LehraufenthalteDozentenmobilität
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmenen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule, sowie Wissenschaftliche Mitarbeiter können vorrangig gefördert werden. Nach Rücksprache und bei ausdrücklicher Befürwortung durch das Institut bzw. der ERASMUS Fachkoordinatoren können auch Dozenten ohne Dotierung, Lehrbeauftrage mit Werkverträgen, Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende, Unternehmenspersonal gefördert werden.
Förderungskriterien
Eine ERASMUS Dozentenmobilität kann von Dozenten im festen Arbeitsverhältnis an der Universität Heidelberg beantragt werden. Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche. Die Lehrveranstaltungen sollten im Fachbereich der Gasteinrichtung integriert und mit der Gasthochschule sowie mit dem eigenen Fachbereich abgestimmt sein. Eine vertragliche Vereinbarung beider Partner über den beabsichtigten Lehraufenthalt ist zwingend erforderlich. Neue ERASMUS Verträge zur Dozentenmobilität sollten im Institut bzw. mit den ERASMUS Fachkoordinatoren besprochen werden. Das entsprechende Formular für ERASMUS Verträge ist über das Dezernat Internationale Beziehungen/Akademische Auslandsamt erhältlich.
Die Förderung beinhaltet Tagessätze und Fahrtkosten. Es gibt Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern und für Geförderte mit Behinderung.
Fristen und Antragstellung
Anträge für die Bezuschussung einer geplanten Gastdozentur sollten 4 Wochen vor Antritt der Mobilität im Dezernat Internationale Beziehungen eingehen und folgende Informationen enthalten:
- Name des/r Heidelberger Hochschullehrers/Hochschullehrerin, Fachgebiet, Anschrift
- Name der Gastuniversität, Land
- Nennung des Lehrvorhabens
- geplanter Zeitraum: Dauer und Monat
Tagessätze
Für die Dozentenmobilität feste Tagessätze für vier Ländergruppen.
Gruppe 1: 180 Euro am Tag
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Gruppe 2: 160 Euro am Tag
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3: 140 Euro am Tag
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Fahrtkosten
Fahrtkosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität erstattat. Diese werden europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument (siehe "Entfernungsrechner", rechte Spalte) ermittelt.
100 km – 499 km mit 180 EUR
500 km – 1.999 km mit 275 EUR
2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
8.000 km und mehr mit 1.100 EUR