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Termine und FristenBewerbungsfristen im höheren Fachsemester Master

Bewerbungspflichtige Studiengänge im höheren Fachsemester

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Fristen für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Masterstudiengangs.

Internationale Staatsangehörige mit ausländischem Hochschulabschluss müssen sich grundsätzlich fristgerecht für alle Fächer bewerben. Dies gilt auch für das höhere Semester.

Für deutsche Staatsangehörige sowie für internationale Staatsangehörige mit deutschem Hochschulabschluss besteht für einige Fächer eine Bewerbungspflicht bei der Studierendenadministration. 

Bitte beachten Sie: für das höhere Fachsemester eines Faches mit dem Abschlussziel Master of Education (Profillinie Lehramt an Gymnasien, Profillinie Höhes Lehramt an beruflichen Schulen) und eines Erweiterungsfaches mit dem Abschlussziel Master of Education (Profil Lehramt an Gymnasien) ist eine Bewerbung bei der Studierendenadministration immer erforderlich. Diese Fächer sind in der folgenden Tabelle nicht mehr explizit aufgeführt. 

Informationen für das höhere Semester des Fachs Gerontologie, Gesundheit, Care mit dem Abschlussziel Master of Education (Profillinie höheres Lehramt an beruflichen Schulen) und der entsprechenden Teilstudiengänge stehen derzeit noch nicht zur Verfügung.

Tabelle

StudienfachAbschluss
StudienfachAbschluss
Biochemie
Master
 
Molekulare Biotechnologie
Master
 
Molecular Biosciences
Master
 
Psychologie
Master
 

Bewerbungsfristen im höheren Fachsemester*

Deutsche Studienbewerber sowie internationale Studienbewerber mit deutschem Hochschulabschluss

Deutsche Studienbewerber sowie internationale Studienbewerber mit deutschem Hochschulabschluss können sich für im höheren Fachsemester nur zugangsbeschränkte und weiterbildende Masterstudiengänge und bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen innerhalb der Immatrikulationsfrist einschreiben. Bitte informieren Sie sich bei  der jeweiligen Fakultät bzw. dem Fachstudienberater über die einzuhaltenden Fristen für den Erhalt der notwendigen Bestätigung der Eignung.
Ist für das gewünschte Studienfach im höheren Fachsemester eine Bewerbungspflicht bei der Studierendenadministration festgelegt (siehe oben)  gelten die unten angegebenen Bewerbungsfristen. 

Internationale Studienbewerber mit ausländischem Hochschulabschluss

Internationale Studienbewerber mit ausländischem Hochschulabschluss müssen sich für das höhere Fachsemester aller Masterstudiengänge innerhalb der unten angegebenen Fristen bewerben.

Für die Bewerbung für weiterbildende Masterstudiengänge informieren Sie sich bitte über die zu beachtenden Fristen beim jeweiligen Institut/bei der Fakultät. 

Tabellenfilter

Tabelle

StaatsangehörigkeitVerfahrenWintersemesterSommersemester
StaatsangehörigkeitVerfahrenWintersemesterSommersemester
Deutsche Staatsangehörige sowie internationale Staatsangehörige mit deutschem Hochschulabschluss   
Im höheren Fachsemester nur-zugangsbeschränkte, konsekutive Masterstudiengänge
Bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen Einschreibung innerhalb der Immatrikulationsfrist möglich
Bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen Einschreibung innerhalb der Immatrikulationsfrist möglich
Internationale Staatsangehörige mit ausländischem Hochschulabschluss
Im höheren Fachsemester nur-zugangsbeschränkte, konsekutive Masterstudiengänge

01.06. - 15.07.

01.12 .- 15.01.
Deutsche und internationale Staatsangehörige
Biochemie
01.06. - 15.07.
01.12 .- 15.01.
Deutsche und internationale Staatsangehörige
Molekulare Biotechnologie
01.06. - 15.07.
01.12 .- 15.01.
Deutsche und internationale Staatsangehörige
Psychologie (DCP und OBAC)
01.06. - 15.07.
01.12 .- 15.01.
Deutsche und internationale Staatsangehörige
Molecular Biosciences
01.06. - 15.07.
01.12 .- 15.01.
Deutsche Staatsangehörige sowie internationale Staatsangehörige mit deutschem Hochschulabschluss  
Weiterbildende Masterstudiengänge
Bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen Einschreibung innerhalb der Immatrikulationsfrist möglich
Bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen Einschreibung innerhalb der Immatrikulationsfrist möglich
Internationale Staatsangehörige             mit ausländischem Hochschulabschluss
Weiterbildende Masterstudiengänge
Bitte informieren Sie sich über zu beachtende Fristen beim jeweiligen Institut/bei der Fakultät. 
Bitte informieren Sie sich über zu beachtende Fristen beim jeweiligen Institut/bei der Fakultät. 
Deutsche und internationale Staatsangehörige
Master of Education
01.06. - 15.07.
01.12 .- 15.01.
Deutsche und internationale Staatsangehörige
Master of Education, Erweiterungsfächer
01.06. - 15.07.
01.12 .- 15.01.

* Bitte beachten Sie

Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).