DEUTSCHLANDSTIPENDIUM Frequently Asked Questions
Allgemeines
Bitte beachten Sie, dass die FAQ - Liste regelmäßig aktualisiert wird (letzte Änderung: 26.05.2026).
- In welchem Turnus wird das Deutschlandstipendium vergeben?
Das Deutschlandstipendium wird an der Universität Heidelberg einmal im Jahr, immer zum Wintersemester, vergeben. Bewerbungen sind innerhalb das auf der Webseite ausgeschriebenen Bewerbungszeitraums möglich. Diese läuft in der Regel vom 1. bis zum 31. August eines Jahres.
- Wie ist die Laufzeit eines Deutschlandstipendiums?
Die Laufzeit eines Deutschlandstipendiums beträgt, die Verfügbarkeit von Fördermitteln vorausgesetzt, in der Regel zwei Semester und orientiert sich grundsätzlich an der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges. Die Verlängerung der Förderung mit einem Deutschlandstipendium ist möglich; der Bewilligungsbescheid legt den Zeitpunkt und die Art der Unterlagen fest, welche der Stipendiat bzw. die Stipendiatin für eine Verlängerung der Förderung im Rahmen der Begabungs- und Leistungsüberprüfung erbringen muss. Nähere Informationen hierzu sind dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen. Die Förderung mit einem Deutschlandstipendium endet mit Ablauf des im Bewilligungsbescheid genannten Zeitraums oder vorzeitig mit Ablauf des Monats, in dem der:die Stipendiat:in die Hochschulbildung erfolgreich beendet hat oder exmatrikuliert wird, mit einem Wechsel der Fachrichtung oder bei einem Abbruch des Studiums.
- Welcher Notendurchschnitt wird für eine Bewerbung vorausgesetzt?
Beim Deutschlandstipendium handelt es sich um eine leistungs- und begabungsabhängige Förderung, so dass der Fokus bei der Auswahl primär auf den Leistungen in der Schule bzw. im Studium liegt und diese im guten bis sehr guten Bereich liegen sollen. Da neben den Noten jedoch auch weitere Kriterien (siehe: Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?) für die Auswahl berücksichtigt werden und auch das Bewerberaufkommen hierfür entscheidend ist, kann kein allgemeingültiger Notendurchschnitt genannt werden, der mindestens erforderlich ist.
- Muss ich das Deutschlandstipendium nach dem Studium zurückbezahlen?
Nein, das Deutschlandstipendium muss nicht zurückgezahlt werden.
- Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?
Zu den zentralen Auswahlkriterien zählen insbesondere die erbrachten Leistungen in Schule oder Studium. Bei der Gesamtbetrachtung werden außerdem Preise und Auszeichnungen, eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, freiwillige Praktika, längerfristige ehrenamtliche Engagements und besondere persönliche oder familiäre Umstände berücksichtigt.
- Können sich auch ausländische Staatsbürger:innen bewerben?
Ja, gefördert werden können Studierende jeglicher Nationalität, die in den grundständigen Studiengängen und Masterstudiengängen zu Beginn des Bewilligungszeitraums an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind bzw. immatrikuliert sein werden. Von der Förderung ausgenommen sind Promovierende, Kurzzeitstudierende, Studierende des Vorsemesterkurses Deutsch und Studierende, die im Studienkolleg eingeschrieben sind.
- Können sich auch Studienplatzbewerber:innen um ein Stipendium bewerben?
Ja, Studienplatzbewerber:innen können sich ebenfalls um ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Bewilligung des Deutschlandstipendiums setzt die Immatrikulation an der Universität Heidelberg zu Beginn des Bewilligungszeitraums voraus.
- Können sich Studierende im Zweitstudium oder Aufbaustudium bewerben?
Ja, Studierende eines Zweit- oder Aufbaustudiums können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben.
- Können sich auch Promotionsstudierende bewerben?
Nein, Promotionsstudierende sind von der Förderung ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Stipendien für Promovierende an die Graduiertenakademie der Universität Heidelberg.
- Ich befinde mich kurz vor Ende meines Studiums. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, zu jedem Zeitpunkt im Studienverlauf ist eine Bewerbung um ein Deutschlandstipendium möglich. Der:die Bewerber:in sollte sich jedoch noch innerhalb der Regelstudienzeit befinden. Eine Förderung bei Überschreitung der Regelstudienzeit ist nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe dazu geführt haben. Die Antragsstellung muss mit dem von der Universität Heidelberg vorgesehenen Formular erfolgen. Hierin sind die schwerwiegenden Gründe, die zur Verzögerung im Studienverlauf geführt haben, darzulegen. Das unterschriebene Formular und die entsprechenden Nachweise müssen innerhalb des Bewerbungszeitraums im Online-Portal hochgeladen werden.
- Ich plane ein Praxis-/Urlaubs-/Auslandssemester. Kann ich mich dennoch bewerben?
Bewerbungen um ein Deutschlandstipendium sind dennoch möglich. Bitte beachten Sie, dass während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium die Zahlung des Stipendiums grundsätzlich ausgesetzt und der Bewilligungszeitraum bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung auf Anzeige des Stipendiaten bzw. der Stipendiatin angepasst wird. Hiervon abweichend wird das Stipendium auf Anzeige des Stipendiaten bzw. der Stipendiatin gem. § 6 Absatz 4 StipG während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthaltes (z.B. ein in der Prüfungsordnung festgelegtes Pflichtpraktikum oder Auslandsstudium) weiter ausgezahlt. Wird die Zahlung des Stipendiums während der Zeit der Beurlaubung ausgesetzt, sind während des Beurlaubungszeitraumes bereits ausgezahlte Stipendienmittel zurückzuzahlen.
Bewerbungsprozess
- Ich bin in zwei Studiengängen eingeschrieben. Mit welchem Studiengang muss ich mich bewerben?
Bewerbungen um ein Deutschlandstipendium müssen in einem Hauptfach erfolgen, das mindestens zu 50 Prozent studiert wird. Wenn Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben sind, ist keine Mehrfachbewerbung um ein Deutschlandstipendium möglich. Bitte treffen Sie eine Entscheidung, für welchen Studiengang Sie sich bewerben.
- Was gebe ich in den Feldern „Fachsemester“ und „Hochschulsemester“ an?
Bei Fachsemestern handelt es sich um die Anzahl der Semester, die Sie im kommenden Wintersemester in dem Studiengang, für den Sie sich um ein Deutschlandstipendium beworben haben, studiert haben werden. Bitte geben Sie im Feld „Hochschulsemester“ die Anzahl der Semester an, die Sie im kommenden Wintersemester an einer deutschen (Fach-)Hochschule studiert haben werden. Informationen dazu können Sie direkt dem Campus-Management-System „heiCo“ unter der Applikation „Mein Studium“ oder der Studienverlaufsbescheinigung entnehmen.
Zum Beispiel: Zu Beginn eines Erststudiums muss in beiden Feldern „Hochschulsemester“ und „Fachsemester“ die Zahl 1 angegeben werden.
-
Wie weise ich meine Leistungen nach?
a) Bewerbende, die sich zum Beginn des beantragten Bewilligungszeitraumes (i.d.R. folgendes Wintersemester) im ersten oder zweiten Fachsemester eines grundständigen Studiengangs befinden:
Bitte geben Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich 2.2 „Hochschulzugangsberechtigung“ die Abschlussnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung an und laden Sie anschließend das Zeugnis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung in diesem Formularteil hoch.
b) Bewerbende, die sich zum Beginn des beantragten Bewilligungszeitraumes (i.d.R. folgendes Wintersemester) im ersten oder zweiten Fachsemester eines Masterstudiengangs befinden:
Bitte geben Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich 2.2 „Vorheriger Hochschulabschluss“ Ihre Abschlussnote an oder, falls der Abschluss noch aussteht, Ihre aktuelle Durchschnittsnote aller vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen des Studiengangs, der für den Masterstudiengang, für den eine Bewerbung um ein Deutschlandstipendium erfolgt, berechtigt. Laden Sie anschließend das Zeugnis bzw. einen im Bewerbungszeitraum ausgestellten Leistungsnachweis mit ausgewiesener Durchschnittsnote in diesem Formularteil hoch.c) Bewerbende aller Fachrichtungen außer Rechtswissenschaft, Human- und Zahnmedizin, die sich im kommenden Wintersemester im dritten oder höheren Fachsemester befinden:
Bitte wählen Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich „2.2 Leistungsnachweise“ die Option „alle Studiengänge außer Medizin und Rechtwissenschaften“ aus, geben Sie im nächsten Schritt Ihre aktuelle Durchschnittsnote an und laden Sie anschließend einen im Bewerbungszeitraum ausgestellten Leistungsnachweis (z.B. Transcript of Records) über alle bis dahin erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen mit ausgewiesener Durchschnittsnote in diesem Formularteil hoch.d) Bewerbende der Humanmedizin, die sich zum Beginn des beantragten Bewilligungszeitraumes (i.d.R. folgendes Wintersemester) im dritten oder höheren Fachsemester befinden:
Bitte wählen Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich „2.2 Leistungsnachweise“ die Option „Medizin (Humanmedizin, Zahnmedizin)“ aus, laden Sie anschließend einen im Bewerbungszeitraum ausgestellten Leistungsnachweis mit Angaben zu allen erreichten Prozenträngen* (Fakultät Heidelberg) bzw. allen Semesterrankings* (Fakultät Mannheim) des vorklinischen Studienabschnitts, zudem, je nach Studienfortschritt, mit Angaben zu allen Studienleistungen des klinischen Studienabschnitts in diesem Formularteil hoch.Bitte laden Sie in diesem Formularteil zusätzlich – ebenfalls abhängig von Ihrem Studienfortschritt – folgende Dokumente hoch:
- das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (einschließlich Ergebnismitteilung)
- das Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (einschließlich Ergebnismitteilung)
* Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsamt | Studiendekanat, sollten Sie sich im vorklinischen Studienabschnitt befinden und Ihr Leistungsnachweis keine Angaben zu allen erzielten Prozenträngen (Fakultät Heidelberg) oder Semesterrankings (Fakultät Mannheim) enthalten.
e) Bewerbende der Zahnmedizin, die sich zum Beginn des beantragten Bewilligungszeitraumes (i.d.R. folgendes Wintersemester) im dritten oder höheren Fachsemester befinden:
Bitte wählen Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich „2.2 Leistungsnachweise“ die Option „Medizin (Humanmedizin, Zahnmedizin)“ aus.Gemäß neuer Approbationsordnung (Aufnahme des Studiums ab dem 01.10.2021):
Laden Sie einen im Bewerbungszeitraum ausgestellten Leistungsnachweis mit Angaben zu allen erreichten Prozenträngen* des vorklinischen Studienabschnitts I, zudem, je nach Studienfortschritt, mit Angaben zu allen Studienleistungen des vorklinischen Studienabschnitts II und allen Studienleistungen des klinischen Studienabschnitts in diesem Formularteil hoch.
Bitte laden Sie in diesem Formularteil zusätzlich – ebenfalls abhängig von Ihrem Studienfortschritt – folgende Dokumente hoch:
- das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (einschließlich Ergebnismitteilung)
- das Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (einschließlich Ergebnismitteilung)
* Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsamt | Studiendekanat, sollten Sie sich im vorklinische Studienabschnitt befinden und ihr Leistungsnachweis keine Angaben zu allen erzielten Prozenträngen enthalten.
Gemäß alter Approbationsordnung (Aufnahme des Studiums bis zum 30.09.2021):
Laden Sie einen im Bewerbungszeitraum ausgestellten Leistungsnachweis mit Angaben zu allen erreichten Prozenträngen* des vorklinischen Studienabschnitts, zudem, je nach Studienfortschritt, mit Angaben zu allen Studienleistungen des klinischen Studienabschnitts in diesem Formularteil hoch.
Bitte laden Sie in diesem Formularteil zusätzlich – ebenfalls abhängig von Ihrem Studienfortschritt – folgende Dokumente hoch:
Leistungsnachweise über:
- den Kursus der Zahnärztlichen Technischen Propädeutik (ZPK)
- den Phantomkurs I der Zahnärztlichen Prothetik
- den Phantomkurs II der Zahnersatzkunde
- das Zeugnis über die Naturwissenschaftliche Vorprüfung
- das Zeugnis über die Zahnärztliche Vorprüfung
* Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsamt | Studiendekanat, sollten Sie sich im vorklinischen Studienabschnitt befinden und Ihr Leistungsnachweis keine Angaben zu allen erzielten Prozenträngen enthalten.
f) Bewerbende der Rechtswissenschaften, die sich zum Beginn des beantragten Bewilligungszeitraumes (i.d.R. folgendes Wintersemester) im dritten oder höheren Fachsemester befinden:
Bitte wählen Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich „2.2 Leistungsnachweise“ die Option „Rechtswissenschaft“ aus. Wählen Sie im nächsten Schritt den Punkte-Bereich aus, in dem Ihre Durchschnittspunktzahl liegt, geben Sie Ihre Durchschnittspunktzahl an. Laden Sie anschließend einen im Bewerbungszeitraum ausgestellten Leistungsnachweis mit Angabe der im Durchschnitt erreichten Punktzahl* in diesem Formularteil hoch.*Beim Prüfungsamt der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg kann i.d.R. eine Durchschnittsnotenberechnung für das Deutschlandstipendium ausgestellt werden.
Eine Förderung mit einem Deutschlandstipendium ist nicht möglich, wenn lediglich noch der Verbesserungsversuch aussteht.
- Was gilt es bei ausländischen Nachweisen und Zeugnissen zu beachten?
Bei ausländischen Dokumenten und Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zum Originaldokument auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung (von einem/einer vereidigten Fachübersetzer:in erstellt) in die deutsche oder englische Sprache im entsprechenden Formularteil des Online-Bewerbungsportals hochgeladen werden.
Zudem muss bei ausländischen Noten eine Umrechnung in das deutsche Notensystem hochgeladen werden. Idealerweise laden Sie eine offizielle Notenumrechnung in Ihrer Online-Bewerbung hoch. Liegt Ihnen eine solche offizielle Umrechnung nicht vor, laden Sie stattdessen eine über das Formular „Modifizierte bayerische Formel“ selbst erstellte Umrechnung im entsprechenden Formularteil Ihrer Online-Bewerbung hoch. Die umgerechnete Note muss an der Stelle „Abschluss-/Durchschnittsnote | deutsche Äquivalenznote“ und die Originalnote an der Stelle „ausländische Abschluss‑/Durchschnittsnote“ im entsprechenden Formularteil Ihrer Online-Bewerbung angegeben werden.
Bezüglich der Anerkennung und Umrechnung von Studienleistungen während eines Auslandsaufenthaltes, wenden Sie sich bitte an Ihr jeweiliges Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie: Fehlt eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache, können entsprechende Angaben im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
- Was gilt es bei dem Punkt „Berufsausbildung“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren wird eine Berufsausbildung nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung handelt.
Füllen Sie im Online-Bewerbungsformular alle dazugehörenden Felder vollständig aus. Laden Sie anschließend einen Nachweis zu dieser Angabe in diesem Formularteil hoch.
Der Nachweis muss Ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen) enthalten sowie eine zeitliche (z.B. Datum, Zeiträume) und inhaltliche Einordnung ermöglichen.
Bitte beachten Sie: Ein abgeschlossenes duales Studium wird in der Regel als Berufsausbildung gewertet, da es eine Kombination aus akademischer Ausbildung und praktischer Berufserfahrung ist. Alle anderen Formen des Studiums werden hingegen nicht als Berufsausbildung gewertet und sollten daher auch nicht in der Online-Bewerbung angegeben werden.
- Was gilt es bei dem Punkt „freiwilliges Praktikum“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden freiwillige Praktika nur dann berücksichtigt, wenn diese mindestens 4 Wochen angedauert haben und zum Beginn des Bewerbungszeitraumes (i.d.R. 1. August eines Jahres) nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Füllen Sie im Online-Bewerbungsformular alle dazugehörenden Felder vollständig aus. Im Feld „Kurzbeschreibung“ sollte die jeweilige Praktikumsstelle genannt sowie die Tätigkeit kurz beschrieben werden.
Laden Sie anschließend einen Nachweis zur jeweiligen Angabe in diesem Formularteil hoch. Der Nachweis muss Ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen) enthalten sowie eine zeitliche (z.B. Datum, Zeiträume) und inhaltliche Einordnung ermöglichen. Idealerweise geht daraus die Gesamtdauer des Praktikums hervor.
Hinweis: Pflichtpraktika, die in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung oder während der Schulzeit vorgeschrieben sind werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt und sollten daher auch nicht in der Online-Bewerbung angegeben werden.
- Was gilt es bei dem Punkt „ehrenamtliches Engagement“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden ehrenamtliche Engagements berücksichtigt, wenn diese in einem gesellschaftlichen, sozialen, hochschulpolitischen oder politischen Kontext ausgeübt wurden/werden und mindestens sechs Monate angedauert haben. Bereits abgeschlossene Engagements werden zudem nur dann gewertet, wenn das Ende des Engagements zu Beginn des Bewerbungszeitraums (i.d.R. 1. August eines Jahres) nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Bei noch andauernden Engagements wird nur der nachgewiesene Zeitraum bis maximal zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) berücksichtigt.
Füllen Sie im Online-Bewerbungsformular alle dazugehörenden Felder vollständig aus. Im Feld „Kurzbeschreibung“ sollte der jeweilige Verein, die jeweilige Organisation, Initiative oder das jeweilige Projekt genannt sowie die Tätigkeit kurz beschrieben werden.
Laden Sie anschließend einen Nachweis zur jeweiligen Angabe in diesem Formularteil hoch.
Der Nachweis muss Ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen) enthalten sowie eine zeitliche (z.B. Datum, Zeiträume, Häufigkeit) und inhaltliche Einordnung ermöglichen.
Hinweis: Reine Mitgliedschaften z.B. in einer Partei ohne Ausübung einer besonderen Funktion werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt und sollten daher auch nicht in der Online-Bewerbung angegeben werden.
-
Was gilt es bei dem Punkt „Auszeichnungen / Preise“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden Preise und Auszeichnungen berücksichtigt, wenn diese zum Beginn des Bewerbungszeitraumes (i.d.R. 1. August eines Jahres) nicht länger als drei Jahre zurückliegen und auf Landes-, Bundesebene oder auf internationaler Ebene verliehen wurden. Füllen Sie im Online-Bewerbungsformular alle dazugehörenden Felder vollständig aus und geben Sie dabei jede Auszeichnung bzw. jeden Preis einzeln (z.B. pro Runde) an.
Laden Sie anschließend einen Nachweis zur jeweiligen Angabe in diesem Formularteil hoch. Der Nachweis muss Ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen) enthalten sowie eine zeitliche (z.B. Datum, Zeiträume) und inhaltliche Einordnung ermöglichen.
Hinweis: Als Auszeichnungen/Preise gelten auch Wettbewerbsteilnahmen ab Landesebene mit Platzierungen und/oder einer Qualifizierung für eine nachfolgende Wettbewerbsrunde. Stipendien und Preise auf regionaler Ebene wie z.B. Abiturpreise/Auszeichnungen, die auf Vorschlag der Schulleitung verliehen wurden, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt und sollten daher auch nicht in der Online-Bewerbung angegeben werden.
- Was gilt es bei einem „Migrationshintergrund“ zu beachten und wie weise ich diesen nach?
Im Auswahlverfahren wird ein Migrationshintergrund berücksichtigt, wenn entweder der:die Bewerber:in selbst oder mindestens ein Elternteil aus einem anderen Land als Deutschland stammt. Geben Sie im Online-Bewerbungsformular Ihren Migrationshintergrund im Bereich 4 „Persönliche und familiäre Umstände“ an, indem Sie „ja“ auswählen. Laden Sie anschließend einen Nachweis zu dieser Angabe in diesem Formularteil hoch. Als Nachweis müssen offizielle Dokumente von Ihnen bzw. Ihren Eltern hochgeladen werden, die die Herkunft belegen (z.B. Ausweis, Reisepass). Bei Vorliegen einer persönlichen Fluchterfahrung kann darüber hinaus ein Nachweis zum Geflüchtetenstatus hochgeladen werden.
- Was gilt es bei dem Punkt „nichtakademischer Hintergrund“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren wird ein nichtakademischer Hintergrund berücksichtigt, wenn keinem der beiden Elternteile ein akademischer Grad verliehen wurde. Geben Sie im Online-Bewerbungsformular Ihren nichtakademischen Hintergrund im Bereich 4 „Persönliche und familiäre Umstände“ an, indem Sie „ja“ auswählen. Laden Sie anschließend einen Nachweis zu dieser Angabe in diesem Formularteil hoch. Der Nachweis muss Ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen) sowie Ort, Datum und Unterschrift der Eltern enthalten. Als Nachweis eignet sich ein formloses Bestätigungsschreiben über den nicht vorhandenen akademischen Hintergrund beider Eltern sowie die Mitteilung des jeweils höchsten Bildungsabschlusses. Falls zu einem Elternteil kein Kontakt mehr besteht, wird ein formloses und eigenhändig unterschriebenes Bestätigungsschreiben des Elternteils benötigt, zu dem Sie Kontakt haben. Aus diesem Bestätigungsschreiben muss der jeweils höchste erlangte Bildungsabschluss beider Elternteile hervorgehen sowie die Tatsache, dass kein Kontakt mehr zum anderen Elternteil besteht.
- Was gilt es bei dem Punkt „schul- bzw. studienbegleitende Erwerbstätigkeit“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden schul- bzw. studienbegleitende Erwerbstätigkeiten wie HIWI-Tätigkeiten/Werksstudententätigkeiten sowie Nebenjobs während der Schulzeit oder während des Studiums berücksichtigt.
Geben Sie im Online-Bewerbungsformular Ihre studien- und schulbegleitende Erwerbstätigkeit im Bereich 4 „Persönliche und familiäre Umstände“ an, indem Sie „ja“ auswählen.
Laden Sie anschließend einen Nachweis zu dieser Angabe in diesem Formularteil hoch. Der Nachweis muss Ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen) enthalten sowie eine zeitliche (z.B. Datum, Zeiträume) und inhaltliche Einordnung ermöglichen.
- Was soll im Bereich 5 „Darstellung der Motivation“ im Online-Bewerbungsformular dargelegt werden?
Im Online-Bewerbungsformular muss die Motivation für den Erhalt eines Deutschlandstipendiums dargelegt werden. Hierin ist zu begründen, weshalb die erbrachten Leistungen in Schule bzw. Studium, die erzielten Erfolge (z.B. Auszeichnungen, Preise), die praktischen Erfahrungen (z.B. freiwillige Praktika, Berufsausbildung) sowie das ausgeübte ehrenamtliche Engagement vor dem persönlichen und familiären Hintergrund hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Der Umfang ist auf 2.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) beschränkt.
Hinweis: Bitte laden Sie darüber hinaus kein Motivationsschreiben hoch. Ein zusätzlich hochgeladenes Motivationsschreiben wird im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
- Können Empfehlungsschreiben eingereicht werden?
Empfehlungsschreiben, aus denen hervorgeht, dass sie ausdrücklich für Ihre Bewerbung um ein Deutschlandstipendium verfasst wurden, können während des Bewerbungszeitraums eingereicht werden. Entweder Sie laden diese in Ihrer Bewerbung im Formularteil „Uploads“ hoch oder die:der Ersteller:in des Empfehlungsschreibens selbst schickt dieses per E-Mail andeutschlandstipendium@uni-heidelberg.de
(muss spätestens bis zum Bewerbungsschluss, i.d.R. 31. August eines Jahres; 23:59 Mitteleuropäische Sommerzeit (UTC/GMT+2) eingegangen sein).
Bitte beachten Sie: Nur während des Bewerbungszeitraums eingegangene Empfehlungsschreiben, die explizit für Ihre Bewerbung um ein Deutschlandstipendium verfasst wurden, werden berücksichtigt.
- Was kann ich tun, wenn die Online-Bewerbung nicht abgesendet werden kann?
Stellen Sie sicher, dass Sie keinen veralteten, sondern einen aktuellen Browser verwenden, z. B. Google Chrome oder Mozilla Firefox, um die Bewerbung einzureichen. Es ist auch möglich, dass die Verwendung eines anderen Schriftsystems als das lateinische Probleme verursacht. Es kann daher hilfreich sein, das Schriftsystem des Betriebssystems vor dem Absenden der Online-Bewerbung auf das lateinische Skript umzustellen und sicherzustellen, dass die Gesamtsprache des Betriebssystems Englisch ist.
- Können/Müssen fehlende Unterlagen nach Ende des Bewerbungszeitraums nachgereicht werden?
Nein, das Ende der Bewerbungsfrist (i.d.R 31. August eines Jahres) ist eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf können keine Unterlagen mehr nachgereicht werden.