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Termine und Fristen

Sommersemester 2023

SEMESTERZEIT

01. April 2023 bis 30. September 2023

VORLESUNGSZEIT

17. April 2023 bis 29. Juli 2023

VORLESUNGSFREIE ZEIT

Die gesetzlichen Feiertage des Landes Baden-Württemberg

Termine und Fristen

WEITERE SEMESTERZEITEN

Die Vorlesungszeiten sind aktuell bis zum Sommersemester 2024 festgelegt. Das Wintersemester beginnt jeweils am 01. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester beginnt am 01. April und endet am 30. September. Die Semesterzeiten sind nicht identisch mit den Vorlesungszeiten. Die Vorlesungen fallen an den gesetzlichen Feiertagen des Landes Baden-Württemberg aus.

 

Einschreibefristen

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Tabelle

ZulassungsverfahrenSommersemesterWintersemester
ZulassungsverfahrenSommersemesterWintersemester
Deutsche und internationale Staatsangehörige
Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung

01.12. -  30.04.

01.06. -  31.10.

Deutsche und internationale Staatsangehörige
Grundständige Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (Universitätsinternes Auswahlverfahren oder DOSV)
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. 
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben.
Deutsche und internationale Staatsangehörige
Grundständige Studiengänge mit Aufnahmeprüfung
01.02 .- 31.03.
01.08. - 30.09.
Deutsche und internationale Staatsangehörige
Nur Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge
01.10. -  30.04

01.04 .-  31.10.

Deutsche und internationale Staatsangehörige
Masterstudiengänge mit Zugangs- und Zulassungsbeschränkung und/oder Auswahlgespräch
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. 
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. 
Deutsche und internationale Staatsangehörige
Weiterbildende Masterstudiengänge
01.02 .- 30.04.
01.09. - 31.10.
Deutsche und internationale Staatsangehörige
Master of Education mit Zulassungsbeschränkung und Master of Education Erweiterungsfach mit Zulassungsbeschränkung
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. 
Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. 
Deutsche und internationale Staatsangehörige
Master of Education ohne Zulassungsbeschränkung und Master of Education Erweiterungsfach ohne Zulassungsbeschränkung
01.02 .- 30.04.
01.09. - 31.10.
Deutsche und internationale Staatsangehörige
Promotion
Ab 16.02. für das Sommersemester
Ab 16.07. für das Wintersemester

Sonstige Fristen*

Die unten genannten Fristen gelten für alle Studierende.

Tabelle

Administrativer VorgangWintersemesterSommersemester
Administrativer VorgangWintersemesterSommersemester
Rückmeldung
15. Juni bis 15. Juli
15. Januar bis 15. Februar
Beurlaubung
Frühestens ab erfolgter Rückmeldung bis zum ersten Tag der Vorlesungszeit des Wintersemesters
Frühestens ab erfolgter Rückmeldung bis bis zum ersten Tag der Vorlesungszeit des Sommersemesters
Exmatrikulation
Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich.
Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich.
Losverfahren

Antragstellung: 15. September - 15. Oktober
Früher oder später eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden.
Immatrikulation: Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben.

Antragstellung: 15.März - 15. April
Früher oder später eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden.

Immatrikulation: Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben.

Gasthörer
01. August bis 31. Oktober
01. März bis 30. April

* BITTE BEACHTEN SIE:

Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).