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ProfilResearch Data Policy

Richtlinien für das Management von Forschungsdaten

Die Verfügbarkeit von Forschungsdaten ist die Gewähr für die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit sowie die weitergehende Nutzung nach der Veröffentlichung. Sie ist ein zentraler Aspekt guter wissenschaftlicher Praxis der Universität. Ihr Management nach höchsten Standards baut auf diesem Prinzip auf und ist Teil der Exzellenzstrategie.

  1. Die Verantwortlichkeit für den Lebenszyklus(*) von Forschungsdaten, insbesondere die Sicherstellung und Bereitstellung der Forschungsdaten zur langfristigen Archivierung liegt primär beim Projektverantwortlichen (PI).
  2. Teil jedes Forschungsprojektes ist ein Plan für das Datenmanagement, der explizit adressiert, wie die Akkuratheit, Vollständigkeit, Authentizität, Integrität, Vertraulichkeit, Veröffentlichung und der offene Zugang von Daten gehandhabt werden. Dabei werden fachspezifische Besonderheiten berücksichtigt.
  3. Die Universität unterstützt nach bestem Vermögen die PIs durch ein Kompetenzzentrum Forschungsdaten. Es bietet Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von Konzepten für ihr Datenmanagement an. Dafür ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme vor oder zu Projektbeginn erforderlich.
  4. Der Plan für das Management von Forschungsdaten stellt den Zugriff und die Nutzung unter Einhaltung von ethischen und Open Access-Prinzipien unter geeigneten Sicherheitsmaßnahmen sicher. Der Open-Access-Policy der Universität folgend ermuntert die Universitätsleitung Wissenschaftler ausdrücklich, Forschungsdaten gemäß der Grundsätze von Open Access, wie sie in der „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ von 2003 beschrieben sind, zugänglich zu machen, solange keine entgegenstehenden rechtlichen Verpflichtungen bestehen (insb. Verträge mit Verlagen). Für Daten, die Grundlage von schutzfähigem, geistigem Eigentum sind, gilt grundsätzlich die Verpflichtung zur Einreichung einer Erfindungsmeldung gemäß Arbeitnehmererfindungsgesetz (§§ 5, 42 Nr. 2) und die IP-Policy der Universität Heidelberg vorrangig.
  5. Die persönlichen Daten von Probanden, Patienten und andere von Datenerhebungen betroffenen Personen werden gemäß den Datenschutzrichtlinien geschützt.
  6. Daten, die außerhalb der Universität als Teil des Datenmanagementplans bereitgehalten werden, sollten beim Kompetenzzentrum Forschungsdaten registriert werden. Das Kompetenzzentrum Forschungsdaten bietet eine Datenregistrierung an, die Datensätze sowohl aus universitären als auch externen Repositorien nachweist.
  7. Alle Rechte an Daten, insbesondere das Recht, die Daten weitergehend zu nutzen oder zu publizieren, sollten den PIs vorbehalten sein und nicht an Dritte vergeben werden.
(*) Lebenszyklus meint hier: von der Erzeugung bis zur endgültigen Löschung von Forschungsdaten.