Incoming - Studium in HeidelbergKurzzeitstudium
Das Kurzzeitstudium richtet sich an internationale Studienbewerber/innen, die ihr Studium im Ausland begonnen haben und an der Universität Heidelberg vorübergehend ein Ergänzungs- oder Vertiefungsstudium im gleichen oder verwandten Studienfach bzw. Studiengang durchführen und an der Universität Heidelberg keine Abschlussprüfung ablegen wollen. Eine Zulassung ist auf höchstens zwei Semester begrenzt.
Der Antrag auf Zulassung für ein Kurzzeitstudium muss schriftlich gestellt werden (keine Online-Bewerbung möglich). Im Antrag auf Zulassung ist als Abschlussziel das Feld „kein formeller Studienabschluss“ anzukreuzen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen ist eine schriftliche Begründung für das beabsichtigte Kurzzeitstudium sowie eine schriftliche Betreuungszusage des zuständigen Fachbereichs einzureichen. Erster Ansprechpartner für eine solche Betreuungszusage ist die Fachstudienberatung des jeweiligen Fachbereichs.
Voraussetzung für die Zulassung ist der schriftliche Nachweis sehr guter deutscher Sprachkenntnisse. Sofern keine Äquivalenzprüfung zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) vorgelegt wird, muss diese vor der Immatrikulation an der Universität Heidelberg abgelegt werden. Für die englischsprachigen Studiengänge entfällt der Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH). Sofern für das angestrebte Kurzzeitstudium keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt werden, ist dies vom Fachbereich in der Betreuungszusage zu vermerken.
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße schriftliche Antragstellung bis zum 31. März für das folgende Sommersemester bzw. bis zum 30. September für das folgende Wintersemester erforderlich. Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Zugelassene Kurzzeitstudierende werden als ordentliche Vollzeitstudierende der Universität Heidelberg immatrikuliert. Sie können alle Serviceleistungen in Anspruch nehmen, die auch Studierenden in Studiengängen mit Abschlussziel zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sind sie ebenso gebührenpflichtig. Die Semesterbeiträge (mit Ausnahme des Beitrags für die Verfasste Studierendenschaft) sind ebenso zu entrichten wie ggf. Studiengebühren für internationale Studierende ohne EU/EWR-Staatsangehörigkeit.
Sofern während des Kurzzeitstudiums keine Leistungen an der Universität Heidelberg erbracht werden sollen, besteht für Kurzzeitstudierende die Möglichkeit, sich für einen vorübergehenden Forschungsaufenthalt zu immatrikulieren. In diesem Fall sind nur die Semestergebühren, nicht aber die allgemeinen Studiengebühren zu zahlen. Der Status als Forschungsstudierende/r und die damit nicht gegebene Möglichkeit der Leistungserbringung muss vom einladenden Fachbereich bestätigt werden (s. Bewerbungsunterlagen).