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RechtsgutachtenUniversitätsleitung und Mitarbeiter zu Unrecht beschuldigt

6. September 2019

Vorwürfe eines angeblichen Koppelungsgeschäftes sind vollständig entkräftet und haltlos

Das Verfahren zur Vergabe einer CampusCard für Doktoranden an der Universität Heidelberg war rechtmäßig und wurde weder unzulässig beeinflusst noch verfälscht. Die Vorwürfe einer möglichen Verknüpfung zwischen der finanziellen Förderung der Universität durch Santander Universidades und dem Vergabeverfahren sind vollständig entkräftet und gegenstandslos. Zwei Rechtsgutachten, die nach umfassender Untersuchung aller erhobenen Behauptungen und sämtlicher Rechtsfragen unabhängig voneinander zu diesem Schluss gekommen sind, wurden jetzt durch eine abschließende Bewertung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt. Nach Prüfung aller Unterlagen und Prüfberichte haben sich keinerlei belastbaren Indizien für ein unrechtmäßiges Vorgehen ergeben, so das Ministerium in einem Schreiben an die Universitätsleitung von Ende August.

Anlass für die über einjährige Untersuchung waren Beschuldigungen der ehemaligen Kanzlerin der Universität Heidelberg, Dr. Angela Kalous, vom Juli 2018, nach denen Banco Santander den Auftrag für die Erstellung einer "smarten" Chipkarte für die Doktoranden der Universität als Gegenleistung für Fördermittel von Santander Universidades bekommen habe. Die Ruperto Carola ist eine von rund 1300 Hochschulen weltweit, die im Netzwerk von Santander Universidades regelmäßig Zuwendungen unter anderem für Internationalisierungsprojekte und Stipendien erhalten. Eine vom Finanzprüfungsausschuss des Universitätsrates eingesetzte dreiköpfige Juristen-Kommission war nach einer umfangreichen Bewertung der Akten in einem 66-seitigen Gutachten vom 8. Oktober 2018 zu dem Schluss gekommen, dass es keine Belege dafür gibt, dass es zu unrechtmäßigen Handlungen gekommen ist. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren beurteilten die Gutachter nach Prüfung der Unterlagen als nicht zutreffend.

Diese gutachterliche Stellungnahme war im Oktober vergangenen Jahren an den Vorsitzenden des Universitätsrates, Prof. Dr. Hanns-Peter Knaebel, übergeben worden. Der Universitätsrat hat sich anschließend am 11. Oktober 2018 einstimmig dem Votum der Kommission angeschlossen und die von der ehemaligen Kanzlerin der Universität erhobenen Vorwürfe gegen Mitglieder der Universitätsleitung und der Universitätsverwaltung als haltlos und unzutreffend bewertet. Im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium folgte der Universitätsrat jedoch der Empfehlung der Juristen-Kommission, einzelne Aspekte vertieft in persönlichen Gesprächen zu prüfen. Mit der Durchführung dieses erweiterten Verfahrens wurde Dr. Bernhard Wahl, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, beauftragt, der seinen Untersuchungsbericht am 7. März 2019 vorlegte. Nach Beratung des Berichts von Dr. Wahl hat der Universitätsrat, der die Geschäftsführung des Rektorates beaufsichtigt, in seiner Sitzung am 12. März 2019 seinen Beschluss vom Oktober des Vorjahres nochmals bekräftigt und alle Vorwürfe der ehemaligen Kanzlerin erneut entschieden zurückgewiesen. Die Untersuchungsberichte und sämtliche Akten wurden an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zur abschließenden rechtsaufsichtlichen Bewertung übermittelt.

In dem Schreiben an die Universitätsleitung von Ende August wird neben der Feststellung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens vom MWK die Aktenführung und Dokumentation bemängelt, dies ist jedoch für die Universität Heidelberg nicht nachvollziehbar: Die Vergabe der Campus-Karte ist im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung mit ihren klaren und umfangreichen Vorgaben erfolgt und wurde in jedem Schritt von einem externen Anwalt begleitet. Der Vorgang füllt zwölf Aktenordner, die nun aus dem Wissenschaftsministerium wieder an die Universität Heidelberg zurückkehren.