Veranstaltungsbelegungen SoSe 2025

Allgemeine Informationen zur Veranstaltungsanmeldung

  • Für Lehrveranstaltungen des Instituts für Politische Wissenschaft (IPW) ist eine Online-Anmeldung via heiCO erforderlich.
  • Dies betrifft auch fachfremde Studierende! Aus Gründen der Fairness werden mündliche und schriftliche Veranstaltungsanmeldungen nicht berücksichtigt.
  • Achten Sie als Politik-Studierende darauf, dass Sie sich für die Veranstaltungen am IPW unter dem Studiengang “Politikwissenschaft” anmelden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Anleitungen zum Veranstaltungsmanagement.
  • Achten Sie bei der Stundenplanerstellung auf Überschneidungen von Terminen und einzelnen Sitzungen, die im Blockformat stattfinden.
  • Eine Seminarplatzbelegung ist nicht gleichbedeutend mit einem sicheren Seminarplatz. Erst die Zulassung seitens der Prüfungsverwaltung berechtigt Sie zur Teilnahme!
  • Beachten Sie bitte, dass Veranstaltungen, die keine mit 180512/522… beginnende Veranstaltungsnummer haben, Lehrimporte sind! Bei diesen Veranstaltungen können abweichende Anmelderegelungen, Teilnehmerzahlbegrenzungen oder fachspezifische Voraussetzungen und Leistungsanforderungen bestehen. Prüfen Sie insbesondere auch die Zahl der Leistungspunkte, die Sie erwerben können – diese kann vom Leistungspunkteschema des IPW abweichen. Informieren Sie sich hierzu bitte in den Kursbeschreibungen und ggf. bei den Veranstaltungsleitern.
  • Eine endgültige und verbindliche Zulassungsbestätigung können Sie am Sonntag, den 13.04.2025 ab 20 Uhr in Ihrem Stundenplan einsehen. Sämtliche vorherigen Zulassungen sind ohne Gewähr!

 

Liste der IPW-Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2025

Termine

  • Veranstaltungsbelegung: 03.03.2025 – 08.04.2025
  • Verbindlicher Zulassungstermin: 13.04.2025 - 20 Uhr

Seminarbelegung

  • Geben Sie bei Seminaren mit Parallelgruppen mindestens 2-3 Präferenzen an, damit sichergestellt werden kann, dass Sie einen Platz erhalten. Achten Sie bei der Angabe der Präferenzen auf eventuelle Terminüberschneidungen mit Seminargruppen anderer Module sowie Pflichtveranstaltungen Ihrer Nebenfächer!
  • Geben Sie die englischsprachigen Seminare nur als Präferenz an, wenn Sie der englischen Sprache ausreichend mächtig sind!
  • Achten Sie bei der Angabe der Präferenzen auf eventuelle Terminüberschneidungen mit Seminargruppen anderer Module sowie Pflichtveranstaltungen Ihrer Nebenfächer!
  • Bitte belegen Sie grundsätzlich nur Plätze in Veranstaltungen, welche Sie auch tatsächlich besuchen wollen. Durch eine „präventive“ Mehrfachbelegung schaden Sie interessierten Kommilitonen, welche so eventuell nicht an der gewünschten Veranstaltung teilnehmen können.

 

Anmeldung zu den Prüfungsleistungen

  • Wenn Sie eine Prüfungsleistung erbringen wollen, müssen Sie sich zusätzlich zur Veranstaltungsanmeldung auch für die Prüfungsleistung anmelden
  • Die Anmeldung zu allen Prüfungsleistungen erfolgt online via heiCO
  • Weiterführende Informationen können Sie unserer Informationsseite „Prüfungswesen“ entnehmen.

 

Wichtiger Hinweis zur Umstellung von LSF zu HeiCO

Aufgrund der Migration der Prüfungs- und Veranstaltungsdaten von LSF zu heiCO gibt es Folgendes zu beachten:

1. Die Praxis, Teilleistungen eines Seminars auf zwei reale Seminare zu splitten, indem man in Vertiefungsmodulen (BA) bzw. Wahlpflichtmodulen (MA) die eigentlich erforderlichen schriftlichen Leistungen nicht anmeldet oder erbringt, ist nicht mehr zulässig

2. Die maximale Anzahl der Module im Vertiefungsbereich darf nicht überschritten werden. Je nach Prüfungsordnung, sind folgende Modulanzahlen im Wahl(pflicht)bereich möglich:

  • BA 75%: nicht mehr als 4 Vertiefungsmodule dürfen geöffnet sein
  • BA 50%: nicht mehr als 2 Vertiefungsmodule dürfen geöffnet sein
  • MA: nicht mehr als 4 Wahlpflichtmodule dürfen geöffnet sein
  • MEd: nicht mehr als 2 fachliche Seminare dürfen geöffnet sein

Gleiches gilt im BA 50% für die Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich: Hier dürfen maximal drei Module geöffnet sein. Selbstverständlich ist es möglich, weitere Veranstaltungen zu belegen und Leistungen zu erbringen, diese müssen dann wie bisher als Zusatzleistungen angemeldet werden.

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Webmaster: E-Mail
Letzte Änderung: 18.03.2025
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