Wichtige Hinweise für Bewerber*innen und Studierende Fehlerhafte Abiturzeugnisse in Baden-Württemberg
Aufgrund eines Softwarefehlers wurden in Baden-Württemberg einzelne Abiturzeugnisse des Jahrgangs 2026 fehlerhaft ausgestellt. Nach Angaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sind landesweit rund 100 Abiturientinnen und Abiturienten an 54 Schulen betroffen. In einigen Fällen wirkt sich die erforderliche Korrektur auf die Abiturdurchschnittsnote aus.
Die Abweichungen liegen überwiegend im Bereich von einem oder zwei Zehnteln. In fast allen betroffenen Fällen wurde die Durchschnittsnote ursprünglich zu gut berechnet. Unabhängig davon haben alle Betroffenen das Abitur bestanden. Die betroffenen Schulen stellen derzeit korrigierte Abiturzeugnisse aus
Hinweise für Bewerber*innen und bereits immatrikulierte Studierende
Wenn Sie sich mit einem fehlerhaften Abiturzeugnis an der Universität Heidelberg um einen Studienplatz beworben haben, reichen Sie das berichtigte Zeugnis bitte so schnell wie möglich nach.
Dies gilt unabhängig davon, ob
- Ihr Bewerbungsverfahren noch läuft,
- Sie bereits ein Studienplatzangebot oder eine Zulassung erhalten haben oder
- Sie bereits an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind. Bitte nehmen Sie hierzu unter mit uns Kontakt auf. Geben Sie in Ihrer Nachricht Ihren vollständigen Namen, den betroffenen Studiengang sowie Ihre Bewerbernummer beziehungsweise – sofern Sie bereits immatrikuliert sind – Ihre Matrikelnummer an. Sie erhalten anschließend Informationen zum weiteren Vorgehen und zur Übermittlung des korrigierten Zeugnisses.
Telefonisch erreichen Sie unser Infotelefon unter +49 6221 54-5454.
Etwaige Auswirkungen auf ein laufendes Bewerbungs- oder Zulassungsverfahren beziehungsweise auf eine bereits erfolgte Immatrikulation werden von der Universität Heidelberg anhand des korrigierten Zeugnisses und unter Berücksichtigung der Umstände geprüft.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Abiturzeugnis von dem Softwarefehler betroffen ist, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat.