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LehraufenthalteDozentenmobilität

Das ERASMUS+ Programm der Europäischen Union ermöglicht die Förderung von Gastdozenturen an europäischen ERASMUS+ Partnerhochschulen und bietet die Möglichkeit, internationale Lehrerfahrungen zu sammeln, andere Lehrkulturen kennenzulernen und sich international zu vernetzen. Mit ERASMUS+ Dozentenmobilität, auch Staff Mobility for Teaching Assignment (STA) genannt, soll außerdem der Austausch über unterschiedliche Lehrinhalte und -methoden und die Entwicklung gemeinsamer Module oder Studienprogramme der Partnerhochschulen gefördert werden. Die Förderlinie hat als weiteres Ziel, zur Stärkung der europäischen Dimension und der "Internationalization at home" an der Gasthochschule beizutragen.  

Wer kann eine Förderung beantragen?

ERASMUS+ Gastdozenturen können von Lehrenden der Universität Heidelberg beantragt werden, die ein vertragliches Arbeitsverhältnis mit der Hochschule haben. Nach Rücksprache und Befürwortung durch das Institut bzw. der ERASMUS Fachkoordinatoren können auch Dozent*innen ohne Dotierung, Lehrbeauftrage mit Werkverträgen, emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende, Unternehmenspersonal gefördert werden. Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Reisen mit Kind / Reisen bei körperlichen Einschränkungen) können zusätzliche Zuschüsse beantragen.

Aufgrund begrenzter ERASMUS+ Mittel und gemäß der Vergaberichtlinie des DAAD sollen bevorzugt Mitarbeitende einen Zuschuss erhalten, bei denen bisher noch keine ERASMUS+ Mobilität gefördert wurde. Sind ausreichende Mittel vorhanden, können auch wiederholte Förderanträge berücksichtigt werden. 

Wie sind die Förderungskriterien?

Die Förderung von Lehraufenthalten an einer ERASMUS+ Partneruniversität ist ab zwei Tagen und bei einem Unterrichtspensum von mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche möglich. Aufgrund begrenzter Mittel können i. d. R. nur Lehraufenthalte mit bis zu 5 Arbeitstagen gefördert werden. Längere Förderzeiten sind in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache und ausreichender ERASMUS+ Mittel möglich.  

Die Lehrveranstaltungen sollen im Fachbereich der Gasteinrichtung integriert und mit der Gasthochschule sowie mit dem eigenen Fachbereich abgestimmt sein (Teaching Agreement). Für eine ERASMUS Gastdozentur ist zusätzlich eine vertragliche Vereinbarung beider Universitäten über den beabsichtigten Lehraufenthalt erforderlich. Die ERASMUS Fachkoordinatoren können über bestehende ERASMUS Verträge zur Dozentenmobilität Auskunft geben. Neue Verträge sollten rechtzeitig mit den Fachkoordinatoren und dem Dezernat Internationale Beziehungen abgestimmt werden.

Wie kann die ERASMUS+ Förderung beantragt werden?

Anträge für die Bezuschussung einer ERASMUS+ Dozentenmobilität sollten frühzeitig, spätestens 4 Wochen vor Antritt der Mobilität, per E-Mail beim Dezernat Internationale Beziehungen eingehen und folgende Informationen enthalten:

  • Name des/r Heidelberger Hochschullehrers/Hochschullehrerin, Fachgebiet, Anschrift
  • Name der Gastuniversität, Land
  • Nennung des Lehrvorhabens
  • Geplanter Zeitraum/Dauer des Aufenthaltes 

Nach Erhalt des formlosen Antrages per E-Mail werden weitere Informationen und die notwendigen Unterlagen zugeschickt. Eine ERASMUS+ Mobilitätsvereinbarung (Teaching Agreement) muss vor Antritt der Reise zwischen der/dem Beschäftigten, der Gasthochschule und Heimathochschule abgestimmt und mit dem Dienstreiseantrag eingereicht werden. Auf Grundlage dieser Dokumente wird die Fördervereinbarung (Grant Agreement) zwischen der/dem Reisenden und der Universität Heidelberg, vertreten durch das Dezernat Internationale Beziehungen, geschlossen. 

Eine frühzeitige Antragstellung ist empfehlenswert, da die Förderung einer ERASMUS+ Dozentenmobilität nur bei ausreichenden ERASMUS+ Mitteln ermöglicht werden kann. Das Dezernat Internationale Beziehungen steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die ERASMUS+ Förderung gilt für Aufenthalte in allen Teilnahmeländern des ERASMUS+ Programms. Sie wird berechnet mit einer länderspezifischen Tagespauschale und einer Fahrtkostenpauschale, die nach Entfernung zwischen Heimathochschule und Gastinstitution per EU-Entfernungsrechner zugeteilt wird. Für Reisen mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften kann eine erhöhte Reisekostenpauschale (Green Travel) gezahlt werden. Die genauen Pauschalsätze sind in der Tabelle unten aufgeführt.

Aufgrund begrenzter ERASMUS+ Mittel kann i.d.R. nur ein Zeitraum von maximal 5 Tagen bezuschusst werden, auch wenn die Mobilität über einen längeren Zeitraum erfolgen sollte. 

Tagespauschale je nach Ländergruppe

Gruppe 1: 180 Euro am Tag
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Gruppe 2: 160 Euro am Tag
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Gruppe 3: 140 Euro am Tag
Bulgarien, Republik Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Fahrtkostenpauschale

Fahrtkosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität erstattet. Diese werden europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument (siehe „Entfernungsrechner“) ermittelt.

Reisedistanz                   Standardpauschale                 Green Travel 
10      –      99 km                      20 EUR                                        - 
100    –    499 km                   180 EUR                                 210 EUR     
500    – 1.999 km                   275 EUR                                 320 EUR
2.000 – 2.999 km                   360 EUR                                 410 EUR
3.000 – 3.999 km                   530 EUR                                 610 EUR
4.000 – 7.999 km                   820 EUR                                       - 
8.000 und mehr                   1.100 EUR                                       -