Anwesenheitspflicht
Anwesenheitspflicht in den Lehrveranstaltungen des Romanischen Seminars
Regelmäßige Anwesenheit in einer Lehrveranstaltung ist Teil der zu erbringenden Studienleistungen. Daher sind Anwesenheitslisten zu führen. Regelmäßige Anwesenheit in einer Lehrveranstaltung wird bescheinigt, wenn der / die Studierende nicht öfter als 2x gefehlt hat. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Teilnehmer entschuldigt/ unentschuldigt oder
krankheitsbedingt fehlt.
krankheitsbedingt fehlt.
Die Behandlung besonderer Einzelfälle bei durch Attest nachgewiesener Erkrankung liegt im Ermessen des Dozenten. Der Dozent ist in diesem Fall berechtigt, zusätzliche Studienleistungen zu verlangen (z.B. Referat/Protokoll, längere Klausur o.ä.), mit denen der/ die Studierende nachweist, daß der behandelte Stoff nachgeholt wurde.
Die Geschäftsführende Direktorin
14.6.2011
14.6.2011
Verantwortlich:
E-Mail
Letzte Änderung:
01.11.2012