Termine und Fristen
Sommersemester 2023
SEMESTERZEIT
01. April 2023 bis 30. September 2023
VORLESUNGSZEIT
17. April 2023 bis 29. Juli 2023
VORLESUNGSFREIE ZEIT
Die gesetzlichen Feiertage des Landes Baden-Württemberg

WEITERE SEMESTERZEITEN
Die Vorlesungszeiten sind aktuell bis zum Sommersemester 2024 festgelegt. Das Wintersemester beginnt jeweils am 01. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester beginnt am 01. April und endet am 30. September. Die Semesterzeiten sind nicht identisch mit den Vorlesungszeiten. Die Vorlesungen fallen an den gesetzlichen Feiertagen des Landes Baden-Württemberg aus.
Bewerbungsfristen*
Einschreibefristen
Tabellenfilter
Tabelle
Zulassungsverfahren | Sommersemester | Wintersemester |
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Zulassungsverfahren | Sommersemester | Wintersemester | |
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Deutsche und internationale Staatsangehörige | Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung | 01.12. - 30.04. | 01.06. - 31.10. |
Deutsche und internationale Staatsangehörige | Grundständige Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (Universitätsinternes Auswahlverfahren oder DOSV) | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Deutsche und internationale Staatsangehörige | Grundständige Studiengänge mit Aufnahmeprüfung | 01.02 .- 31.03. | 01.08. - 30.09. |
Deutsche und internationale Staatsangehörige | Nur Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge | 01.10. - 30.04 | 01.04 .- 31.10. |
Deutsche und internationale Staatsangehörige | Masterstudiengänge mit Zugangs- und Zulassungsbeschränkung und/oder Auswahlgespräch | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Deutsche und internationale Staatsangehörige | Weiterbildende Masterstudiengänge | 01.02 .- 30.04. | 01.09. - 31.10. |
Deutsche und internationale Staatsangehörige | Master of Education mit Zulassungsbeschränkung und Master of Education Erweiterungsfach mit Zulassungsbeschränkung | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Deutsche und internationale Staatsangehörige | Master of Education ohne Zulassungsbeschränkung und Master of Education Erweiterungsfach ohne Zulassungsbeschränkung | 01.02 .- 30.04. | 01.09. - 31.10. |
Deutsche und internationale Staatsangehörige | Promotion | Ab 16.02. für das Sommersemester | Ab 16.07. für das Wintersemester |
Sonstige Fristen*
Die unten genannten Fristen gelten für alle Studierende.
Tabelle
Administrativer Vorgang | Wintersemester | Sommersemester |
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Administrativer Vorgang | Wintersemester | Sommersemester |
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Rückmeldung | 15. Juni bis 15. Juli | 15. Januar bis 15. Februar |
Beurlaubung | Frühestens ab erfolgter Rückmeldung bis zum ersten Tag der Vorlesungszeit des Wintersemesters | Frühestens ab erfolgter Rückmeldung bis bis zum ersten Tag der Vorlesungszeit des Sommersemesters |
Exmatrikulation | Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich. | Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich. |
Losverfahren | Antragstellung: 15. September - 15. Oktober | Antragstellung: 15.März - 15. April Immatrikulation: Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Gasthörer | 01. August bis 31. Oktober | 01. März bis 30. April |
* BITTE BEACHTEN SIE:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).