BachelorUniversitätsinternes Auswahlverfahren

In Fächern, in denen nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Nach Vorabquoten für außergewöhnliche Härte, internationale Studienbewerber ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, Zweitstudienbewerber und der im öffentlichen Interesse zu fördernden Personenkreise werden 90% der verbleibenden Studienplätze vergeben aufgrund eines Auswahlverfahrens und 10 % nach Dauer der Wartezeit.

Die wichtigsten Informationen zu diesem Verfahren haben wir für Sie zusammengefasst. Bitte klären Sie in unserem Studiengangsfinder ab, ob Ihr gewünschter Studiengang bzw. das gewünschte Studienfach diesem Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zugeordnet ist. Der Studiengangsfinder bietet Ihnen auch die Möglichkeit, auf Ihr Bewerbungsprofil zugeschnittene und studienfachspezifisch aufbereitete Informationen zum Studienzugang zu bekommen.

Studiengangsfinder

Links

Deutsche Staatsangehörige

Eine formale Bewerbung für Fächer mit universitätsinternem Auswahlverfahren ist erforderlich.

EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer*innen

Für internationale Bewerber*innen mit EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit sowie für so genannte "Bildungsinländer*innen“ ist eine formale Bewerbung für Fächer mit universitätsinternem Auswahlverfahren erforderlich.

Bewerber*innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit

Studienbewerber*innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich für alle Studienfächer bei der Universität bewerben.