Zugelassene Studienbewerber ohne EU- oder EWR-StaatsangehörigkeitEinschreibung für das 1. Fachsemester
Hinweis zur Bewerbung für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24
Bachelor, Staatsexamen und Magister Theologiae
Abhängig vom Bewerbungs- und Zulassungsverfahren Ihres Wunschstudiengangs muss eine fristgerechte Einschreibung an der Universität Heidelberg erfolgen.
Zum Studium zugelassene internationale Studierende ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen die Einschreibung innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Immatrikulationsfrist beim Dezernat Internationale Beziehungen beantragen.
Wenn Ihr Zulassungsbescheid die erfolgreiche Teilnahme an einem Prüfungsverfahren voraussetzt, so muss die genannte Prüfung (z.B. DSH) auf dem geforderten Niveau bestanden werden. Wird die Prüfung nicht oder nicht auf dem geforderten Niveau bestanden und liegt keine Befreiung auf gesetzlicher Grundlage vor, muss die Immatrikulation für den im Zulassungsbescheid genannten Studiengang verweigert werden.
Einschreibung in grundständige Studiengänge
Weitere Informationen
Besonderheiten bestimmter Studiengänge
Die Bewerbung und die Immatrikulation für den Studiengang Medizinische Informatik, BA 100% muss über die Hochschule Heilbronn erfolgen. Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie in unserem Studiengangsfinder. Bitte wählen Sie dort dieses Studienfach aus.
Besonderheiten kennzeichnen auch den Studiengang Jüdische Studien. Weitere Informationen zu den Verfahren finden Sie in unserem Studiengangsfinder.
Einschreibung oder Umschreibung?
Sollten Sie bereits an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, ist eine erneute Immatrikulation nicht erforderlich. In diesem Fall müssen Sie sich im Sekretariat für ausländische Studierende umschreiben.
Vor einer geplanten Umschreibung empfehlen wir Ihnen, sich bei der Studienberatung für ausländische Studierende (Raum 30) beraten zu lassen.