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Ruperto Carola RingvorlesungStrukturen in der nationalen und der europäischen Verfassung

17. Januar 2022

Nach den Worten des Referenten ist die Europäische Union kein Bundesstaat, sondern – wie es die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts formuliert hat – ein Staaten-, Verfassungs-, Rechtsetzungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungsverbund. In diesem Verbund muss, so Prof. Dr. Peter Huber, ein Großteil der Staatsfunktionen kooperativ wahrgenommen werden. Unvermeidbare Voraussetzung dafür sind Kenntnis und Beachtung ihrer Strukturen, wie der Rechtswissenschaftler in seinem Vortrag deutlich machen wird.

Pressemitteilung

Prof. Dr. Peter M. Huber

Peter M. Huber studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie der Universität Genf (Schweiz) und wurde 1987 in München promoviert. Dort schloss er im Jahr 1991 auch die Habilitation ab. Nach Professuren an den Universitäten Augsburg, Jena und Bayreuth folgte Peter Huber 2002 einem Ruf an die Ludwig-Maximilians-Universität. Dort übernahm er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie. Gastprofessuren führten den Rechtswissenschaftler nach Finnland, Portugal und Italien. Prof. Huber war Mitglied der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, wirkte als Sachverständiger in der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung mit und gehörte dem Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen an. In den Jahren 2009 und 2010 war der Staatsrechtler Innenminister des Landes Thüringen. Seit November 2010 ist Prof. Huber Richter des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.

Strukturen in der nationalen und der europäischen Verfassung