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BEITRÄGE UND GEBÜHRENStudienbeiträge

Für ein Studium an der Universität Heidelberg ist ein Semesterbeitrag in Höhe von 186,35 Euro zu bezahlen. Der Betrag wird zu Beginn jedes Semesters bei der Rückmeldung fällig, bzw. muss im Rahmen der Immatrikulation gezahlt werden.

Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • 70,00 Euro Verwaltungskostenbeitrag
  • 66,00 Euro Sozialbeitrag für das Studierendenwerk: Eigenleistungen des Studierendenwerks*
  • 10,00 Euro Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft
  • 35,30 Euro Komplementärfinanzierung des Semestertickets
  • 2,55 Euro Umlage für nextbike
  • 2,50 Euro Umlage Theaterflatrate

*Bitte beachten Sie, dass der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk von 54,00 Euro um 12,00 Euro auf 66,00 Euro mit Wirkung zum Sommersemester 2023 erhöht wurde.

Verwaltungskostenbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag dient der Mitfinanzierung der Verwaltungsdienstleitungen, wie z.B. Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation, die zentrale Studienberatung, Vermittlung von Praktika, Förderung des Übergangs in das Berufsleben und so weiter. Die fachliche Betreuung der Studierenden bzw. die Lehre ist darin nicht erfasst.

Sozialbeitrag für das Studierendenwerk

Der Sozialbeitrag ist ein verpflichtender Beitrag für das Studierendenwerk, der bei der Immatrikulation und der Rückmeldung zu entrichten ist.

Mit dem Sozialbeitrag werden die Leistungen des Studierendenwerks (Mensa, Cafeteria, Wohnheime, Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS) etc. ) solidarisch mitfinanziert. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit sich von der Zahlung des Sozialbeitrags befreien zu lassen. In manchen Fällen ist es auch möglich sich den Sozialbeitrag per Antrag zurückerstatten zu lassen.

Beitrag für die verfasste Studierendenschaft

HÖHE UND ZAHLUNG

Der Beitrag an die Verfasste Studierendenschaft setzt sich zusammen aus einer Umlage zur Komplementärfinanzierung des Semestertickets in Höhe von 35,30 Euro, der nextbike-Umlage in Höhe von 2,55 Euro, der Umlage-Theaterflatrate von 2,50 Euro und dem eigentlichen Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft in Höhe von 10,00 Euro, der dieser die Aufgabenerfüllung ermöglicht. Der Beitrag wird bei jeder Rückmeldung zusammen mit den weiteren Semesterbeiträgen von der Universität eingezogen und danach an die Verfasste Studierendenschaft weitergeleitet.

Bei Fragen zum Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft wenden Sie sich bitte an den Studierendenrat.

RÜCKERERSTATTUNG DES SEMESTERTICKETANTEILS FÜR SCHWERBEHINDERTE

Schwerbehinderte können sich den Sockelbeitrag für das Semesterticket erstatten lassen. Dazu müssen sie einen ausgefüllten Antrag im StuRabüro abgeben. Bitte fügen Sie dem Antrag einerseits die Kopie eines Zahlungsnachweises, andererseits eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises zusammen mit dem dazugehörigen Beiblatt mit gültiger Wertmarke bei.