Ruperto Carola Ringvorlesung Die wehrhafte Verfassung und ihre Voraussetzungen
20. Juli 2026
Aus der historischen Perspektive kommen und vergehen Staaten und Verfassungen. Dies wirft die Frage auf, ob und inwiefern eine menschliche Ordnung für das Zusammenleben einen legitimen Anspruch auf Fortdauer erheben kann. Er kann nur in ihrer Funktion liegen, nämlich darin, dass diese Ordnung den in ihr lebenden Menschen die Bedingungen eines bestmöglichen Lebens bieten kann – frei von Lebensgefahr, Schmerz, Diskriminierung, Angst und Willkür, mit stabilen und bestmöglichen Bedingungen, einen autonom gewählten Lebensplan zu verwirklichen. Wurde eine solche Ordnung in einem Staat mit einer Verfassung in einen rechtlichen Rahmen gefasst, darf und muss sich diese Verfassung sich dagegen wehren, mit Blick auf ihre legitime Funktion nachteilig verändert oder durch eine schlechtere Ordnung ersetzt zu werden. Ihr Gelingen hängt nicht nur von dem Text der Verfassung und den von ihr eingerichteten staatlichen Institutionen ab, sondern auch von den Verfassungsvoraussetzungen, also letztlich von einer hinreichenden grundlegenden Unterstützung durch die Bevölkerung in Wort und Tat.
Nachdem einige klassische und aktuelle Bedrohungen im Äußeren und im Inneren sowie die entsprechende Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes skizziert wurden, soll das Bundesverfassungsgericht im Zentrum stehen. Es bildet das letzte Bollwerk hinter den anderen Verteidigungslinien des Grundgesetzes.