ERASMUS Universität Montenegro
Im Rahmen des Erasmus+ KA 171 Programms zwischen der Universität Montenegro und der Universität Heidelberg besteht die Möglichkeit für Heidelberger Studierende, sich um ein Stipendium zum Studium an der Partnerhochschule zu bewerben.
Das Programm ist offen für alle Fächer. Bewerbungen für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind nur unter Vorbehalt möglich. Interessierte BewerberInnen aus diesen Fächern bitten wir, Rücksprache mit Frau Reinhardt zu halten.
Dauer
- BA- / MA-Stipendium für 5 Monate
- PhD-Stipendium für 6 Monate
- Beginn: Ende September/Mitte Februar
Stipendienleistung
700 Euro monatlich sowie einmaliger Fahrtkostenzuschuss. Außerdem können Zuschüsse für grünes Reisen und Social Top Ups beantragt werden. Informationen hierzu finden Sie unter Zusätzliche Finanzielle Förderung unter folgendem Link:
Voraussetzung
Studierende sollten sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 3. Fachsemester befinden. Sprachkenntnisse: Gute Englischkenntnisse bzw. Kenntnisse der Landessprache.
Bewerbung
Für dieses Austauschprogramm können Sie sich über eine Onlineplattform bewerben. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unseren Seiten und in den FAQs. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess hilft Ihnen das Infocenter Auslandsstudium des Dezernats Internationale Beziehungen gerne weiter. Interessent:innen und Bewerber:innen können sich zudem an die Koordinatorin Frau Katharina Reinhardt (katharina.reinhardt@zuv.uni-heidelberg.de) wenden.
Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Bewerbungsschluss
Akademisches Jahr 2026/27:
12. Februar 2026
Hinweis: Das Bewerbungsportal wird ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bewerbungsunterlagen
in englischer Sprache
- Onlinebewerbungsformular
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Studienvorhaben (1-2 Seiten)
- Gutachten von einem Hochschullehrer (von den ausstellenden Personen direkt an das Akdemische Auslandsamt zu senden)
- Transcript of records
- ggf. Zwischenprüfungszeugnis oder Bachelorzeugnis
- Sprachzeugnis Englisch bzw. Kenntnisse der Landessprache (Kenntnisse der Landesprache sind keine zwingende Voraussetzung)
- Abiturzeugnis