Bewerbungsverfahren

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​Die Studiengänge des Instituts für Politische Wissenschaft sind zulassungsbeschränkt oder zugangsbeschränkt.

Die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten und Voraussetzungen finden Sie in den untenstehenden Tabs aufgelistet.

 

 

 

Der Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Heidelberg richtet sich an Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die eine weiterführende politikwissenschaftliche Ausbildung in einem forschungsstarken und interdisziplinären Umfeld anstreben. Der Studiengang kann zum Wintersemester und zum Sommersemester begonnen werden und ist zugangsbeschränkt.

Er steht allen Absolventinnen und Absolventen eines mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenen Bachelorstudiengangs oder eines vergleichbaren Studiengangs offen, für den eine Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren festgesetzt ist und der politik- oder sozialwissenschaftliche Anteile im Umfang von mindestens 35 Leistungspunkten (ECTS-Punkte) umfasst. Der Abschluss kann sowohl in Deutschland als auch im Ausland erworben worden sein.

Studieninteressierte, die die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Zulassungssatzung sowie die allgemeinen Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen, können sich an der Universität Heidelberg ohne vorausgehendes Zulassungsverfahren innerhalb der allgemeinen Immatrikulationsfristen einschreiben. Für deutsche und ausländische Bewerber*innen gelten unterschiedliche Verfahren, bei dem Zugang zum Studium werden deutsche sowie internationale Studienbewerber*innen jedoch gleichberechtigt berücksichtigt.


Zugangsvoraussetzungen


Neben den allgemeinen Immatrikulationsvoraussetzungen für den Hochschulzugang (etwa die Hochschulzugangsberechtigung und für internationale Studienbewerber*innen der Nachweis der Deutschkenntnisse) müssen für eine Einschreibung auch fachspezifisch definierte Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.  Die in der Zulassungssatzung definierte Zugangsvoraussetzung ist ein mit überdurchschnittlichem Erfolg erworbener Abschluss im Studiengang Politikwissenschaft oder in Studiengängen mit sozialwissenschaftlichem Inhalt im Umfang von mindestens 35 ECTS-Punkten an einer in- oder ausländischen Hochschule, für den eine Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren festgesetzt ist, oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. 

Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß § 3 der Zulassungsordnung und die Gleichwertigkeit der Vorbildung sowie die Vergleichbarkeit der qualifizierten Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss am Institut für Politische Wissenschaft. Erforderlich für die Immatrikulation ist daher eine Zugangsbescheinigung des Instituts für Politische Wissenschaft, für die Sie sich nach den unten geschilderten Verfahren bis zu den angegebenen Fristen bewerben müssen.

Beachten Sie bitte, dass die in der Zulassungssatzung dargestellten Verfahren teilweise außer Kraft sind und auch die Bewerbungs-/Zugangsverfahren an der Universität Heidelberg derzeit neu geordnet werden. Folgen Sie bitte einfach dem auf dieser Seite und den zentralen Seiten der Universität dargestellten Verfahren.


Bewerbungsverfahren für deutsche Bewerber*innen 

Seit dem 01.12.2022 nutzen die Bewerbungs- und Einschreibungsverfahren die neue Plattform heiCO. Über dieses System können Sie sich registrieren (sofern Sie nicht schon in Heidelberg eingeschrieben sind; in diesem Fall können Sie sich mit Ihrer Uni-ID direkt einloggen) und bewerben.

Im Rahmen des Verfahrens müssen Sie u.a. folgende Dokumente hochladen:

  • Das Zeugnis des Bachelorabschlusses und aktuelles Transcript of records (amtlich beglaubigte Kopien) oder,
  • sofern der Studienabschluss noch nicht vorliegt, ersatzweise ein aktuelles Transcript of Records mit derzeitiger Durchschnittsnote (Original bzw. amtlich beglaubigte Kopie) und der Bestätigung, dass das entsprechende Studium voraussichtlich bis zum Beginn des Semesters, für welches die Zulassung beantragt wird, abgeschlossen werden wird,
  • falls vorliegend, Nachweise der relativen Gesamtnote/Ranking,
  • einen tabellarischen Lebenslauf


Das in der Zulassungssatzung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft genannte Motivationsschreiben, Nachweise praktischer Tätigkeiten sowie Empfehlungsschreiben o.ä. müssen der Bewerbung nicht beigefügt werden. Auch die in §2 Abs. 1 Satz 2 Zulassungsordnung genannte Bewerbungsfrist (15. Mai für das Sommersemester und 15. November für das Wintersemester) findet keine Anwendung. In dem Bewerbungsverfahren können Sie sich bis kurz vor dem Beginn des Semesters bzw. Vorlesungsbeginn bewerben.

Details zu den Bewerbungsverfahren und die genauen Fristen werden in Kürze auf der Homepage der Universität Heidelberg bekanntgegeben werden.

 

 

Für Fragen zum Masterstudiengang Politikwissenschaft nutzen Sie bitte folgende E-Mail: bewerbung-ma@ipw.uni-heidelberg.de. Bei Fragen zu Fristen und zur Immatrikulation wenden Sie sich bitte an das Serviceportal für Studierende und Studieninteressierte, E-Mail: studium@uni-heidelberg.de, Infotelefon: 06221/545454).

Das Bewerbungsverfahren ist hier zusammenfassend dargestellt: https://backend.uni-heidelberg.de/de/dokumente/anleitung-zur-bewerbung-und-zulassungpdf/download

Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens finden Sie auch in einem FAQ: https://www.uni-heidelberg.de/de/serviceportal-lehre/heidelberg-campus-online/frequently-asked-questions

Bei Fragen zu heiCO können Sie sich auch an den heiCO Hepldesk wenden, den Sie Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch unter 06221/ 54 12999 oder unter heico-support @ uni-heidelberg.de erreichen


Bewerbungsverfahren für ausländische Bewerber*innen:

Internationale Studieninteressierte mit einem deutschen Hochschulabschluss können wie deutsche Bewerber*innen beim Institut für Politische Wissenschaft einen Antrag auf Zugang zum Masterstudiengang Politikwissenschaft stellen. Dabei gelten die gleichen Fristen und Verfahren wie für die deutschen Bewerber*innen (siehe oben).

Internationale Studieninteressierte mit einem ausländischen Hochschulabschluss müssen sich aufgrund der in der Regel aufwendigen Prüfung der Vorbildungsnachweise zu einer abweichenden Frist bewerben. Der Antrag auf Zugang zu zum Studiengang für das Wintersemester muss von ausländischen Bewerber*innen bis zum 15. Juni desselben Jahres, für das Sommersemester bis zum 15. November des vorangehenden Jahres beim Dezernat Internationale Beziehungen der Universität Heidelberg eingegangen sein. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an diese Adresse.

Beachten Sie bitte, dass bis zu 30% der Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs Politikwissenschaft in englischer Sprache angeboten werden, es sich aber um einen deutschen Studiengang handelt. Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH-2 oder Äquivalent) ist eine Voraussetzung für die Einschreibung. Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte daher das Erreichen dieser Deutschkenntnisse in zumindest realistischer Aussicht stehen. Information zu ausländerrechtlichen Bestimmungen sind auf dem Merkblatt Visum / Aufenthaltserlaubnis zusammengefasst.

Von internationalen Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, werden in Baden-Württemberg Studiengebühren von 1500 € pro Semester erhoben. Weitere Informationen finden Sie unter Studiengebühren für internationale Studierende.

 

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Letzte Änderung: 29.06.2023
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