Termine und FristenBewerbungsfristen für das 1. Fachsemester grundständiger Studiengänge
Fristen der Universität Heidelberg:
Die hier genannten Fristen sind die für die Universität Heidelberg gültigen Fristen. Die in den Zulassungsordnungen genannten Fristen können ggfs. davon abweichen, weil die Änderungen in den Ordnungen noch nicht umgesetzt sind.
Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge*
Tabelle
Grundständige Fächer ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung | 01.06. – 30.09. | 01.12. - 31.03. |
Grundständige Fächer mit Zulassungsbeschränkung (Universitätsinternes Auswahlverfahren, DOSV) oder mit Aufnahmeprüfung | 01.06. - 15.07. | 01.12. - 15.01. |
Gesonderte Fristen bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin gelten gesonderte Fristen.
Tabelle
Deutsche Staatsangehörige, EU-/EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer*innen | Bewerbungszeitraum Hochschulstart: Neuabiturient*innen: bis 15.07. Altabiturient*innen: bis 31.05. | wird im Sommersemester nicht angeboten |
Bewerber*innen ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung | Bewerbungszeitraum Universität Heidelberg: 01.06. - 15.07. | wird im Sommersemester nicht angeboten |
* BITTE BEACHTEN SIE:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).