Sicherheitsbegehungen
Seit 2017 werden von der Abteilung Arbeitssicherheit in allen Einrichtungen der Universität und des Universitätsklinikums Sicherheitsbegehungen organisiert und durchgeführt. Gemeinsam mit Mitgliedern des Betriebsärztlichen Dienstes und des Personalrats besichtigen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit immer donnerstags vormittags eine Einrichtung der Universität oder des Universitätsklinikums und überprüfen zusammen mit den verantwortlichen Personen der Einrichtungen den aktuellen Stand der Sicherheit bei der Arbeit am Arbeitsplatz:
- Organisation des Arbeitsschutzes,
Stand der Gefährdungsbeurteilung - Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfende,
Brandschutzhelfnde, weitere Beauftragte - Unterweisungen, Arbeitsmedizinische Vorsorge,
Unfallmeldungen und -dokumentationen - Anlagen mit Gefährdungspotenzial,
gefährliche Arbeitsmittel und -geräte - Beleuchtung, Luftqualität, Klima, Lärm
- Brandschutz, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege,
Sicherheitskennzeichnung - Gefährliche Arbeitsstoffe
(biologisch, chemisch, radioaktiv) - Persönliche Schutzausrüstung
Diese Themen werden vor der eigentlichen Begehung mit einem kompetenten Ansprechpersonen der Einrichtung (vorzugsweise der Einrichtungsleitung) besprochen und anschließend mittels stichprobenartiger Besichtigungen einzelner Funktionsräume und -bereiche (Büro, Geräteraum, Labor, Werkstatt, Stationszimmer, OP, Entsorgung etc.) konkretisiert. Ein kurzes Abschlussgespräch im Anschluss an die Besichtigungen komplettiert und beendet die Begehung. Insgesamt ist ein Zeitbedarf von zwei bis höchstens drei Stunden vorgesehen.
Zur Vorbereitung jeder Begehung setzen sich die Sicherheitsingenieure ca. 2 Wochen vor dem eigentlichen Begehungstermin mit dem Leiter der Einrichtung in Verbindung.
Begehungsplan 2023
Weitere Informationen über Sicherheitsbegehungen finden Sie auf der folgenden Infoseite.
Institute und Einrichtungen, die nicht in den aktuellen Listen aufgeführt sind, werden in den Folgejahren begangen. Entsprechende Begehungslisten werden rechtzeitig hier bekanntgegeben.