Prüfungswesen
1. Generelle Informationen
Jede Prüfungsleistung (Klausuren, Referate und Hausarbeiten) muss fristgerecht via LSF oder Mail angemeldet werden. Neben den Studierenden des IPW können Studierende folgender Fächer sich via LSF für die gewünschte Prüfungsleistung anmelden:
- Economics
- Soziologie
Studierende eines anderen als der oben genannten Fächer können sich schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars anmelden. Dieses finden Sie hier. Sie können das Formular durch Einwurf in den Postkasten im 3. OG bei Raum 03.003, via Mail (pruefung@ipw.uni-heidelberg.de) oder postalisch einreichen.
Prüfungsanmeldungen, die über die Verwendung des Anmeldeformulars eingehen, sind im LSF für Sie nicht sichtbar. Ihre Anmeldung wird in einer fachinternen Datenbank vermerkt.
Prüfungsanmeldungen, welche nicht via LSF oder schriftlich über das Anmeldeformular erfolgen, können nicht berücksichtigt werden.
1.1 Notenübermittlung bei Anmeldung per Formular
Die Art und Weise der Notenübermittlung ist abhängig von Ihrem Studienfach. Bitte setzen Sie sich für eine individuelle Abklärung mit der Prüfungsverwaltung in Verbindung.
Kontakt Prüfungsverwaltung: pruefung@ipw.uni-heidelberg.de.
1.2 An- und Abmeldefristen
- Referate: An- und Abmeldung bis zum 3. Sonntag der Vorlesungszeit
- Hausarbeiten: An- und Abmeldung von Beginn bis Ende der Vorlesungszeit. Abgabefrist für alle Veranstaltungen ist der 31.03. (WS) bzw. der 30.09. (SoSe)
⇒ Bei Referaten und Hausarbeiten sind unbedingt aktuelle Termine auf der Instituts-Homepage zu beachten!
- Klausuren: An- und Abmeldung von Beginn der Vorlesungszeit bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungsdatum
⇒ Freie Wahl zwischen 1. und 2. Termin
- Hinweis zu ÜK: Da es sich bei Übergreifenden Kompetenzen um Studienleistungen handelt, müssen diese lediglich im LSF belegt und besucht, jedoch nicht zusätzlich im LSF als Prüfungsleistung angemeldet werden! Zur Unterscheidung: Studienleistungen sind unbenotete Leistungen, bei denen lediglich die Leistungspunkte verbucht werden; bei Prüfungsleistungen wird zusätzlich zu den Leistungspunkten noch eine Note eingetragen.
1.3 Terminwahl bei Klausuren und Modulsplitting
Es besteht die Möglichkeit sich den Prüfungstermin bei Klausuren auszusuchen. Es erfolgt jedoch keine automatische Anmeldung zum 2. Termin bei Nichtbestehen des 1. Termins.
Die meisten Pflichtveranstaltungen finden nur alle zwei Semester statt. Sollten Sie sich direkt zum 2. Termin anmelden und diese Prüfung nicht bestehen, können Sie diese gegebenenfalls erst im übernächsten Semester wiederholen. Ein Anspruch auf Prüfungswiederholung im Folgesemester besteht somit nicht. Veranstaltungen aus den Wahl(pflicht)bereichen finden unter Umständen nur einmalig statt. Bedenken Sie diese Aspekte bei Ihrer individuellen Studienplanung und der entsprechenden Wahl Ihrer Prüfungstermine (für weitere Informationen siehe den jeweiligen FAQ des Studiengangs).
Modulprüfungen im Pflichtmodul dürfen nicht gesplittet werden! Seminar- und Vorlesungsteil müssen gemeinsam zu einem Prüfungszeitpunkt erbracht werden und dürfen nicht auf den 1. und 2. Termin aufgeteilt werden.
Die An- und Abmeldefristen sind einzuhalten. Eine Nachmeldung nach Versteichen einer Anmeldefrist ist nicht möglich. Nicht angemeldete Prüfungsleistungen können nicht anerkannt werden. Wird eine Prüfungsleistung angemeldet, aber nicht erbracht, so wird diese automatisch mit der Note 5.0 (nicht bestanden) bewertet.
Im Krankheitsfall besteht die Möglichkeit sich beim jeweiligen Dozierenden so zeitnah wie möglich, durch Einreichung eines ärztlichen Attests, entschuldigen zu lassen. Prüfungsrechtlich entscheidet anschließend der/die Prüfer*in (nicht der Arzt bzw. die Ärztin!) auf der Basis Ihres Attests über eine mögliche Prüfungsunfähigkeit.
2. Prüfungsanmeldungen via LSF – Bachelor und Master
Im LSF kann die online-Anmeldung für die Prüfungsleistungen unter „Meine Funktionen“ → „Prüfungsverwaltung“ → „Prüfungsan- und -abmeldung“ vorgenommen werden.
Eine bebilderte Anleitung zur Onlineanmeldung bzw. -abmeldung finden Sie hier.
2.1 Prüfungsanmeldung Wahlmodule Bachelor
Da es in der Vergangenheit gehäuft zu fehlerhaften Anmeldungen der einzelnen Prüfungsleistungen v.a. in den Wahlseminaren gekommen ist, finden Sie im Folgenden eine grafische Darstellung der zu erbringenden Leistungen am Beispiel der Wahlmodule im BA 75%.
Die einzelnen Seminare sind dabei als „Container“ zu betrachten, die mit den einzelnen dazugehörigen Prüfungsleistungen „gefüllt“ werden müssen. Ein BA-Wahlmodul besteht i.d.R. aus drei Prüfungsleistungen, die im Rahmen von zwei Veranstaltungen erbracht werden. Sind alle Prüfungsleistungen in beiden Seminaren (bzw. Seminar und Vorlesung) geleistet, so gilt ein Wahlmodul als abgeschlossen. Jeder anzumeldenden Prüfungsleistung wird eine eigene Nummer zugeordnet. Die Nummerierung der Leistungen ist dabei hierarchisch aufgebaut. So umfassen die Nummern im Bachelor 2000-3000 alle Leistungen in den Wahlmodulen. Das erste Wahlmodul für Politische Theorie trägt demnach die Nummer 2100, das zweite Wahlmodul die Nummer 2200 usw. und die zugehörigen Prüfungsleistungen sind ebenfalls numerisch untergliedert.
Hinweis zu Fehlermeldungen: Erscheint bei Ihnen die Fehlermeldung „Voraussetzung nicht erfüllt“, dann liegt dies oft daran, dass bereits zu viele Module begonnen und nicht abgeschlossen wurden. Das passiert häufig, wenn z.B. zwei Seminare, die ein Modul bilden, fälschlicherweise auf zwei verschiedene Module angemeldet wurden.
2.2 Prüfungsanmeldung Wahlpflichtmodule Master
Zusätzlich finden Sie im Folgenden eine grafische Darstellung der zu erbringenden Leistungen am Beispiel der Wahlpflichtmodule im Master (of Arts).
Hinweise zu möglichen Systemfehlern im LSF: Aufgrund eines internen Fehlers kann es vorkommen, dass bei der Prüfungsanmeldung im LSF (1) bei den einzelnen Wahlmodulen mehr als zwei Seminare angezeigt werden und, dass (2) das Wahlmodul „Perspektiven und Positionen der Politikwissenschaft“ drei Mal aufgelistet ist. Bitte melden Sie sich regulär nur zum ersten und zweiten Seminar innerhalb eines Wahlmoduls an und belegen Sie das Wahlmodul „Perspektiven und Positionen“ nicht mehr als zwei Mal. Das Prüfungsamt bemüht sich aktuell um die Behebung des internen Fehlers. Wir bitten die Umstände zu entschuldigen.