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DEUTSCHLANDSTIPENDIUMFAQ - Bewerbungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass die FAQ - Liste regelmäßig aktualisiert wird (letzte Änderung: 28.06.2023).

Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?
Zu den zentralen Vergabekriterien zählen neben erbrachten Leistungen in Schule oder Studium, auch sonstige Kriterien wie ein ehrenamtliches Engagement über einen längeren Zeitraum, besondere persönliche oder familiäre Umstände, eine abgeschlossene Berufsausbildung, freiwillige Praktika und Auszeichnungen/Preise. Die Auswahl erfolgt durch einen Stipendienauswahlausschuss.

Was gebe ich im Feld „Hochschulsemester“ und „Fachsemester“ an?
Hochschulsemester erfassen alle Semester, die an einer deutschen Fach- oder Hochschule einschließlich dem kommenden Wintersemester insgesamt verbracht wurden. Mit Fachsemestern ist die Gesamtzahl der Semester gemeint, die Sie in ihrem aktuellen Studiengang einschließlich dem kommenden Wintersemester erbracht haben. Semester an anderen Hochschulen (z.B. von abgebrochenen Studiengängen) oder anderen Fachrichtungen werden hier nicht erfasst. Studieren Sie zum Beispiel zum kommenden Wintersemester das erste Mal an einer deutschen Hochschule und haben zuvor auch nicht an einer deutschen Fachhochschule studiert ist in beiden Bereichen „1“ anzugeben. 

Wie kann der Nachweis über den persönlichen Werdegang aussehen?
Bitte reichen Sie einen Lebenslauf über den bisherigen persönlichen Werdegang (z.B. in tabellarischer Form), der Aufschluss über die Fördereignung gibt, in Schriftform ein.

Wie weise ich meine Leistungen in Schule und Studium nach?
Studierende, die sich im kommenden Wintersemester im 1. oder 2. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs befinden:
Bitte geben Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich 4 „Hochschulzugang“ Ihre Abschlussnote ein und reichen Sie bis zum in der Ausschreibung auf der Webseite zum Deutschlandstipendium genannten Bewerbungsende Ihr Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Kopie ein (es zählt das Datum des Eingangsstempels).
Bei ausländischen Zeugnissen muss die Kopie der Originalurkunde sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und, wenn vorliegend, eine Umrechnung in das deutsche Notensystem zusätzlich eingereicht werden (ersatzweise kann die deutsche Äquivalenznote anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ (siehe unten) selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein).
Bitte beachten Sie: Liegt uns keine Kopie des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Ende der Bewerbungsfrist in Schriftform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

Studierende, die sich im kommenden Wintersemester im 1. oder 2. Fachsemester eines Masterstudiengangs oder eines Zweitstudiums befinden:
Bitte geben Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich 3 „Vorheriges abgeschlossenes Studium“ Ihre (vorläufige) Abschlussnote ein und reichen Sie bis zum in der Ausschreibung auf der Webseite zum Deutschlandstipendium genannten Bewerbungsende Ihr Zeugnis über den Hochschulabschluss in Kopie ein (es zählt das Datum des Eingangsstempels).
Bei ausländischen Zeugnissen muss die Kopie der Originalurkunde sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und, wenn vorliegend, eine Umrechnung in das deutsche Notensystem zusätzlich eingereicht werden (ersatzweise kann die deutsche Äquivalenznote anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ (siehe unten) selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein).
Sollten Sie mehrere Hochschulabschlüsse bis zum kommenden Wintersemester absolviert haben, geben Sie bitte den Hochschulabschluss an, der für das Studienfach, für welches Sie sich um ein Deutschlandstipendium bewerben, relevant ist und reichen Sie das entsprechende Abschlusszeugnis in Kopie ein.
Sofern es keine Verzögerung bei der Ausstellung des Abschlusszeugnisses gab (siehe nachfolgende Frage "Wie muss ich vorgehen, wenn mir bis zum Bewerbungsende meine Abschlussnote noch nicht bekannt ist bzw. mein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt?"), bitten wir Sie zu beachten: Liegt uns keine Kopie des Zeugnisses über den Hochschulabschluss bis zum Ende der Nachreichfrist in Schriftform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

 

Wie muss ich vorgehen, wenn mir bis zum Bewerbungsende meine Abschlussnote noch nicht bekannt ist bzw. mein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt?
Bitte geben Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich 3 „Vorheriges abgeschlossenes Studium“ Ihre (vorläufige) Abschlussnote bzw. Ihre aktuelle Durchschnittsnote ein und reichen Sie ersatzweise den entsprechenden Notenspiegel oder das entsprechende Transcript of Records mit ausgewiesener Durchschnittsnote in Schriftform ein (es zählt das Datum des Eingangsstempels).
Bitte reichen Sie darüber hinaus bis zum Ende der in der Ausschreibung auf der Webseite zum Deutschlandstipendium genannten Nachreichfrist ihr Zeugnis über den Hochschulabschluss in Kopie nach (es zählt das Datum des Eingangsstempels).
Sollte es Ihnen aus Gründen, die nicht in Ihrer Verantwortung liegen, bis zum Ende der Nachreichfrist nicht möglich sein, Ihr Zeugnis über den Hochschulabschluss einzureichen, so reichen Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung über Ihren Studienabschluss inkl. Abschlussnote in Kopie ein. Bitte setzen Sie sich bei Verzögerungen mit uns in Verbindung.
Bei ausländischen Zeugnissen bzw. Leistungsnachweisen muss die Kopie der Originalurkunde bzw. der Bescheinigung sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und, wenn vorliegend, eine Umrechnung in das deutsche Notensystem zusätzlich eingereicht werden (ersatzweise kann die deutsche Äquivalenznote anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ (siehe unten) selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein).
Bitte beachten Sie: Liegt uns keine Kopie des Zeugnisses über den Hochschulabschluss oder ersatzweise eine vorläufige Bescheinigung über Ihren Studienabschluss inkl. Abschlussnote bis zum Ende der Nachreichfrist in Schriftform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

Studierende, die sich im kommenden Wintersemester im 3. oder höheren Fachsemester befinden:
Bitte wählen Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich „2.2 Leistungsnachweise“ die für Sie relevante Option („Rechtswissenschaft“, „Medizin“ oder „alle Studiengänge außer Medizin und Rechtwissenschaften“) aus, geben Sie im nächsten Schritt Ihre Durchschnittsnote bzw. Durchschnittspunktzahl (Rechtswissenschaften) ein und reichen Sie bis zum Bewerbungsende Ihren Notenspiegel oder Ihr Transcript of Records aktuellen Datums in Schriftform ein (es zählt das Datum des Eingangsstempels).
Sind Leistungen aus dem vorangegangenen Sommersemester am Ende der Bewerbungsfrist noch nicht eingetragen, so können der aktualisierte Notenspiegel oder das aktualisierte Transcript of Records bis zum Ende der Nachreichfrist in Schriftform nachgereicht werden (es zählt das Datum des Eingangsstempels). Beide Fristen können Sie der Ausschreibung auf der Webseite zum Deutschlandstipendium entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr jeweiliges Prüfungsamt.
Bei ausländischen Zeugnissen bzw. Leistungsnachweisen muss die Kopie der Originalurkunde bzw. der Bescheinigung sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und, wenn vorliegend, eine Umrechnung in das deutsche Notensystem zusätzlich eingereicht werden (ersatzweise kann die deutsche Äquivalenznote anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ (siehe unten) selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein).
Bitte beachten Sie: Liegt uns kein Notenspiegel oder Transcript of Records bis zum Ende der Nachreichfrist in Schriftform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

Ausnahmen für die folgenden Studiengänge (Studierende, die sich im kommenden Wintersemester im 3. oder höheren Fachsemester befinden):

  • Studierende der Humanmedizin
    Bitte wählen Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich „2.2 Leistungsnachweise“ die Option „Medizin (Humanmedizin, Zahnmedizin)“ aus und reichen Sie bis zum Bewerbungsende die folgenden Leistungsnachweise/Zeugnisse ein (es zählt das Datum des Eingangsstempels). Liegen einzelne entsprechend Ihres Studienabschnitts einzureichende Leistungsnachweise/Zeugnisse bis zum Bewerbungsende noch nicht vor, müssen diese spätestens jedoch bis zum Ende der Nachreichfrist, in Schriftform nachgereicht werden (es zählt das Datum des Eingangsstempels). Beide Fristen können Sie der Ausschreibung auf der Webseite zum Deutschlandstipendium entnehmen.
    Bei ausländischen Zeugnissen bzw. Leistungsnachweisen muss die Kopie der Originalurkunde bzw. der Bescheinigung sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und, wenn vorliegend, eine Umrechnung in das deutsche Notensystem zusätzlich eingereicht werden (ersatzweise kann die deutsche Äquivalenznote anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ (siehe unten) selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein).
     

    im vorklinischen Studienabschnitt
    Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen (Fakultät Heidelberg) bzw. des Semesterrankings (Fakultät Mannheim)

    im Übergang vom vorklinischen in den klinischen Studienabschnitt (1. Semester des klinischen Studienabschnitts)
    Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen (Fakultät Heidelberg) bzw. Semesterranking (Fakultät Mannheim) und eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, einschließlich Ergebnismitteilung

    im klinischen Studienabschnitt (2. oder höheres Semester des klinischen Studienabschnitts)
    Gesamtbescheinigung der klinischen Leistungen und eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung
    Bitte beachten Sie: Liegen uns entsprechend Ihres Studienabschnitts erforderlichen Leistungsnachweise/Zeugnisse in Kopie nicht vollständig bis zum Ende der Nachreichfrist vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

  • Studierende der Zahnmedizin
    Bitte wählen Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich „2.2 Leistungsnachweise“ die Option „Medizin (Humanmedizin, Zahnmedizin)“ aus und reichen Sie bis zum Bewerbungsende die folgenden Leistungsnachweise/Zeugnisse ein (es zählt das Datum des Eingangsstempels). Liegen einzelne entsprechend Ihres Studienabschnitts einzureichende Leistungsnachweise/Zeugnisse bis zum Bewerbungsende noch nicht vor, müssen diese spätestens jedoch bis zum Ende der Nachreichfrist, in Schriftform nachgereicht werden (es zählt das Datum des Eingangsstempels). Beide Fristen können Sie der Ausschreibung auf der Webseite zum Deutschlandstipendium entnehmen.
    Bei ausländischen Zeugnissen bzw. Leistungsnachweisen muss die Kopie der Originalurkunde bzw. der Bescheinigung sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und, wenn vorliegend, eine Umrechnung in das deutsche Notensystem zusätzlich eingereicht werden (ersatzweise kann die deutsche Äquivalenznote anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ (siehe unten) selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein).

    Gemäß der alten Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄpprO) vom 26.01.1995 (Aufnahme des Studiums bis zum 30.09.2021) :

    im vorklinischen Studienabschnitt
    Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen und falls vorhanden eine Kopie des Zeugnisses über die Naturwissenschaftliche Vorprüfung und die Leistungsnachweise über den Kursus der Zahnärztlichen Technischen Propädeutik (ZPK), den Phantomkurs I der Zahnärztlichen Prothetik und den Phantomkurs II der Zahnersatzkunde

    im Übergang vom vorklinischen in den klinischen Studienabschnitt (1. Semester des klinischen Studienabschnitts)
    Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen, eine Kopie des Zeugnisses über die Naturwissenschaftliche Vorprüfung, die Leistungsnachweise über den Kursus der Zahnärztlichen Technischen Propädeutik (ZPK), den Phantomkurs I der Zahnärztlichen Prothetik und den Phantomkurs II der Zahnersatzkunde sowie eine Kopie des Zeugnisses über die Zahnärztliche Vorprüfung

    im klinischen Studienabschnitt (2. oder höheres Semester des klinischen Studienabschnitts)
    Kopien der Zeugnisse der Zahnärztlichen Vorprüfung und der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung sowie Bescheinigungen der klinischen Leistungen

    Bitte beachten Sie: Liegen uns entsprechend Ihres Studienabschnitts erforderlichen Leistungsnachweise/Zeugnisse in Kopie nicht vollständig bis zum Ende der Nachreichfrist vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

    Gemäß der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) vom 08.07.2019 (Aufnahme des Studiums ab dem 01.10.2021):
    im vorklinischen Studienabschnitt
    Qualifizierte Gesamtbescheinigung (Vorklinik I) einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen und falls vorhanden eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung sowie eine qualifizierte Gesamtbescheinigung (Vorklinik II) einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen

    im Übergang vom vorklinischen in den klinischen Studienabschnitt (1. Semester des klinischen Studienabschnitts)
    Qualifizierte Gesamtbescheinigung (Vorklinik I und Vorklinik II) jeweils einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen, und Kopien der Zeugnisse über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung jeweils einschließlich Ergebnismitteilung

    im klinischen Studienabschnitt (2. oder höheres Semester des klinischen Studienabschnitts)
    Kopien der Zeugnisse über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlich Prüfung und den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung jeweils einschließlich Ergebnismitteilung sowie eine Gesamtbescheinigung der klinischen Leistungen.

    Bitte beachten Sie: Liegen uns entsprechend Ihres Studienabschnitts erforderlichen Leistungsnachweise/Zeugnisse in Kopie nicht vollständig bis zum Ende der Nachreichfrist vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

Was gilt es bei ausländischen Nachweisen und Zeugnissen zu beachten?
Alle Nachweise und Zeugnisse, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen von einem/einer vereidigten Fachübersetzter/Fachübersetzterin in die deutsche oder englische Sprache übersetzt werden. Dokumente, die in anderen Sprachen verfasst sind, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Die Übersetzung muss zusätzlich zur Kopie des Originaldokuments in Schriftform fristgereicht eingereicht werden. Fehlt eine entsprechende Übersetzung oder ist diese nicht von einem/einer vereidigten Fachübersetzer/Fachübersetzterin erstellt worden, können entsprechende Angaben nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
Bei ausländischen Zeugnissen bzw. Leistungsnachweisen muss die Kopie der Originalurkunde bzw. der Bescheinigung sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und, wenn vorliegend, eine Umrechnung in das deutsche Notensystem zusätzlich eingereicht werden (ersatzweise kann die deutsche Äquivalenznote anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein).
Bitte beachten Sie: Im Online-Bewerbungsportal im Bereich 4 „Note der Hochschulzugangsberechtigung“ (für Studierende eines grundständigen Studiengangs) und im Bereich 3 „Vorheriges abgeschlossenes Studium“ (für Studierende eines Masterstudiengangs oder eines Zweitstudiums) muss neben der ausländischen Note auch die deutsche Äquivalenznote angegeben werden.
Bezüglich der Anerkennung und Umrechnung von Studienleistungen während eines Auslandsaufenthaltes, wenden Sie sich bitte an Ihr jeweiliges Prüfungsamt.

Welchen Notendurchschnitt sollte ich für eine Bewerbung für ein Deutschlandstipendium haben?
Neben der Leistung im Studium oder in der Schule werden bei der Vergabe von Deutschlandstipendien in der Gesamtbetrachtung weitere Kriterien wie z.B. ehrenamtliches Engagement, freiwillige Praktika, Auszeichnungen und Preise, eine Berufsausbildung oder persönliche und familiäre Umstände berücksichtigt. Die Zahl der neu zu vergebenden Stipendien hängt zudem von den Förderzusagen, der Anzahl der Weitergeförderten sowie den weiteren Bewerbern/Bewerberinnen im jeweiligen Fachbereich oder in der Gruppe der Studienanfänger/Studienanfängerinnen ab (siehe nachfolgende Frage: "Wie viele Stipendien können zum Wintersemester 2023 | 2024 voraussichtlich vergeben werden?"). Daher können wir leider keinen allgemeingültigen Notendurchschnitt nennen, der für eine Bewerbung mindestens erforderlich ist.

Wie viele Stipendien können zum Wintersemester 2023 | 2024 voraussichtlich vergeben werden?
In den vergangenen Jahren konnten durchschnittlich 150 Deutschlandstipendien pro Förderrunde vergeben werden.
Die nachfolgende Übersicht gibt einen Anhaltspunkt über die Verteilung der Stipendien zum kommenden Wintersemester und dient lediglich der Orientierung. Änderungen sind vorbehalten.

Tabelle

Fakultät/Fachbereich

Anzahl Stipendien (vorläufig)

Fakultät/Fachbereich

Anzahl Stipendien (vorläufig)

Fakultät für Biowissenschaften
  • davon an das Fach Molecular Biosciences gebunden
  • davon an das Fach Biochemie gebunden

  8

  4

  1

Fakultät für Chemie und Geowissenschaften

  • davon an das Fach Chemie gebunden

  7

  5

Fakultät für Ingenieurwissenschaften

  • davon an das Fach Pharmazie gebunden
  • davon an das Fach Molekulare Biotechnologie gebunden

  8

  3

  1

Juristische Fakultät
14

Fakultät für Mathematik und Informatik

  • davon an das Fach Informatik | Data and Computer Science gebunden

10

  5

Medizinische Fakultät Heidelberg
  8
Medizinische Fakultät Mannheim
  4

Neuphilologische Fakultät

  • davon an das Studienfach Computerlinguistik gebunden

  9

  3

Philosophische Fakultät

  • davon an das Studienfach Philosophie gebunden

10

  2

Fakultät für Physik und Astronomie
  6
Theologische Fakultät
  1
Fakultät für Verhaltens- und empirische Kulturwissenschaften
  • davon an das Studienfach Psychologie gebunden
  7

  4
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • davon an das Fach Economics gebunden
13

  4
Lehramtsstudiengänge
  • davon MINT-Lehramt
12

  6

Was soll im Bereich 7 „Motivationsschreiben“ dargelegt werden und kann zu diesem (im Online-Bewerbungsformular) noch ein zusätzliches weiteres Motivationsschreiben in Schriftform eingereicht werden?
Im Online-Bewerbungsformular muss die Motivation für das Deutschlandstipendium dargelegt werden. Hierin ist zu begründen, weshalb die erbrachten Leistungen vor dem persönlichen und familiären Hintergrund hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Der Umfang des Schreibens ist auf 2.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) beschränkt. Ein zusätzlich in Schriftform eingereichtes Motivationsschreiben bleibt im Auswahlverfahren unberücksichtigt.

Können Empfehlungsschreiben eingereicht werden?
Empfehlungsschreiben können während des Bewerbungszeitraums entweder zusammen mit den Bewerbungsunterlagen oder auch separat z.B. direkt vom Ersteller oder der Erstellerin bis zum Ende des Bewerbungszeitraumes in Schriftform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist leider nicht möglich. Empfehlungsschreiben werden im Auswahlverfahren berücksichtigt, sofern diese explizit für Ihre Bewerbung um ein Deutschlandstipendium erstellt wurden und spätestens bis zum Ende des in der Ausschreibung auf der Webseite zum Deutschlandstipendium genannten Bewerbungszeitraums in Schriftform bei uns eingegangen sind (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht).

Was ist beim Kriterium „ehrenamtliches Engagement“ zu beachten?
Unter dem ehrenamtlichen Engagement ist eine Tätigkeit wie ein besonderes gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement zu verstehen. Dieses kann jedoch nur in die Bewertung einfließen, wenn dieses mindestens sechs Monate ausgeübt wurde/wird. Bitte beachten Sie, dass bei noch andauernden Engagements nur der nachgewiesene Zeitraum bis maximal zum Ende des Bewerbungszeitraums berücksichtigt werden kann. Abgeschlossene Engagements können nur gewertet werden, wenn deren Ende zu Beginn des Bewerbungszeitraums maximal ein Jahr zurückliegt. Hierbei wird zwischen täglichem, wöchentlichem und monatlichem Engagement differenziert. Für die Anerkennung von ehrenamtlichen Engagement müssen Nachweise in Kopie eingereicht werden, aus denen sich die Art der Tätigkeit als auch der Zeitraum über den diese ausgeübt wurde/wird ergibt. Bitte beachten Sie bei der Angabe im Online-Bewerbungsformular, dass pro Engagement alle dazugehörenden Felder ausgefüllt werden müssen und das im Feld „Kurzbeschreibung“ z.B. der jeweilige Verein, die jeweilige Organisation, Initiative oder das jeweilige Projekt genannt sowie die Tätigkeit kurz beschrieben wird. Eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist nur möglich, wenn neben der vollständigen und richtigen Angabe im Online-Bewerbungsformular ein entsprechender Nachweis spätestens bis zum Ende des Bewerbungszeitraums in Schriftform bei uns eingegangen ist (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht). Der Nachweis sollte eine zeitliche (z.B. Dauer, Ausstellungsdatum) und personenbezogene Zuordnung ermöglichen und im Zusammenhang mit der online gemachten Angabe stehen. Bei ausländischen Nachweisen muss die Kopie des Originaldokuments sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache eingereicht werden, wenn die entsprechenden Angaben im Auswahlverfahren berücksichtigt werden sollen.
Bitte beachten Sie: Reine Mitgliedschaften z.B. in einer Partei ohne Ausübung einer besonderen Funktion werden nicht berücksichtigt.  

Was ist beim Auswahlkriterium „Auszeichnungen/Preise“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden Preise und Auszeichnungen berücksichtigt, die zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Gewertet werden Preise und Auszeichnungen, die auf Landes-, Bundesebene oder auf internationaler Ebene verliehen wurden. Bitte beachten Sie bei der Angabe im Online-Bewerbungsformular, dass jede Auszeichnung / jeder Preis einzeln (z.B. pro Runde) anzugeben ist und alle dazugehörenden Felder ausgefüllt werden müssen. Als Auszeichnungen/Preise gelten auch Wettbewerbsteilnahmen ab Landesebene mit Platzierungen und/oder einer Qualifizierung für eine nachfolgende Wettbewerbsrunde. Eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist nur möglich, wenn neben der vollständigen und richtigen Angabe im Online-Bewerbungsformular ein entsprechender Nachweis spätestens bis zum Ende des Bewerbungszeitraums in Schriftform bei uns eingegangen ist (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht). Der Nachweis sollte eine zeitliche und personenbezogene Zuordnung ermöglichen und im Zusammenhang mit der online gemachten Angabe stehen. Bei ausländischen Nachweisen muss die Kopie des Originaldokuments sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache eingereicht werden, wenn die entsprechenden Angaben im Auswahlverfahren berücksichtigt werden sollen.
Bitte beachten Sie: Preise auf regionaler Ebene wie z.B. Auszeichnungen, die auf Vorschlag der Schulleitung verliehen wurden, und Stipendien werden nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Was ist bei dem Auswahlkriterium „freiwilliges Praktikum“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden Praktika berücksichtigt, wenn diese mindestens 4 Wochen (Vollzeitäquivalent) angedauert haben, nicht länger als drei Jahre zum Bewerbungsbeginn zurückliegen und nicht als Pflichtpraktikum in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung oder während der Schulzeit vorgeschrieben sind. Bitte beachten Sie, dass bei noch andauernden Praktika nur der nachgewiesene Zeitraum bis maximal zum Ende des Bewerbungszeitraums berücksichtigt werden kann. Bei der Angabe im Online-Bewerbungsformular müssen zu jedem Praktikum alle dazugehörenden Felder ausgefüllt werden. Im Feld „Kurzbeschreibung“ ist die jeweilige Praktikumsstelle zu nennen, sowie die Tätigkeit kurz zu beschreiben. Eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist nur möglich, wenn neben der vollständigen und richtigen Angabe im Online-Bewerbungsformular ein entsprechender Nachweis spätestens bis zum Ende des Bewerbungszeitraums in Schriftform bei uns eingegangen ist (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht). Der Nachweis sollte eine zeitliche (idealerweise mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit) und personenbezogene Zuordnung ermöglichen und im Zusammenhang mit der online gemachten Angabe stehen. Bei ausländischen Nachweisen muss die Kopie des Originaldokuments sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache eingereicht werden, wenn die entsprechende Angabe im Auswahlverfahren berücksichtigt werden soll.

Wie gebe ich eine HIWI-Tätigkeit/Werksstudententätigkeit oder Nebenjob während der Schulzeit an?
HIWI-Tätigkeiten/Werksstudententätigkeiten sowie ein Nebenjob während der Schulzeit können als studien- und schulbegleitende Erwerbstätigkeit im Bereich 6 „Persönliche und familiäre Umstände“ angegeben werden. Eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist nur möglich, wenn neben der Angabe in diesem Bereich im Online-Bewerbungsformular ein entsprechender Nachweis spätestens bis zum Ende des Bewerbungszeitraums in Schriftform bei uns eingegangen ist (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht). Der Nachweis sollte eine zeitliche und personenbezogene Zuordnung ermöglichen und im Zusammenhang mit der online gemachten Angabe stehen. Bei ausländischen Nachweisen muss die Kopie des Originaldokuments sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache eingereicht werden, wenn die entsprechende Angabe im Auswahlverfahren berücksichtigt werden soll.

Was ist bei dem Auswahlkriterium „Berufsausbildung“ zu beachten?
Eine Berufsausbildung wird gewertet, wenn es sich mindestens um eine zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung handelt.
Bitte beachten Sie bei der Angabe im Online-Bewerbungsformular, dass alle dazugehörenden Felder ausgefüllt werden müssen. Eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist nur möglich, wenn neben der vollständigen und richtigen Angabe im Online-Bewerbungsformular ein entsprechender Nachweis spätestens bis zum Ende des Bewerbungszeitraums in Schriftform bei uns eingegangen ist (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht). Der Nachweis sollte eine zeitliche und personenbezogene Zuordnung ermöglichen und im Zusammenhang mit der online gemachten Angabe stehen. Bei ausländischen Nachweisen muss die Kopie des Originaldokuments sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache eingereicht werden, wenn die entsprechende Angabe im Auswahlverfahren berücksichtigt werden soll.

Wie weise ich einen nichtakademischen Hintergrund nach?
Als Nachweis genügt ein formloses aber eigenhändig unterschriebenes Bestätigungsschreiben beider Elternteile mit Angabe des jeweils höchsten Ausbildungsgrades und des jeweils ausgeübten Berufes. Falls nur noch Kontakt zu einem Elternteil besteht, genügt ein Bestätigungsschreiben, aus dem der nicht bestehende Kontakt bestätigt sowie die Angabe des jeweils höchsten Ausbildungsgrades und des jeweils ausgeübten Berufes beider Elternteile hervorgeht (die Unterschrift eines Elternteils ist in diesem Fall ausreichend). Eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist nur möglich, wenn neben der Angabe im Online-Bewerbungsformular ein entsprechender Nachweis spätestens bis zum Ende des Bewerbungszeitraums eingegangen ist (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht). Bei ausländischen Nachweisen muss die Kopie des Originaldokuments sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache eingereicht werden, wenn die entsprechende Angabe im Auswahlverfahren berücksichtigt werden soll.

Was gilt es bei einem „Migrationshintergrund“ zu beachten und wie weise ich diesen nach?
Ein „Migrationshintergrund“ liegt vor, wenn der Bewerber / die Bewerberin selbst oder mindestens ein Elternteil aus dem Ausland stammt. Dies kann z.B. mit der Kopie einer Geburtsurkunde, eines Ausweises oder eines Reisepasses nachgewiesen werden. Bei Vorliegen einer persönlichen Fluchterfahrung kann der Bewerber / die Bewerberin ebenfalls einen Nachweis einreichen z.B. Dokument, welches den Status als anerkannter Flüchtling belegt. Eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist nur möglich, wenn neben der Angabe im Online-Bewerbungsformular ein entsprechender Nachweis spätestens bis zum Ende des Bewerbungszeitraums in Schriftform eingegangen ist (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht). Bei ausländischen Nachweisen muss die Kopie des Originaldokuments sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache eingereicht werden, wenn die entsprechende Angabe im Auswahlverfahren berücksichtigt werden soll.

Können fehlende Unterlagen nachgereicht werden?
Liegen die Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung, der Zulassungsbescheid, das Zeugnis über den Hochschulabschluss, das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung, das Zeugnis über die Naturwissenschaftliche Vorprüfung, das Zeugnis der Zahnärztlichen Vorprüfung, das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlich Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung, das Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung oder die Leistungsnachweise über den Kursus der Zahnärztlichen Technischen Propädeutik (ZPK), den Phantomkurs I der Zahnärztlichen Prothetik oder den Phantomkurs II der Zahnersatzkunde am Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vor, so sind diese unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende der Nachreichfrist, in Kopie nachzureichen (es zählt das Datum des Eingangsstempels).
Darüber hinaus können aktualisierte Leistungsnachweise (inkl. Leistungen aus dem Sommersemester) bis zum Ende der Nachreichfrist nachgereicht werden (es zählt das Datum des Eingangsstempels). Alle anderen Dokumente müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist in Schriftform bei der Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstr. 2 | 69117 Heidelberg eingegangen sein (es zählt das Datum des Eingangsstempels). Das Bewerbungsende sowie das Ende der Nachreichfrist entnehmen Sie bitte der Ausschreibung auf der Webseite.
Die Nachreichmöglichkeit von Leistungen aus dem Sommersemester / dem ausstehenden Zeugnis über den Hochschulabschluss entbindet den Bewerber / die Bewerberin aber nicht von der Pflicht in der Online-Bewerbung eine entsprechende Angabe zu machen und die Kopie des aktuellen Leistungsnachweises bis zum Ende der Bewerbungsfrist einzureichen.

Wie müssen die schriftlichen Bewerbungs-Unterlagen eingereicht werden?
Bitte beachten Sie beim Versand bzw. bei der Ein- und Nachreichung der Bewerbungsunterlagen, dass diese fristgerecht in Schriftform bei der Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstr. 2 | 69117 Heidelberg eingehen müssen (es zählt das Datum des Eingangsstempels). Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in einem verschlossenen und mit der genannten Adresse versehenen Briefumschlag ein. Die Unterlagen im Umschlag bitten wir lediglich mit einer Briefklammer zu fixieren und um den Abgleich mit den online gemachten Angaben zu vereinfachen, die Nachweise für Auszeichnungen und Preise, ehrenamtliche Engagements und Praktika oben rechts zu kennzeichnen (z.B. Preise und Auszeichnungen: A1, A2, A3…| Praktika: P1, P2, P3… | Ehrenamtliche Engagements: E1, E2, E3). Zudem empfehlen wir Ihnen, beim Versand der Unterlagen eine gesonderte Aufstellung der eingereichten Unterlagen beizufügen.

Ich schließe gerade mein Hochschulstudium ab und plane im Anschluss ein Zweitstudium/Masterstudiengang an der Universität Heidelberg zum kommenden Wintersemester aufzunehmen. Kann ich mich dennoch für die aktuelle Bewerberrunde in Heidelberg bewerben?
Sie können sich für ein Deutschlandstipendium bewerben, wenn Sie beabsichtigen, zum kommenden Wintersemester ein Studium an der Universität Heidelberg aufzunehmen. Sollte Ihnen zum Zeitpunkt Ihrer Stipendienbewerbung Ihr Zeugnis über den Hochschulabschluss noch nicht vorliegen, reichen Sie dieses bis zum Ende der in der Ausschreibung auf der Webseite zum Deutschlandstipendium genannten Nachreichfrist in Kopie ein (es zählt das Datum des Eingangsstempels).
Sollte es Ihnen aus Gründen, die nicht in Ihrer Verantwortung liegen, bis zum Ende der Nachreichfrist nicht möglich sein, Ihr Zeugnis über den Hochschulabschluss einzureichen, so reichen Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung über Ihren Studienabschluss inkl. Abschlussnote in Kopie ein. Bitte setzen Sie sich bei Verzögerungen mit uns in Verbindung. Sollten Sie mehrere Hochschulabschlüsse bis zum kommenden Wintersemester absolviert haben, geben Sie bitte den Hochschulabschluss an, der für das Studienfach, für welches Sie sich um ein Deutschlandstipendium bewerben, relevant ist und reichen das entsprechende Zeugnis in Kopie ein.
Bitte beachten Sie: Liegt uns keine Kopie des Zeugnisses über den Hochschulabschluss oder ersatzweise eine vorläufige Bescheinigung über Ihren Studienabschluss inkl. Abschlussnote bis zum Ende der Nachreichfrist in Schriftform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Ich befinde mich im kommenden Wintersemester im 1. oder 2. Fachsemester meines Studiengangs und kann daher noch keine oder nur wenige Studien- bzw. Prüfungsleistungen nachweisen. Was gebe ich an?
Bei Studierenden im 1. und 2. Fachsemester (im kommenden Wintersemester) ist die Note der Hochschulzugangsberechtigung relevant. Sollten Sie bereits ein Studium absolviert haben bzw. bis zum kommenden Wintersemester absolvieren werden, so ist die Abschlussnote dieses Studiums ausschlaggebend.
Sollten Sie mehrere Hochschulabschlüsse bis zum kommenden Wintersemester absolviert haben, geben Sie bitte den Hochschulabschluss an, der für das Studienfach, für welches Sie sich um ein Deutschlandstipendium bewerben, relevant ist.

Ich befinde mich im nächsten Semester im Praxis-/Urlaubs-/Auslandssemester. Kann ich mich bewerben?
Bewerbungen für ein Deutschlandstipendium sind möglich. Sind Sie während der Zeit an der Universität Heidelberg beurlaubt, dann wird die Auszahlung des Stipendiums ausgesetzt und der Bewilligungszeitraum bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung angepasst. Bei einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt (z.B. in der Prüfungsordnung geregelte Forschungsaufenthalte oder Praktika, sowie ein fachbezogenes Auslandsstudium) kann das Stipendium auch während dieser Zeit ausgezahlt werden.

Ich bin in zwei Studiengängen eingeschrieben. Mit welchem Studiengang muss ich mich bewerben?
Bewerbungen für ein Deutschlandstipendium müssen in einem Hauptfach erfolgen. Die Wahl des Studiengangs bleibt Ihnen überlassen. Bitte bewerben Sie sich jedoch nur für einen Studiengang.

Bis wann kann ich mich bewerben?
Bewerbungen sind innerhalb des auf der Webseite ausgeschriebenen Bewerbungszeitraums möglich. Dieser findet gemäß Satzung in der Regel vom 15. Juli bis zum 31. August eines Jahres statt. Aus wichtigem Grund, insbesondere wenn keine oder nicht genügend Stipendienmittel zur Verfügung stehen oder bei Verzögerung des Studienbetriebs, kann der Bewerbungszeitraum verschoben werden. Während der Bewerbungsphase wird auf der Webseite zum Stipendienprogramm das Online-Bewerbungsportal freigeschaltet. Bitte registrieren Sie sich und füllen anschließend das Bewerbungsformular aus. Das Bewerbungsformular muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgesendet werden. Der unterschriebene Ausdruck des online gestellten Antrags auf ein Stipendium und die geforderten Unterlagen und Nachweise müssen bis zum Bewerbungsende bei uns in Schriftform eingegangen sein (Eingangsstempel zählt).
Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Das Bewerbungsende sowie das Ende der Nachreichfrist entnehmen Sie bitte der Ausschreibung auf der Webseite.

Wo müssen die Bewerbungs-Unterlagen hingeschickt werden?
Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg

Bei der oben genannten Adresse handelt es sich um unsere Postanschrift. Hier können die Bewerbungsunterlagen während des Bewerbungszeitraums sowie die Nachreichungen bis zum Ende der Nachreichfrist* auch direkt bei der Poststelle während der Öffnungszeiten (Mo-Do 7:00 – 15:00 Uhr und Fr 7:00 – 14:00 Uhr) eingereicht oder außerhalb der Öffnungszeiten in den Briefkasten eingeworfen werden. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in einem verschlossenen und mit der oben genannten Adresse versehenen Briefumschlag ein.

* Innerhalb der Nachreichfrist können nur Nachweise zum Studierendenstatus (z.B. Studienbescheinigung) und zur Studienleistung (z.B. Zeugnis über den Hochschulabschluss, aktualisiertes Transcript of Records) nachgereicht werden.