Quereinstieg: Fächer ohne Zulassungsbeschränkung im Höheren Semester
Für einige Fächer grundständiger Studiengänge wurde keine Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester festgelegt.
Für Hochschulortswechsler*innen oder Quereinsteiger*innen unterscheiden sich die Bewerbungs- und Zulassungsverfahren gegebenenfalls. Auf dieser Seite finden Sie - geordnet nach Bewerbergruppen - Informationen für die Bewerbung im Rahmen eines Quereinstiegs. Abhängig von der Bewerbergruppe, der Sie angehören, sind unterschiedliche Informationen und Vorgaben für Sie relevant.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr gewünschtes Fach eine Zulassungsbeschränkung im höheren Semester hat. Studienfächer finden
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EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer*innen
Voraussetzung für eine Bewerbung als Quereinsteiger*in ist auch bei Studienfächern ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester der schriftliche Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen mit einer Einstufung in ein höheres Fachsemester (Anrechnungsbescheid).
Bewerber*innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit
Voraussetzung für eine Bewerbung als Quereinsteiger*in ist auch bei Studienfächern ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester der schriftliche Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen mit einer Einstufung in ein höheres Fachsemester (Anrechnungsbescheid).