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Service und Beratung InternationalFinanzierung des Studiums

Für den Lebensunterhalt und für mit dem Studium zusammenhängende Kosten müssen monatlich mindestens 850 Euro veranschlagt werden.

An den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg werden zudem von internationalen Studierenden aus Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung in grundständigen Studiengängen sowie in konsekutiven Masterstudiengängen (auch im Kurzzeitstudium) Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester erhoben.  

Regelungen sowohl vonseiten der Universität als auch im Rahmen des Aufenthaltsrechts machen eine Finanzierung des Studienaufenthalts allein durch Arbeiten neben dem Studium nicht möglich. Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragen erteilt die Studienberatung des Dezernats Internationale Beziehungen.

Es ist äußerst wichtig, bereits vor  Aufnahme eines Studiums  sicherzustellen, dass Geldmittel  in ausreichender Höhe für den geplanten Studienaufenthalt in Deutschland zur Verfügung stehen. Informationen  zu  Stipendienmöglichkeiten  für  ein  Studium  in  Deutschland  erteilen  die  deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate), die Goethe-Institute sowie die  Außenstellen des DAAD.