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KurzzeitstudiumBewerbungsunterlagen

Im Rahmen einer Bewerbung für ein Kurzzeitstudium bzw. für einen vorübergehenden Forschungsaufenthalt müssen die folgenden Unterlagen fristgerecht hochgeladen werden:

  • Schriftliche Betreuungszusage des zuständigen Fachbereichs
  • Hochschulzugangsberechtigung: Zeugnis der Hochschulreife, das im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulstudium berechtigt (z.B. Abitur, Baccalauréat, GCE - A&O-Levels, School Leaving Certificate etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- oder englischsprachigen Dokumenten) eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich.
  • Falls zutreffend, zusammen mit dem Zeugnis der Hochschulreife hochzuladen: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich der dazugehörigen Einzelnotenübersicht
  • Falls zutreffend, zusammen mit dem Zeugnis der Hochschulreife hochzuladen: Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen einschließlich der dazugehörigen Notenliste und – sofern vorhanden – der Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule. Darüber hinaus ist (außer bei englischsprachigen Dokumenten) eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich.
  • Alle bisher an Universitäten oder Hochschulen erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records). Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- oder englischsprachigen Dokumenten) eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich.
  • Falls zutreffend, zusammen mit dem Transcript of Records: Alle bereits erworbenen Hochschul- und Universitätszeugnisse. Darüber hinaus ist (außer bei englischsprachigen Dokumenten) eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. 
  • Alle ggf. bereits in Deutschland absolvierten bzw. aktuellen Hochschulsemester müssen anhand von Studienverlaufs- oder Immatrikulationsbescheinigungen (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie) nachgewiesen werden.
  • Für deutschsprachige Studiengänge: Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang der Stufe 2/ DSH 2 (kann bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachgereicht werden). Für englischsprachige Masterstudiengänge entfällt dieser Nachweis. Sofern für das angestrebte Kurzzeitstudium keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt werden, ist dies vom Fachbereich auf der Betreuungszusage zu vermerken. (Wählen Sie in den letzten beiden Fällen im Bewerbungsportal  heiCo unter Sprachnachweis „Ich werde den DSH 2 Nachweis nach der Zulassung bzw. zur Immatrikulation nachreichen.“ - Die Nachweispflicht entfällt in diesen Fällen nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen. 
  • Studienbewerber*innen mit Zeugnissen aus Vietnam, aus der VR China und aus Indien: Original des APS-Zertifikats der zuständigen Akademischen Prüfstelle
  • Sofern das Kurzzeitstudium in Form eines vorübergehenden Forschungsaufenthalts ohne Erwerb von Leistungspunkten / ECTS erfolgen soll: Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen durch den betreffenden Fachbereich und den Antragsteller ausgefülltes Formular „Antrag auf befristete Immatrikulation internationaler Studierender für einen vorübergehenden Forschungsaufenthalt“

 

Hinweis zu den Bildungsnachweisen
Im Fall einer Zulassung müssen Studienbewerber*innen für ihre Immatrikulation an der Universität Heidelberg beglaubigte Kopien der eingereichten Zeugnisunterlagen und Übersetzungen nachreichen.