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Gestaltungsempfehlungen für sichere moderne Bildschirmarbeit Desk Sharing

Grundlegend gelten für die Bildschirmarbeitsplätze bei Desk-Sharing auch die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die entsprechenden
Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“ sind konkrete Hilfestellungen für Maßnahmen zur Sicherheit und Ge
sundheit bei Tätigkeiten an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen.

Grundsätzlich kann Desk-Sharing in den verschiedensten Büroraumkonzepten (z. B. Einzelbüros, Mehrpersonen- oder Großraumbüros) umgesetzt werden. Dabei kann durch die Einführung und Gestaltung eines Desk-Sharing-Konzepts in Unternehmen und Einrichtungen die Zufriedenheit bei der Arbeit, Gesundheit und Produktivität der Beschäftigten gefördert oder beeinträchtigt werden.

Der CHECK-UP Desk Sharing des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gibt Gestaltungsempfehlungen für die Einführung und Umsetzung von Desk-Sharing in einer Organisation. Viele der enthaltenen Empfehlungen zur Arbeitsgestaltung stehen – wissenschaftlich nachgewiesen – in positivem Zusammenhang mit Zufriedenheit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit.

Dabei werden die wichtigsten Grundlagen für eine sichere Arbeitsplatzgestaltung im Desk Sharing überprüft:

  • Arbeitsorganisation (Gut durchdachte Konzepte, Transparenz, Notwendige Anzahl, Ausnahmen, Nutzungsregeln usw.)
  • Arbeitsumgebung (Lärmschutzkonzept, Ordnung, Sauberkeit und Hygiene, gutes Raumklima, Beleuchtung usw.)
  • Arbeitsmittel (Ergonomische, anpassbare Arbeitsmittel, Einheitliche Ausstattung, kompatible Technik, Aufbewahrungsmöglichkeiten usw.
  • Soziale Beziehungen (Zusammenhalt und Teamgefühl fördern, Austausch und Vernetzung, ggst. Rücksichtnahme usw.)

CHECK-UP Desk-Sharing

Eine Befragung des Fraunhofer IAO hat 2023 ergeben, dass bei über der Hälfte der befragten Betriebe die meisten Büro-Beschäftigten keinen festen Arbeitsplatz mehr haben und knapp ein Viertel der Betriebe dies für die kommenden Jahre plant. Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfall-
versicherung (IAG) hat Beschäftigte und Führungskräfte, die unter Desk-Sharing-Bedingungen arbeiten, online befragt. Dabei standen Aspekte der psychischen Belastung, wie Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel und soziale Beziehungen sowie Beanspruchungsfolgen, wie Zufriedenheit, Gesundheit und
Leistungsfähigkeit im Fokus. Auch wurden verschiedene Bürokonzepte berücksichtigt.

Dabei wurden neben den Problemfeldern auch die Vorteile von Desk-Sharing aus Sicht der Befragten beleuchtet. 

  • Knapp die Hälfte der Befragten würde dem Desk-Sharing einen festen, persönlichen Arbeitsplatz vorziehen. Ein Viertel bevorzugt Desk-Sharing. Ein weiteres Viertel hat keine Präferenz.
  • Die Hälfte der Befragten erlebt keine Beeinflussung der Produktivität durch Desk-Sharing, knapp 30 Prozent erleben eine negative und 20 Prozent eine positive Beeinflussung.
  • 60 Prozent erleben keine Beeinflussung der Gesundheit durch Desk-Sharing, knapp ein Viertel erlebt eine negative und 15 Prozent eine positive Beeinflussung.