungen

Adressen, die aus nur einem Zeichen bestehen, werden grundsätzlich nicht genehmigt. Zwei- bis dreistellige Kürzel sind nur zulässig, wenn sie bereits im universitären Kontext etabliert und bekannt sind. Kürzel ab vier Zeichen müssen – wie alle Adressen – auf das Kriterium “Eindeutigkeit” hin geprüft werden.

Abkürzungen müssen auf der Zielseite prominent platziert (siehe “Konsistenz”) sein.

  • nicht möglich: go​.uni-heidelberg​.de für die Website eines Instituts zur Geographie Osteuropas
  • möglich: nakg​.uni-heidelberg​.de für die Website eines Instituts für Nordamerikanische Kunstgeschichte, sofern die Abkürzung Teil des Seitentitels ist.

Sonderfall: Externe Domains

In begründeten Einzelfällen können für Einrichtungen und Dienste Domains außerhalb des Adressraums uni-heidelberg​.de genutzt werden. Dies betrifft insbesondere Kooperationen mit außeruniversitären Partnern, bei denen die Universität Heidelberg nicht die Federführung innehat, sowie Dienste, die aus technischen Gründen ein externes Hosting erfordern.

Das Verfahren für diese Ausnahmen gestaltet sich wie folgt:

  • Genehmigung: Externe Domains müssen vorab durch die Rektoratsabteilung Kommunikation und Marketing im Auftrag des Rektorats genehmigt werden.
  • Bereitstellung: Sofern das zugehörige Webangebot auf universitätseigenen Servern gehostet wird, erfolgt die Bestellung der Domain zwingend über den Landesdienst BelWü. Ansprechpartner hierfür ist der IT-Service des Universitätsrechenzentrums.