BachelorUniversitätsinternes Auswahlverfahren
In Fächern, in denen nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Nach Vorabquoten für außergewöhnliche Härte, internationale Studienbewerber ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, Zweitstudienbewerber und der im öffentlichen Interesse zu fördernden Personenkreise werden 90% der verbleibenden Studienplätze vergeben aufgrund eines Auswahlverfahrens und 10 % nach Dauer der Wartezeit.
Die allgemeinen Informationen, die wir für Sie zusammengestellt haben, sind den verschiedenen Bewerbergruppen zugeordnet. Abhängig von der Bewerbergruppe, der Sie angehören, sind unterschiedliche Informationen und Vorgaben für Sie relevant. Bitte klären Sie vorab in unserem Studiengangsfinder ab, ob Ihr gewünschter Studiengang diesem Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zugeordnet ist. Der Studiengangsfinder bietet Ihnen auch die Möglichkeit, auf Ihr Bewerbungsprofil zugeschnittene und studienfachspezifisch aufbereitete Informationen zum Studienzugang zu bekommen.