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Juristische FakultätRechtswissenschaft/Jura – Legum Magister im deutschen und europäischen Recht

Studierende der Rechtswissenschaft beschäftigen sich mit der methodisch abgesicherten Erkenntnis des geltenden Rechts (Rechtsdogmatik), einschließlich seiner fallbezogenen Anwendung. Hierzu vermittelt das Studium die zur systematischen und begrifflichen Durchdringung des Rechts erforderlichen Kompetenzen, wozu auch die Befassung insbesondere mit historischen und philosophisch-theoretischen Grundlagen des Rechts gehört.

Fakten & Formalia

AbschlussLegum Magister (LL.M.)
StudienbeginnNur Wintersemester
Regelstudienzeit2 Semester
Lehrsprache(n)Deutsch
Gebühren und Beiträge
500.00 € / Semester
BewerbungsverfahrenVerfahren für weiterbildende Masterstudiengänge, LL.M. im deutschen und europäischen Recht
BewerbungsfristenInformationen zu Bewerbungsfristen erhalten Sie, nachdem Sie sich einen Studiengang zusammengestellt haben.

Inhalt des Studiums

Die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg bietet für Juristinnen und Juristen mit ausländischem Studienabschluss einen zweisemestrigen Aufbaustudiengang zum Erwerb des Grades „Legum Magister“ (LL.M.) an. Das als Vollzeit- und Präsenzstudium konzipierte rechtswissenschaftliche Magisterstudium soll Studierende mit den Grundzügen der deutschen Rechtsordnung einschließlich des Völker- und Europarechts vertraut machen. Darüber hinaus dient es dazu, ihre Kenntnisse in selbst gewählten Rechtsgebieten wissenschaftlich weiter zu vertiefen.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang setzt sich aus sechs Modulen zusammen:

  • I. Modul Pflichtveranstaltung I: Bürgerliches Recht
  • II. Modul Pflichtveranstaltung II: Öffentliches Recht
  • III. Modul Pflichtveranstaltung III: Seminar
  • IV. Modul Wahlveranstaltungen: Vorlesungen, Seminare, Kolloquien
  • V. Modul Magisterarbeit
  • VI. Modul Mündliche Magisterprüfung

In den Modulen I und II werden Grundlagen des deutschen bürgerlichen und öffentlichen Rechts intensiv erarbeitet. Modul III stellt sicher, dass die Verbindung von Forschung und Lehre im Studium konkret zur Geltung kommt, ist aber inhaltlich offen. Modul IV bietet eine breite Palette an Wahlmöglichkeiten aus fast allen angebotenen Lehrveranstaltungen zu Gebieten des geltenden Rechts sowie Grundlagenfächern und Kriminologie, auch können Studierende hier recht frei zwischen Veranstaltungstypen und den mit ihnen verbundenen Arten der Leistungsprüfung wählen. Modul V, die Magisterarbeit, ist zur Vertiefung als wissenschaftliche Forschungsarbeit konzipiert und wird durch Modul VI, die mündliche Magisterprüfung über das Rechtsgebiet der Magisterarbeit und benachbarte Gebiete, ergänzt. Zur Magisterarbeit werden die Studierenden erst nach erfolgreich absolvierten Modulen I und II zugelassen.

Weitere Abschlüsse

Staatsexamen

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