Betriebsanweisungen
Betriebsanweisung (BA) ist nur der Oberbegriff über eine ganze Reihe verschiedenster Arbeitsanweisungen, die bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen (das können sowohl Chemikalien als auch gentechnisch veränderte Organismen sein), komplizierten und/oder gefährlichen Maschinen sowie bei unfallgefährdeten Tätigkeiten einen erprobten und sicheren Arbeitsablauf gewährleisten sollen. Dabei müssen je nach Anwendungsfall sowohl arbeitsbereichs- als auch arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen angefertigt werden. Die folgenden Betriebsanweisungen wurden zentral erstellt und müssen den jeweiligen speziellen Gegebenheiten (z.B.: besondere Gefahren, Telefonnummern oder Lagerort eines Bindemittels) angepasst werden:
Handlungsanweisungen
- Laboratoriumsordnung der Universität Heidelberg
- General Laboratory Regulations
- Strahlenschutzanweisung der Universität Heidelberg
- Verfahrensanweisung zum Umgang mit krebserzeugenden Stoffen
Handlungsspezifische BA
- Gentechnik-Betriebsanweisungen für die Sicherheitsstufen S1 und S2
- Tätigkeiten in mit Asbest kontaminierten Arbeitsbereichen
- Betriebsanweisung für Chemiepraktika
- Betriebsanweisung für Druckgase
- Betriebsanweisung für Giftpflanzen
- Betriebsanweisung für Reinigungspersonal
- Werkstatt-Begleitschein für Reparaturen an Laborgeräten