icon-symbol-logout-darkest-grey

Studieneinstieg im höheren Semester: Grundsätzliches

Wer bereits an einer Hochschule eingeschrieben ist oder eingeschrieben war, hat die Möglichkeit das gleiche Studienfach weiterzustudieren. Auch ein Fachwechsel ist möglich.

Die Einschreibung bzw. Umschreibung kann als Wechsel innerhalb der Universität Heidelberg oder von einer Hochschule zu einer anderen oder nach einer Studienunterbrechung stattfinden. Es gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen je nach Sachlage.

Studienfachwechsel

Bereits an der Universität Heidelberg immatrikulierte Studierende, die in ihrem Studium ein Fach oder mehrere Fächer wechseln möchten, gelten in dem neuen Fach/den neuen Fächern als Studienanfänger und müssen sich je nach Zulassungsbedingungen gegebenenfalls für das neue Fach oder den gesamten Studiengang neu bewerben. In zulassungsbeschränkten Fächern kann eine Umschreibung erst nach Erhalt des angestrebten Studienplatzes erfolgen. In nicht zulassungsbeschränkten Fächern ist eine Umschreibung ab Beginn der Rückmeldung bis zum Beginn des folgenden Semesters möglich. Bei einer Umschreibung im dritten oder höheren Hochschulsemester verlangt das Hochschulgesetz, dass der Nachweis einer Fachstudienberatung des neuen Fachs erbracht wird. Bei einer Fächerkombination, die vollständig gewechselt wird, ist nur eine Fachstudienberatung erforderlich.

Sollten Leistungen aus dem bisherigen Studium auf das neue Studienfach/die neuen Studienfächer anerkannt und auf Semester angerechnet werden können, so ist eine Einstufung und damit Umschreibung auf das neue Studienfach/die neuen Studienfächer im höheren Fachsemester möglich (Quereinstieg). Besteht eine Zulassungsbeschränkung auch in höheren Semestern, so muss man sich für das entsprechende Semester fristgerecht (15.7./15.1.) bewerben.

Internationalen Studierenden, die ihr Studienfach wechseln wollen, wird dringend geraten, sich vorher bei der Studienberatung für internationale Studierende beraten zu lassen.

Ebenso sollten BaföG-Empfänger die Folgen eines Studienfachwechsels bedenken.

Studienortswechsel

Die Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs (als Studienfortsetzer) erfolgt entweder im Rahmen eines Hochschulortswechsels oder eines Quereinstiegs.

Wenn Sie den bisher an einer anderen deutschen Hochschule studierten Studiengang an der Universität Heidelberg fortsetzen wollen, so können Sie sich als Hochschulortswechsler in das nächsthöhere Semester immatrikulieren. Sollte in dem entsprechenden Studienfach eine Zulassungsbeschränkung auch in höheren Semestern bestehen, so müssen Sie sich fristgerecht (15.7. und 15.1.) bewerben. Für die Zulassung in höheren Semestern gelten besondere Vergabekriterien.

Wenn Sie den bisher an einer Hochschule in einem anderen EU-Mitgliedsland studierten gleichnamigen Studiengang an der Universität Heidelberg fortsetzen wollen, so können Sie sich als Hochschulortswechsler immatrikulieren. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Anrechnung von Leistungen aus dem bisherigen Studium und eine Einstufung in ein höheres Semester. Sollte in dem entsprechenden Studienfach eine Zulassungsbeschränkung auch in höheren Semestern bestehen, so müssen Sie sich fristgerecht (15.7. und 15.1.) bewerben. Für die Zulassung in höheren Semestern gelten besondere Vergabekriterien .

Werden bei einem Studienfachwechsel Leistungen aus dem bisherigen Studium auf auf das neue Studienfach anerkannt, so ist die Einstufung in ein höheres Semester möglich (Quereinstieg). Besteht eine Zulassungsbeschränkung auch in höheren Semestern, so ist eine fristgerechte Bewerbung für das entsprechende Semester erforderlich. Für die Zulassung in höheren Semestern gelten besondere Vergabekriterien.

Internationale Studierende ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland müssen sich im Rahmen eines Hochschulortswechsels oder eines Quereinstiegs für alle Studienfächer (mit und ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester) um Zulassung bei der Universität bewerben.

Studienunterbrechung

Wer in dem jetzt angestrebten Studium bereits einmal an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war, das Studium jedoch unterbrochen hat und es nun wieder aufnehmen möchte, gilt als Studienunterbrecher. Sofern in dem entsprechend höheren Semester keine Zulassungsbeschränkung besteht, ist für deutsche Staatsangehörige und für internationale Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland eine Immatrikulation ohne vorherige Bewerbung zu den allgemeinen Einschreibfristen möglich. Handelt es sich um ein Fach mit Zulassungsbeschränkung auch in höheren Semestern, so ist eine fristgerechte Bewerbung (15.7./15.1.) erforderlich. Internationale Studienbewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland müssen sich grundsätzlich um einen Studienplatz bewerben.

Fächer mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung

Für einen Studienplatz im höheren Semester in Fächern, die eine bundesweite Zulassungsbeschränkung haben, ist für deutsche und EU-EWR-Staatsbürger sowie für internationale Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung eine Bewerbung sowohl für das höhere Fachsemester direkt bei der Universität Heidelberg (Antrag als Hochschulortswechsler/ Studienunterbrecher) als auch für das erste Fachsemester bei hochschulstart.de möglich. Dies erhöht die Chance auf einen Studienplatz. Im Falle der Zulassung über hochschulstart.de zum 1. Fachsemester werden die an einer deutschen Hochschule bereits absolvierten Semester angerechnet und eine Hochstufung auf Antrag geprüft.