Termine und Fristen
Semester und Vorlesungszeiten
Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2018/19
Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Studierende
Einschreibfristen für das Wintersemester 2018/19
Sonstige Termine und Fristen
Bewerbungsfristen für das Sommersemester 2019*
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung |
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grundständige Studiengänge | 01. Dezember 2018 bis 15. Januar 2019 (Ausschlussfrist) |
Masterstudiengänge mit Zugangs- und Zulassungsbeschränkung und/oder Auswahlgespräch | Fristen unterscheiden sich je nach Studiengang [Mehr...]
siehe auch Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen |
Losverfahren |
15. März bis 15. April 2019 |
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung |
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grundständige Studiengänge | |
a) für deutsche Studienbewerber/innen
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Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten) |
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
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bis 15. Januar 2019 (Ausschlussfrist) |
konsekutive Masterstudiengänge (zugangsbeschränkt) | |
a) für deutsche Studienbewerber/innen
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Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten) |
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
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bis 15. Januar 2019 |
weiterbildende Masterstudiengänge | siehe Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen |
Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Staatsangehörige für das Sommersemester 2019*
Zulassungsbescheide |
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Studienanfänger/innen (1. Fachsemester) |
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für Fächer mit zentralem Vergabeverfahren | siehe hochschulstart.de |
für Fächer mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung und Aufnahmeprüfung |
Es erfolgt kein postalischer Versand der Bescheide. Der Bescheid ist im Bewerberaccount abrufbar. Bitte schauen sie regelmäßig in ihren Bewerberaccount (Ab 01.02.2019). |
Höhere Semester (außer 1. klinisches Semester) |
ab Mitte März |
1. klinisches Semester | Keine Vergabe zum Sommersemester |
Quereinsteinger |
ab Mitte April |
Masterstudiengänge |
je nach Fach unterschiedlich |
Ablehnungsbescheide |
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Studienanfänger/innen (1. Fachsemester) | |
für Fächer mit zentralem Vergabeverfahren | siehe hochschulstart.de |
für Fächer mit universitätsinterner zulassungsbeschränkung und Aufnahmeprüfung |
Es erfolgt kein postalischer Versand der Zulassungsbescheide. Der Bescheid ist im Bewerber-Account abrufbar. |
Höhere Semester (außer 1. klinisches Semester) |
ab Mitte März |
1. klinisches Semester | Keine Vergabe zum Sommersemester |
Quereinsteiger |
ab Mitte April |
Masterstudiengänge |
je nach Fach unterschiedlich |
Einschreibfristen für das Sommersemester 2019*
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen | ||
Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte) [Mehr...] |
01.02. – 31.03.2019 |
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Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren [Mehr...] |
01.03. – 18.04.2019 |
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Internationale Bewerber/innen müssen sich vor einer Einschreibung immer beim Dezernat Internationale Beziehungen bewerben. Die Einschreibefrist entnehmen internationale Studienbewerber/innen Ihrem Zulassungsbescheid. |
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Bei Zulassung durch die Universität |
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Die Immatrikulation erfolgt grundsätzlich auf schriftlichem Wege. Die Immatrikulationsfrist entnehmen Sie in allen zulassungsbeschränkten (bewerbungspflichtigen) Studiengängen Ihrem Zulassungsbescheid. [Mehr...] | ||
Bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen erfolgt die Einschreibung ab: Ab Anfang Februar 2019 |
Sonstige Termine und Fristen*
Rückmeldung zum Wintersemester 2018/19 [Mehr...] | 15. Januar bis 15. Februar 2019 |
Beurlaubung [Mehr...] |
ab erfolgter Rückmeldung bis |
Exmatrikulation [Mehr...] | Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich. |
Gasthörer [Mehr...] | 01.03. - 15.04.2019 |
* Bitte beachten Sie:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).