Die Prüfungsämter sind Anlaufstelle für die An- und Abmeldung zur Prüfung, die Verlängerung von Prüfungsfristen, Krankmeldungen bei Prüfungen, Entscheide über Härtefallanträge und Nachteilsausgleiche sowie Anrechnungsbescheinigungen. Abschlussarbeiten müssen hier eingereicht werden, ebenso wie Prüfungsbezogene Widersprüche. Am Ende des Studiums stellen die Prüfungsämter das Abschlusszeugniss aus.
 
Studierendenadministration
Beurlaubungen können verschiedene Gründe haben, zum Beispiel längerfristige Krankmeldungen. In jedem Fall kann der Antrag für ein Urlaubssemester bei der Studierendenadministration eingereicht werden.