Quereinstieg: Fächer ohne Zulassungsbeschränkung im Höheren Semester

Für einige Fächer grundständiger Studiengänge wurde keine Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester festgelegt.

Für  Hochschulortswechsler*innen oder Quereinsteiger*innen unterscheiden sich die Bewerbungs- und Zulassungsverfahren gegebenenfalls. Auf dieser Seite finden Sie - geordnet nach Bewerbergruppen -   Informationen für die Bewerbung im Rahmen eines Quereinstiegs. Abhängig von der  Bewerbergruppe, der Sie angehören, sind unterschiedliche Informationen und Vorgaben für Sie relevant.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr gewünschtes Fach eine Zulassungsbeschränkung im höheren Semester hat. Studienfächer finden

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Deutsche Staatsangehörige

Auch für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung muss eine fristgerechte Bewerbung über das heiCO-Portal de Universität Heidelberg erfolgen.

EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer*innen

Voraussetzung für eine Bewerbung als Quereinsteiger*in ist auch bei Studienfächern ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester der schriftliche Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen mit einer Einstufung in ein höheres Fachsemester (Anrechnungsbescheid).

Bewerber*innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit

Voraussetzung für eine Bewerbung als Quereinsteiger*in ist auch bei Studienfächern ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester der schriftliche Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen mit einer Einstufung in ein höheres Fachsemester (Anrechnungsbescheid).