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LehrendeHochschulrecht in Studium und Lehre

Die Universität Heidelberg unterstützt ihre Mitarbeitenden bei allen rechtlichen Fragen im Bereich Studium und Lehre.

Hierzu zählen u.a. das Zulassungs- und Prüfungsrecht, die Erstellung von Ordnungen und Satzungen sowie die Themenfelder Lehrverpflichtung, Anerkennung von Studienleistungen, gute wissenschaftliche Praxis und Inklusion. 

Rechtsservice Studium und Lehre

Die Abteilung Rechtsservice Studium und Lehre berät alle Lehrenden zu Rechtsfragen, die sich aus Ihrer Tätigkeit für die Universität Heidelberg ergeben. Im Bereich der Studienadministration können die Fächer und Fakultäten auf die juristische Hilfe der Abteilung zurückgreifen, insbesondere in den Themenfeldern:

  • Zulassungs- und Prüfungsrecht
  • Prüfungsrechtliche Widerspruchsverfahren und außergerichtliche Konfliktfälle aus dem Bereich Studium und Lehre
  • Promotions- und Habilitationsangelegenheiten
  • Prozessführung vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof in zulassungs-, prüfungs- und kapazitätsrechtlichen Verfahren
  • Erstellung und Überprüfung von Satzungsentwürfen
  • Vorbereitung der Genehmigung und Veröffentlichung von Zulassungs-, Gebühren- und Prüfungsordnungen
  • Beratung und Unterstützung der Lehrenden und der Prüfungsämter bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen gesundheitlich beeinträchtiger Studierende

Lehrverpflichtung und Dokumentation der erbrachten Lehre

Die Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) des Landes Baden-Württemberg regelt die Berechnung der individuellen Lehrverpflichtung. Die Handreichung "Lehrverpflichtungen und Dokumentation der erbrachten Lehre" informiert auf Grundlage der LVVO über die Modalitäten der Deputatsberechnung und gibt Empfehlungen für die Dokumentation der erbrachten Lehre. Hierfür sollte der Vordruck des MWK im Excel-Format (Stand 15.11.2017) benutzt werden.

Anerkennung von ausländischen Studienleistungen

Die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen verlangt oftmals die Umrechnung zwischen unterschiedlichen Notensystemen. Darüber hinaus stellen sich grundsätzliche Fragen, nach welchen Kriterien die Gleichwertigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen festgestellt werden kann. Die Handreichung zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen gibt hierzu Auskunft.

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Universität Heidelberg trägt Verantwortung für die Forschung und die damit unmittelbar verknüpften Aufgaben in Lehre und Nachwuchsförderung. Eine vom Rektorat eingesetzte ständige Kommission untersucht Hinweise auf Fehlverhalten in der Wissenschaft.

Erste Ansprechpartner bei einem vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhalten sind vom Senat gewählte Ombudspersonen oder auch der Kommissionsvorsitzende selbst. Die Kommission klärt Sachverhalt im Detail, bewertet diesen und ergreift die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen (z.B. die Aufforderung zur Korrektur an den Verursacher,  die Information seines Verlags, etc.). Sofern sie dienst- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen für geboten hält, gibt sie eine entsprechende Empfehlung an das Rektorat der Universität.

Für Fehlverhalten im Rahmen von studienbezogenen Leistungen oder Prüfungen finden sich spezifische Regelungen in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge oder Studienprogramme oder auch den einschlägigen Promotionsordnungen. Darüber hinaus gibt es eine Satzung zur Redlichkeit im Studium und bei Prüfungen, die universitätsweit Gültigkeit hat.

Inklusion und Lehre

Die Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende steht Ihnen als Lehrende gerne für Fragen im Zusammenhang mit einem Studium mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zur Verfügung. Wir beraten und unterstützen Sie z.B. bei der Bewilligung und Durchführung von Nachteilsausgleichen.

Die Informationsbroschüre „Inklusion in der Lehre – Informationen für Dozentinnen und Dozenten“ gibt einen Überblick über unser Beratungsangebot und vermittelt einige wichtige Anregungen für den Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten Studierenden in Ihren Veranstaltungen.