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Sprechstunden
Öffnungszeiten
Geschäftszimmer

Mo. bis Do. 11-13 Uhr

Bitte beachten: Am Montag, den 29. April ist das Geschäftszimmer ausnahmsweise von 13.30 bis 15.30 Uhr geöffnet. ------------------------------------------
 
Abholung von Scheinen und Zwischenprüfungszeugnissen
Dr. Thölken (Zimmer 320)
Montags 10 - 12 Uhr oder nach Absprache
 

Hinweise zur Orientierungsprüfung bzw. zum Orientierungsnachweis

Gemäß § 3 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung (Besonderer Teil) müssen die Studierenden bis zum Ende des 2. Semesters erfolgreich folgende Lehrveranstaltungen absolviert haben, damit die Orientierungsprüfung als bestanden gilt:

  • im 50%-Studiengang: Veranstaltungen bzw. Module aus dem Angebot der Orientierungsmodule im Umfang von insgesamt mindestens 10 LP
  • im 25%- sowie im 33%-Studiengang: Veranstaltungen bzw. Module aus dem Angebot der Orientierungsmodule im Umfang von insgesamt mindestens 8 LP

Das Bestehen der Prüfung wird über die Leistungsverwaltung in HeiCO bzw. LSF/HISPOS sowie im Transcript of Records bestätigt - eine separate Bescheinigung ist daher nicht notwendig.

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 11.03.2024