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A1-Bescheinigung Antragstellung A1-Bescheinigung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Betroffen sind Reisen in folgende Staaten: EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Großbritannien und Nordirland. Im Folgenden "Mitgliedsstaaten" genannt.
- Die A1-Bescheinigung ist für Dienstreisen rechtzeitig im Voraus (mind. 1 Woche vor Beginn) zu beantragen. Ausnahme: Für kurzfristig anberaumte Reisen bis zu 1 Woche kann auf eine vorherige Antragstellung verzichtet werden.
- Die A1-Bescheinigung ist nur dann erforderlich, wenn physisch in den entsprechenden Mitgliedsstaat gereist wird (nicht bei Remote Work).
- Zur Vereinfachung kann eine "Dauer-A1-Bescheinigung" beantragt werden, wenn Dienstreisen in mehrere Mitgliedsstaaten bzw. mehrere Reisen über einen längeren Zeitraum vorgesehen sind.
- Private Reisen sind nicht betroffen.
- Die Antragstellung liegt im jeweiligen Verantwortungsbereich der/des Betroffenen und erfolgt über die jeweilige dezentrale Einrichtung, in der Regel die Geschäftsführung des Instituts bzw. der dezentralen Einrichtung.
- Seit 01.01.2021 erfolgt das Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 auch für Beamt*innen und den Beamt*innen gleichgestellten Personen elektronisch. Hierfür ist zwingend eine Rentenversicherungsnummer erforderlich und die bei der Deutschen Rentenversicherung hinterlegten Namens- und Adressdaten müssen aktuell sein.
Die Antragstellung in Kürze
Beschäftigte und Beamt:innen
Antrag mit dem jeweiligen Vordruck einzureichen bei:
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
70730 Fellbach