Gentechnik
Dr. Ingo Janausch
Beauftragte für die Biologische Sicherheit
der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Umsetzung des Gesetzes zur Regelung der Gentechnik ( GenTG)* an der Universität Heidelberg. Für weiterführende Fragestellungen oder aber Fragen zu speziellen Experimenten wenden Sie sich bitte an Dr. Ingo Janausch.
- Was müssen Sie im Vorfeld beachten, bevor Sie an der Universität Heidelberg gentechnische Arbeiten gem. § 3 Satz 1 Nr. 2 GenTG durchführen dürfen?
- Welche Aufgaben haben Sie als Projektleiter während Sie gentechnische Arbeiten durchführen?
Neben den Hinweisen zur Durchführung von gentechnischen Arbeiten an der Universität Heidelberg finden Sie:
- Biologische Arbeitsstoffe
- Leitfaden für die Sicherheitseinstufung gentechnischer Experimente
-
Fortbildung für Projektleiter Gentechnik 2024 - Anmeldung jetzt möglich
- Weitere Fortbildungsveranstaltungen (PDF, nicht barrierefrei) gem. § 28 GenTSV zum Erwerb der Sachkunde als Projektleiter oder als Beauftragter für die Biologische Sicherheit
- Stellungnahmen der ZKBS
- Formulare des RP zu allen Themen der Gentechnikaufsicht
- Formulare, Kennzeichnungen und Betriebsanweisungen zur Gentechnik
- Gesetzestexte
- Sicherheitsdatenblätter pathogener Organismen (mit Informationen über z.B. Symptomatik, Therapie, Epidemiologie, Infektionswege, Schutzmaßnahmen, Desinfektion etc.)
- Rechtlliche Rahmenbedingungen in Deutschland, Europa und International
- Internationale Einstufungen von Organismen in Risikogruppen (EU, USA, Canada, Australien)
* = Nur aus dem Campusnetz erreichbar