Termine und Fristen
Wintersemester 2020/21
SEMESTERZEIT
01. Oktober 2020 bis 31. März 2021
VORLESUNGSZEIT
2. November 2020 bis 27. Februar 2021
VORLESUNGSFREIE ZEIT
21. Dezember 2020 bis 09. Januar 2021 und die gesetzlichen Feiertage des Landes Baden-Württemberg

WEITERE SEMESTERZEITEN
Die Vorlesungszeiten sind aktuell bis zum Sommersemester 2024 festgelegt. Das Wintersemester beginnt jeweils am 01. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester beginnt am 01. April und endet am 30. September. Die Semesterzeiten sind nicht identisch mit den Vorlesungszeiten. Die Vorlesungen fallen an den gesetzlichen Feiertagen des Landes Baden-Württemberg aus.
Bewerbungsfristen*
Versand der Bescheide
Einschreibefristen
Tabellenfilter
Tabelle
Zulassungsverfahren | Sommersemester | Wintersemester |
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Zulassungsverfahren | Sommersemester | Wintersemester | |
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Deutsche Staatsangehörige | Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung | Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte): für das SoSe 2021 bis 31.03. (Anfragen per Telefon oder E-Mail zu Fristverlängerungen sind möglich.) Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren: | Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte): Anfang August bis 30. September
Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren: |
Deutsche Staatsangehörige | Grundständige Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung oder mit Aufnahmeprüfung | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Für das SoSe 2021: Anfragen per Telefon oder E-Mail zu Fristverlängerungen sind möglich.) | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Deutsche Staatsangehörige | Nur Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge | Die Einschreibung erfolgt bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen ab Februar bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche. (Für das SoSe 2021: Anfragen per Telefon oder E-Mail zu Fristverlängerungen sind möglich.) | Die Einschreibung erfolgt bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen ab August bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche. |
Internationale Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland | Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung | Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte): für das SoSe 2021 bis 16.04. (Anfragen per Telefon oder E-Mail zu Fristverlängerungen sind möglich.)
Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren: | Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte): Anfang August bis 30. September
Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren: 01. September bis 18. Oktober |
Internationale Staatsangehörige ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland | Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Internationale Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland | Grundständige Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung oder mit Aufnahmeprüfung | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email unter Angabe des Grundes für die Verlängerung beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Internationale Staatsangehörige mit deutschem Hochschulabschluss | Nur Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge | ab Februar bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche (Für das SoSe 2021: Anfragen zu Fristverlängerungen sind möglich.) | ab August bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche |
Internationale Staatsangehörige mit ausländischem Hochschulabschluss | Nur Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. (Eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist kann per Email beantragt werden. Die Email Adresse ist im Zulassungsbescheid angegeben.) | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Sonstige Fristen*
Die unten genannten Fristen gelten für alle Studierende.
Tabelle
Administrativer Vorgang | Wintersemester | Sommersemester |
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Administrativer Vorgang | Wintersemester | Sommersemester |
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Rückmeldung | 15. Juni bis 15. Juli | 15. Januar bis 15. Februar |
Beurlaubung | Frühestens ab erfolgter Rückmeldung bis 11. Oktober Bitte beachten: die Frist ist abhängig vom Beurlaubungsgrund. | Frühestens ab erfolgter Rückmeldung bis 12. April Bitte beachten: die Frist ist abhängig vom Beurlaubungsgrund. |
Exmatrikulation | Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich. | Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich. |
Losverfahren | 15. September - 15. Oktober Früher oder später eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden. | 15.März - 15. April Früher oder später eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden. |
Gasthörer | 01. August bis 31. Oktober | 01. März bis 30. April |
* BITTE BEACHTEN SIE:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).